Arbeitgeber meldet mich nach über einem Jahr rückwirkend bei der Krankenkasse ab
Guten Morgen,
ich habe folgenes Problem. Mein Ex-Arbeitgeber hat mich zum 15.07.2012 gekündigt. Ich war Vollzeit beschäftigt also auch Krankenversichert. Nun ist es aber so gewesen, dass mich der Ex-Chef nie bei der Krankenversicherung abgemeldet hat, d.h ich konnte mich nie selbst versichern bzw, in die Familienversicherung meiner Eltern aufgenommen werden, da mir die Krankenkasse gesagt hat, dass er mich immer noch nicht abgemeldet hat. Ich habe ihn immer wieder drauf angesprochen, ob er mich nun endlich abgemeldet hätte und ob ich sowas wie eine Abmelde Bestätigung bekommen könnte, dass ich mich nun endlich normal versichern könne. Er versicherte mir, ich sei abgemeldet. Krankenkasse sagte das Gegenteil.
Jetzt war ich vom 05.06 - 07.06.13 im Krankenhaus, komme nach Hause und bekomme am 13.06 einen Brief vom Krankenhaus,dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt weil ich seit dem 31.08.12 nicht mehr über den Arbeitgeber versichert bin, und möchte von mir nun die Krankenhauskosten erstattet haben.
Dann habe ich gerade mit der Krankenkasse telefoniert, und die sagte mir, dass mich mein Ex-Chef erst am 10.06.2013 rückwirkend für 1 Jahr von der Krankenkasse abgemeldet hat. Aber das ist doch nicht mein Problem bzw. meine Aufgabe mich darum zu kümmern,dass mich mein Arbeitgeber abmeldet ??
Vielleicht hat da jemand einen Ratschlag für mich bzw. Erfahrung mit sowas gemacht.
Vielen Dank saki0612
10 Antworten
Ich versteh die Krankenkasse nicht. Sich an- oder abzumelden ist doch eigentlich Aufgabe des Versicherten, und wer nicht mehr arbeitet, ist automatisch nicht mehr über den AG versichert, die können doch auch keine Beiträge bekommen haben? Dann hätte sich die KK bei Dir melden müssen.
Wenn die Krankenkasse Dich von sich aus nicht genommen hat, weil Du noch versichert warst (der AG also doch weiter gezahlt hat), und die die Kündigung des AG rückwirkend akzeptiert haben, müssen die auch die Neuaufnahme in die Familienversicherung rückwirkend akzeptieren!
Ich habe mich ja bei der KK gemeldet, dass ich da nicht mehr arbeite und meine Mutter versucht mich mit in die Familienversicherung zu bekommen. Da sagte die KK nur, solange der AG sie nicht abgemeldet hat, kommt sie nicht in die Familienversicherung rein.
Jetzt hat er mich rückwirkend abgemeldet und ich habe den Salat
Natürlich ist das der normale Weg, dass ein Arbeitgeber einen abmeldet, wenn man nicht mehr da arbeitet, aber viele "vergessen" das. Deshalb sollte man sich da auch selber melden und nicht erst, wenn man die KK braucht. Es wird sich aber in einem Gespräch mit der KK sicher eine Regelung finden!
Ich glaube du wendest dich am Besten an einen Anwalt. Der Arbeitgeber ist eigenlich verpflichtet dich bei Arbeitsbeginn anzumelden und bei Arbeitsende wieder abzumelden, damit genau DAS nicht passiert.
Riecht ja ggf. auch nach Betrug, wenn er Abzüge macht, die er dann nicht an KK usw. weiterleitet.
hier eine Expertenmeinung: durch die verspätete Abmeldung Ihres Arbeitgebers sind Sie ohne Verschulden ja wirklich in eine unangenehme Situation gerutscht. Das tut uns leid.
Nun gilt es, den Versicherungsschutz ab 16.07.2012 möglichst schnell zu klären.Wenn Sie noch nicht 23 Jahre alt sind, kann über Ihre Eltern einfach rückwirkend wieder eine kostenlose Familienversicherung erfolgen. Sollte das nicht möglich sein, kommt eine freiwillige Versicherung ab 16.07.12 in Betracht.
Auf jeden Fall sollten Sie bald Kontakt mit den Kolleginnen Ihrer KK aufnehmen. Sie können sicher sein, es findet sich schnell eine Lösung für den weiteren Versicherungsschutz. Damit ist dann auch die Zahlung der Krankenhauskosten nicht mehr Ihr Problem.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Soory, aber hier ne Experten Meinung zu posten, die jenseits von Expertenwissen und Textverständnis anzusiedeln ist, ist Kindergartenniveau.
Lies erstmal die Frage, richtig.
Vor allem das Wort,
"Rückwirkend" abgemeldet.
dann lies einfach nochmal. mfg
Du kannst Dich auch rückwirkend familienersichern lassen, solange all die anderen Vorraussetzungen dafür passen (unter 23, kein Einkommen über 385€/Monat). Die KK, in der Du dann rückwirkend versichert bist, muss Deine KH-Kosten übernehmen.
Ich verstehe jedoch nicht, warum Du Dich nicht nach der Kündigung arbeitslos gemeldet hast und Alg beantragt hast- darüber wärst Du dann auch versichert gewesen. Dies geht allerdings jetzt nicht mehr rückwirkend.
Hallo,
vorab noch einige Fragen:
aktuelles Alter bzw. Alter am 15.7.12?
Gibt es Infos, warum die Abmeldung zum 31.8.2012 erfolgte, wenn die Kündigung zum 15.7.2012 war?
Liegt eine Kopie dieser Abmeldung vor? Welche Zahl ist dort bei Grund der Abmeldung eingetragen?
Gruß
RHW
PS: Mir sagte die KK mal, Abmeldung käme vom AG, aber ich solle mich immer auf jeden FAll auch selber melden.