Grünes Rezept und Zuzahlungsbefreiung?
Ich habe eine Zuzahlungsbefreiung von der AOK. Gestern war ich wegen Ohrenschmerzen bei meiner Hausärztin, die gab mir ein grünes Rezept für ein paar Tropfen. In der Apotheke sollte ich dann 12,-€ dafür zahlen, muss ich dort auch meinen Brfreiungsschein angeben oder ist das nur ein falsches Rezept?
Kann ja nicht sein, dass ich ne Befreiung habe und am Ende mehr dafür bezahle, als ohne.
4 Antworten
Da würde ich mal bei der Krankenkasse nachfragen. Kann sein, dass du dann nur den Kassenbon einreichen musst und das Geld zurück bekommst. Habe ich vor Kurzem auch gemacht und musste am Telefon angeben, welches Medikament ich gekauft habe, danach habe ich die Quittung eingereicht und das Geld erstattet bekommen.
Ok. Danke, werde gleich mal anrufen
Musste die Tropfen nun doch kaufen, da es wohl kein alternatives Medikament gibt, was ähnliche Wirkung hat. Ohne Medikamente wäre es wohl auch gegangen, hätte dann aber länger damit zu tun gehabt. Naja, habs nun gekauft.
Danke für die Antworten.
Habe nachgefragt. Ich soll mich noch mal bei meiner Hausärztin erkundigen ob es möglich ist das Medikament auch auf ein Kassenärztliches Rezept zu bekommen. Wenn nicht müsste ich es dann selber zahlen. Ich kann es auch nicht zurückerstattet bekommen, da dies ja ein Privatrezept ist.
So sieht es aus
Das ist schon OK so.
Denn das Grüne Rezept ist ein Privatrezept.
Und die Ohrentropfen, die dir verschrieben wurden, sind zwar Apothekenpflichtig, jedoch nicht Rezeptpflichtig und die Kosten werden von der Kasse nicht übernommen.
Und bei Privatrezepten gilt die Zuzahlungsbefreiung nicht.
Die Ohrentropfen hättest du dir auch so in der Apotheke kaufen können.
Die Befreiung ist hier außen vor, denn es geht erst einmal von der Basis weg um medis, die nicht auf ein rosa Rezept geschrieben werden dürfen.
Deine Hausärztin hat Dir ein Privatrezept gegeben, da gilt keine Zuzahlungsbefreiung