Studium - Krankenversicherung prüft Studienleistungen?

2 Antworten

Nein, das macht sie nicht, das ist nicht deren Aufgabe. Solange du eingeschriebener Student bist, akzeptiert die Krankenkasse das. Grundsätzlich bist du verpflichtet, ihr mitzuteilen, wenn deine selbstständige Tätigkeit mehr als 20 Stunden/ Woche ausmacht, denn dann wärest du nicht mehr "hauptberuflich" Student und müßtest dich aufgrund deines Einkommens aus der selbstständigen Tätigkeit versichern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

die Krankenkasse prüft, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist. Dabei sind diese Punkte wichtig:

  • wöchentliche Arbeitszeit als Selbstständiger
  • Einnahmehöhe als Selbstständiger (nach Abzug der betrieblichen Kosten)
  • Werden als Selbstständiger eigene Arbeitnehmer beschäftigt?

Wenn eine selbstständige Tätigkeit festgestellt wird, sind ggf. rückwirkend Beiträge nachzuzahlen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
On730 
Beitragsersteller
 03.10.2020, 11:49

ich habe bei einer früheren Nachfrage bei der KK gesagt bekommen, dass die Höhe des Einkommens neben dem Studium nicht zur Bestimmung ob es Haupt- oder nebenberuflich ist, zugezogen wird und habe dies sogar schriftlich bescheinigt bekommen.

Was die wöchentliche Arbeitszeit angeht: Wie würde genau das denn von der KK festgestellt werden? Genau da vermute ich ja, dass sie evtl. in der Höhe des Einkommens Anzeichen sehen und dann nach genauen Studienleistungen fragen, um zu bestimmen ob das Studium in Vollzeit ausgeübt wird, sodass gar nicht wirklich Zeit wäre für mehr als 20h/Woche nebenberuflich. oder ist das der falsche Gedanke, dass sie die nebenberufliche Zeit aus der für das Studium aufgewendeten Zeit schließen und sie überprüfen einfach alle Daten, die sie zu der nebenberuflichen Tätigkeit haben?

RHWWW  03.10.2020, 12:17
@On730

Die Krankenkasse wird sich immer an den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes vom 20.03.2019 zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit orientieren.

-> Punkt 3.2

Ggf. hat die Krankenkasse diese Aussagen vom 20.3.2019 noch nicht vorliegen gehabt.

Wie die Krankenkase die Arbeitszeit überprüft ist, nicht meines Wissens nicht festgelegt. Je höher die Einkünfte, desto genauer wird die Krankenkasse hinschauen.

On730 
Beitragsersteller
 03.10.2020, 13:47
@RHWWW

Das habe ich bei der Anfrage (vor ca. 1 Monat) auch angebracht, doch mehrere Mitarbeiter kannten diese Regelung nicht und haben gesagt, dass weil der Unterhalt vom Studium kein typisches Einkommen ist, die Einkommenshöhe keine Relevanz für die Einstufung ob Haupt- oder Nebenerwerb hat. Sie haben mir sogar eine schriftliche Bestätigung davon ausgestellt, doch die bestätigt es nicht wirklich sondern ist sehr schwammig formuliert. Denkst du, die Aussage der Mitarbeiter ist somit hinfällig?

RHWWW  03.10.2020, 18:46
@On730

Ich würde mich auf die Aussage nicht verlassen.

Am besten schriftlichen Antrag auf Feststellung des Versicherungsverhältnisses bei der aktuellen persönlichen Situation aufgrund der Grundsätzlichen Hinweise in der Form von 2019 bitten. Oft haben Krankenkassen einen speziellen Fragebogen zur Prüfung der nebenberuflichen Selbstständigkeit.

Dann bei jeder größeren Veränderung und in regelmäßigen Abständen (z.B. 3 oder 6 Monate) um eine neue Überprüfung bitten. Dann vermeidet man (hohe) Nachzahlungen.

RHWWW  03.10.2020, 18:48
@RHWWW

Bei der Rentenversicherung gelten übrigens eigene Regelungen zur Beitragspflicht. Dies prüft die Rentenversicherung eigenständig.