Gewerbe-Abmeldung und Krankenkasse?
Hallo zusammen, wie sieht es aus, wenn man ein Gewerbe ca. zwei Wochen vor Jahresende abmeldet und Anfang 2019 ein Gewerbe anmeldet mit der freiwilligen Krankenversicherung wenn man die Abmeldung der Krankenkasse nicht mitgeteilt hat und einfach weiter gezahlt hat und aufgrund des neuen Gewerbe weiterhin zahlt ohne die Neuanmeldung mitzuteilen obwohl man beides hätte mitteilen zu müssen?
1 Antwort
An deiner Beitragspflicht ändert sich dadurch doch nichts. Der Krankenkasse ist es egal, WELCHES Gewerbe du angemeldet hast.
Wenn du nicht den Höchstbeitrag leistest, musst du auf jeden Fall deinen ESt-Bescheid vorlegen, sobald dieser verfügbar ist.
Du würdest ja auch keine Leistung beanspruchen können. Aber diese beiden Monate sind ja durch Beiträge belegt.
Du könntest nach Vorlage der Gewerbeabmeldung für die 2 Wochen geringer eingestuft werden und ca. 90 € für den halben Monat zahlen anstatt deines ansonsten sicher höheren Beitrages.
Sprich mit der KK. Verpflichtet bist du dazu nicht, aber es wäre finanziell günstiger. Es sei denn, du musst ohnehin nachzahlen, weil dein Einkommen höher ist als das der Beitragsberechnung zugrunde liegende Einkommen - dann wäre es egal.
Bei mir geht es grundsätzlich um diese zwei Wochen wo ich nicht selbstständig bin. Ich werde die Zahlung an die Krankenkasse ohne Unterbrechung fortsetzen so als ob ich ohne Unterbrechung selbstständig wäre. Die Frage ist ob man die freiwillige Versicherung weiterhin so zahlen darf obwohl man in diesen zwei Wochen ja nicht selbstständig ist. Eine Bemerkung: In diesen zwei Wochen werde ich keine Leistung beim Arbeitsamt oder sonstwo beantragen.