Arbeitgeber meldet mich nach über einem Jahr rückwirkend bei der Krankenkasse ab

10 Antworten

Ich versteh die Krankenkasse nicht. Sich an- oder abzumelden ist doch eigentlich Aufgabe des Versicherten, und wer nicht mehr arbeitet, ist automatisch nicht mehr über den AG versichert, die können doch auch keine Beiträge bekommen haben? Dann hätte sich die KK bei Dir melden müssen.

Wenn die Krankenkasse Dich von sich aus nicht genommen hat, weil Du noch versichert warst (der AG also doch weiter gezahlt hat), und die die Kündigung des AG rückwirkend akzeptiert haben, müssen die auch die Neuaufnahme in die Familienversicherung rückwirkend akzeptieren!

SiViHa72  24.06.2013, 09:52

PS: Mir sagte die KK mal, Abmeldung käme vom AG, aber ich solle mich immer auf jeden FAll auch selber melden.

saki0612 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 09:56
@SiViHa72

Ich habe mich ja bei der KK gemeldet, dass ich da nicht mehr arbeite und meine Mutter versucht mich mit in die Familienversicherung zu bekommen. Da sagte die KK nur, solange der AG sie nicht abgemeldet hat, kommt sie nicht in die Familienversicherung rein.

Jetzt hat er mich rückwirkend abgemeldet und ich habe den Salat

Blindi56  25.06.2013, 10:01
@saki0612

Natürlich ist das der normale Weg, dass ein Arbeitgeber einen abmeldet, wenn man nicht mehr da arbeitet, aber viele "vergessen" das. Deshalb sollte man sich da auch selber melden und nicht erst, wenn man die KK braucht. Es wird sich aber in einem Gespräch mit der KK sicher eine Regelung finden!

Ich glaube du wendest dich am Besten an einen Anwalt. Der Arbeitgeber ist eigenlich verpflichtet dich bei Arbeitsbeginn anzumelden und bei Arbeitsende wieder abzumelden, damit genau DAS nicht passiert.

SiViHa72  24.06.2013, 09:47

Riecht ja ggf. auch nach Betrug, wenn er Abzüge macht, die er dann nicht an KK usw. weiterleitet.

hier eine Expertenmeinung: durch die verspätete Abmeldung Ihres Arbeitgebers sind Sie ohne Verschulden ja wirklich in eine unangenehme Situation gerutscht. Das tut uns leid.

Nun gilt es, den Versicherungsschutz ab 16.07.2012 möglichst schnell zu klären.Wenn Sie noch nicht 23 Jahre alt sind, kann über Ihre Eltern einfach rückwirkend wieder eine kostenlose Familienversicherung erfolgen. Sollte das nicht möglich sein, kommt eine freiwillige Versicherung ab 16.07.12 in Betracht.

Auf jeden Fall sollten Sie bald Kontakt mit den Kolleginnen Ihrer KK aufnehmen. Sie können sicher sein, es findet sich schnell eine Lösung für den weiteren Versicherungsschutz. Damit ist dann auch die Zahlung der Krankenhauskosten nicht mehr Ihr Problem.

Wir wünschen Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

BluePapillion  25.06.2013, 19:47

Soory, aber hier ne Experten Meinung zu posten, die jenseits von Expertenwissen und Textverständnis anzusiedeln ist, ist Kindergartenniveau.

Lies erstmal die Frage, richtig.

Vor allem das Wort,

"Rückwirkend" abgemeldet.

ichhierundda  25.06.2013, 20:57
@BluePapillion

dann lies einfach nochmal. mfg

Du kannst Dich auch rückwirkend familienersichern lassen, solange all die anderen Vorraussetzungen dafür passen (unter 23, kein Einkommen über 385€/Monat). Die KK, in der Du dann rückwirkend versichert bist, muss Deine KH-Kosten übernehmen.

Ich verstehe jedoch nicht, warum Du Dich nicht nach der Kündigung arbeitslos gemeldet hast und Alg beantragt hast- darüber wärst Du dann auch versichert gewesen. Dies geht allerdings jetzt nicht mehr rückwirkend.

Hallo,

vorab noch einige Fragen:

  • aktuelles Alter bzw. Alter am 15.7.12?

  • Gibt es Infos, warum die Abmeldung zum 31.8.2012 erfolgte, wenn die Kündigung zum 15.7.2012 war?

  • Liegt eine Kopie dieser Abmeldung vor? Welche Zahl ist dort bei Grund der Abmeldung eingetragen?

Gruß

RHW