AOK hat Mitgliedschaft rückwirkend storniert?
Hallo Zusammen,
Ich bin seit Juni 2017 Vollrentner, weil ich Finanziell etwas in der Klemme war habe ich am 01.10.2017 ein Gewerbe angemeldet und weiter gearbeitet. Heut am 02.06.2018 bekomme ich von der AOK ein Schreiben das meine Krankenversicherung für Rentner rückwirkend zum 01.10.2017 storniert wird und ich mich, damit mein Versicherungsschutz besteht, freiwillig versichern muss, weil mein Einkommen eine gewisse Grenze überschreitet. So bin ich ja jetzt seit 01.10.2017 ohne Krankenversicherung und wie sieht es mit den Arztbesuchen seit dem 01.10.2017 aus? Muss ich die selber bezahlen? Kann ich eine andere Krankenkasse wählen? Kann ich jetzt keine Medikamente mehr bekommen?
Vielen Dank im voraus.
4 Antworten
wenn du Renter bist, mehr als 90% der 2. Hälfte deines Erwerbslebens in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert warst, hast du Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner. Warst du das nicht, musst du dich freiwillig versichern.
Du bist nicht ohne Krankenversicherungsschutz und kannst dir auch keine andere Krankenkasse suchen, denn in DE besteht Versicherungspflicht. Daher warst du bei deiner letzten KK, wohl die AOK versichert, aber das Versicherungsverhältnis muss umgestellt werden. nimm Montag mit denen Kontakt auf und kläre das Ganze. Du warst und bist versichert, nur die Beitragszahlung scheint derzeit ungeklärt.
Das gilt es zu regeln.
Und du musst nichts bezahlen, die Arztrechnungen hat die AOK schon übernommen und die Kasse kannst du auch nicht wechseln, erst mit einer Kündigung.
Ja, mach das. Die werden dir bestätigen, was @sassenach4u, @eulig und ich geschrieben haben. Der Strom mit den drei schlauen Titeln liegt völlig falsch :)
Schau dir mal die aktuelle Rechtsprechung an, aber Morgenstern wird es am Montag erleben.
Ja, das wird er.
Es geht um die Umstellung von KVdR auf freiwillige Versicherung, nichts anderes. Wenn man sich selbständig macht, kann man daraufhin nicht die KK wechseln, außer in die PKV - dann muss man sich aber innerhalb von drei Monaten entscheiden. Ein Rauswurf aus der KK ist nicht rechtlich nicht möglich, selbst dann nicht, wenn der/die Versicherte keine Beiträge zahlen kann oder will.
Schau dir mal § 5, § 175 und § 188 SGB V an und schick mal bitte einen Link, wenn du andere Bestimmungen gefunden hast.
Das stimmt nicht!
DEIN Kommentar stimmt nicht, dieser schon.
Falsch. okieh56 hat vollkommen Recht. Wenn Du anderer Meinung bist, erläutere bitte genau, an welchem Detail dieser komplexen Antwort Du scheiterst, dann kann man da ganz gezielt drauf eingehen.
Zuerst einmal: Du bist weiterhin versichert! Die AOK kann deine Mitgliedschaft nicht beenden. Es hat sich nur der Status geändert.
Durch deine Selbständigkeit kann die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) nicht fortgeführt werden und du musst dich als hauptberuflich Selbständiger freiwillig versichern. Beiträge zahlst du entsprechend deinem Gesamteinkommen (Arbeitseinkommen + Rente + ggf. sonstige Einnahmen) und bekommst von der DRV eine Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung (berechnet auf deine Bruttorente).
Wenn du deine Selbständigkeit wieder aufgibst oder nur ich geringfügig ausübst, wird die Versicherung wieder in die Pflichtversicherung (KVdR) umgestellt.
Auch wenn sich jetzt ein Beitragsrückstand angestaut hat, bleibst du Mitglied der AOK. Schließe eine Ratenvereinbarung für den Beitragsrückstand ab. Tust du dies nicht und bist Beitragsschuldner, bist du nur nach § 16 SGB V (Notfälle) versichert.
Deine Arztrechnung werden auf jeden Fall beglichen und du bekommst auch die Medikamente weiterhin.
Eine andere Kasse kannst du unter der Einhaltung der Kündigungsfrist nach § 175 SGB V wählen, nützt dir aber nichts.
Vielen Dank.
Gerne. Kläre das Montag mit der AOK.
nein du kannst keine neue Kasse wählen. du musst rückwirkend die Beiträge an die Aok zahlen.
Ich werde hier berichten. Danke an alle.
Bevor ich dir etwas Falsches erzähle, würde ich dir lieber empfehlen, das gleich am Montag telefonisch mit der Kasse zu klären.
Danke.
Danke, werde am Montag gleich zur AOK fahren.