Habe jemanden angefahren, aber sie wollte nicht ins Krankenhaus. Kann da noch irgendwas auf mich zukommen?

4 Antworten

Steh auf, fahr zur Polizei und melde den Vorfall. Wenn sie trotzdem von einer Anzeige absieht biste fein raus, sollte sie aber heute Nacht noch in das Krankenhaus fahren und den Ärzten den Vorfall schildern rufen die die Polizei...

intenseurge 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 04:09

Schlafen werd ich jetzt eh nicht mehr können, und da ich das Gefühl hatte das sie mir das ganze übel genommen hat(was ja auch verständlich ist, obwohl es definitiv nicht vorsätzlich war) werd ich jetzt nochmal mit meinen Eltern reden... Unfassbar frustrierend und beängstigend :(

PillePalleAbisZ  27.12.2015, 04:12
@intenseurge

Eltern ??? Haste überhaupt n Führerschein ? Bzw darfst du ALLEINE fahren ( 18j+ ) ??? Falls nein geh SOFORT zur Polizei

intenseurge 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 04:15
@PillePalleAbisZ

Bin 18 und ja ich habe einen Führerschein und bin befugt alleine zu Fahren. 

PillePalleAbisZ  27.12.2015, 04:25
@intenseurge

Naja... Wie gesagt geh zur Polizei

Hallo intensauge,

Der vorfall Verkehrsunfall mit Personenschaden hätte sofort der Polizei gemeldet werden müssen. Auch wenn hier niemand schlimmer verletzt wurde, kann es sein dass das Mädchen später noch die eigentliche Verletzung bemerkt / diese erst später ''auftritt''.

Am besten du gehst umgehend also jetzt gleich zur nächsten Polizeidienststelle und meldest diesen Vorfall. 

Keine angst, wegen einer möglichen Fahrerflucht wird nichts auf dich zukommen, da der Straftatbestand ''Fahrerflucht'' erst erfüllt ist, wenn sich 24 Stunden nach dem Unfall kein Fahrer gemeldet hat.

Also jetzt gleich zur nächsten Polizeidienststelle, den Vorfall melden.

Viele grüße

Max

intenseurge 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 03:42

Kann man da überhaupt von Fahrerflucht reden? Weil an sich wurde mir von ihr versichert das sie nicht ins Krankenhaus will, obwohl sie schmerzen hat. Leider konnte ich auf der Party nicht auf eine Internetplattform wie diese hier zugreifen und habe jetzt Angst das ich etwas falsch gemacht habe.

MaxiBerger  27.12.2015, 03:45
@intenseurge

Da dieser Vorfall von Öffentlichem Interesse ist (Da Verkehrsunfall mit Personenschaden) hätte er direkt der Polizei gemeldet werden müssen. Von Fahrerflucht kann man noch nicht reden, allerdings könnte man, wenn man denn wollte, es dir 24 Stunden nach dem Unfall so auslegen, insofern er nicht der Polizei gemeldet wurde.

Nochmal: Gehe am besten Jetzt zu einer Polizeidienststelle und Melde den Vorfall.

Bei einem Unfall der einem anderen Menschen Schaden zugefügt hat oder nicht sollte man auf jeden Fall die Polizei UND den Krankenwagen verständigen manche Verletzungen sieht man nicht von außen. Zudem ist es die Aufgabe des Unfallverursachers dies zu arrangieren. Sollte der Mensch ums Leben kommen kann dieser ja auch keine Polizei mehr verständigen. Auch wenn man sich darauf geeinigt hat das man keine Polizei hinzuzieht kann man innerhalb von 3 Monaten immer noch Anzeige erstatten. Und dies auch wenn die Person nicht bekannt ist. Nennt sich Anzeige gegen unbekannt. Es ist Körperverletzung. Außerdem kann man den Fehler dann nicht auf das Auto schieben.

intenseurge 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 03:36

Gut, ich merke grade, dass es wirklich wie eine Ausrede klingt. So war das natürlich nicht gemeint, dass es meine Schuld war/ist ist mir auf jedenfalls bewusst, kam falsch rüber. Ja ich liege jetzt im Bett und mach mir sorgen, was könnte wegen der Körperverletzung denn noch auf mich zukommen?

VestaraKhai  27.12.2015, 03:40
@intenseurge

Schmerzensgeld. Und je nachdem worauf man sich so einigt. Und eigentlich wollte ich noch schreiben: Ein schlechtes Gewissen.

intenseurge 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 03:44
@VestaraKhai

Tja da sind wir auch schon am Punkt, der mir am meisten sorge bereitet. Schmerzensgeld. Übernimmt die Versicherung sowas?(Könnte ne dumme Frage sein aber was soll ich machen)

VestaraKhai  27.12.2015, 03:46
@intenseurge

Die Versicherung übernimmt den Schaden also die Behandlungskosten die auch schon hoch sein können. Aber das Schmerzensgeld was durchaus safig werden kann übernimmt keine Versicherung. Mit paar hundert oder tausend Euro sollte es dazu kommen kann man da schon rechnen. 

MaxiBerger  27.12.2015, 03:46
@intenseurge

Kommt auf die Versicherung an, allerdings wäre ''Schmerzensgeld'' ja eine Ordnungsmaßnahme gegen dich. Also generell eher Nein.

intenseurge 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 03:52
@MaxiBerger

Oh weh, jetzt wird mir ganz unwohl...

Also Morgen direkt zur Polizei? meine Eltern wollen jetzt nicht mehr hin... Ich bezweifle zwar das sie zur Polizei will, aber wenn meine Tochter angefahren werden würde, würde ich im Nullkommanichts vor dem Präsidium stehen...(hoffen wir mal, dass ihr Vater etwas entspannter ist)

VestaraKhai  27.12.2015, 03:55
@intenseurge

Für das Gewissen wäre Selbstanzeige besser wenn es einem egal ist kann man auch abwarten was passiert und hoffen das alles gut ausgeht. Auch wenn man sich geeinigt hat das alles ohne Polizei zu regeln ist es jedoch bei einem jungen Mädchen fraglich ob es in der Situation klare Gedanken gefasst hat. 

intenseurge 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 04:01
@VestaraKhai

Angenommen ich gehe nicht zur Polizei, sie täte dieses aber in den nächsten Tagen, dann wäre ich(soweit ichs richtig verstanden habe) wegen Fahrerflucht und fahrlässiger(?) Körperverletzung angeklagt und schuldig, oder sehe ich das falsch?

VestaraKhai  27.12.2015, 04:03
@intenseurge

Eher wegen der Körperverletzung. Fahrerflucht ist es ja nicht sofern auch sie den Vorfall so schildert. 

intenseurge 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 04:04
@intenseurge

Zeig ich mich selbst an, und sie verzichtet aber darauf mich anzuzeigen wird strafrechtlich nichts mehr auf mich zukommen?

VestaraKhai  27.12.2015, 04:07
@intenseurge

Wenn sie zustimmt das nichts gegen sie unternommen werden soll wird nichts unternommen. Die Straftat ist ja trotzdem passiert. Aber am besten man fragt da mal die Polizisten die wissen in rechtlichen Sachen besser bescheid. 

intenseurge 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 04:29
@VestaraKhai

Also, da ich dem Unfallgegner meine Personalien gegeben habe, ein Foto von den beiden Autos und Kennzeichen gemacht habe, wir Nummern ausgetauscht haben ist zwischen den beiden Parteien alles geklärt, oder lieg ich falsch?

So jetzt zu dem Mädchen, sie wurde mehrfach gefragt ob sie ins Krankenhaus will und sie hat mehrfach verneint, die Gastgeberin sagte sogar das sie dafür haften werde(was eigentlich rein rechtlich schonmal nicht geht nehme ich an???). So ich habe mit der Angefahrenen keine Kontaktdaten ausgetauscht, weil alle das als eine Lappalie abgetan haben. Nun bin ich aber in der Situation das ich dies Bereue... Meine Eltern sagen das ich mir keine Sorgen machen brauche und das wir auch noch morgen zur Polizei können. Ich bin nun im Zwiespalt was ich jetzt machen soll. 

Wie stark hast du sie denn angefahren? Also wenn du Fahrerflucht begangen hättest, wärs natürlich strafbar, aber das hast du ja nicht. Unterlassung der Hilfeleistung wäre auch eine Verletzungshandlung gewesen. Aber du hast ja danach mit ihr geredet. Hat sie dir denn wörtlich gesagt, dass sie nicht ins Krankenhaus will? Aber wie auch immer, sollte sie danach dann doch ins Krankenhaus gehen, könnte sie dich auf Schadensersatz (Behandlungskosten) verklagen.

intenseurge 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 03:39

Ja ich hab sie gefragt und sie sagte nein, aber wer weiss wie gut sie das beurteilen konnte ob sie denn nun ins Krankenhaus muss. Entschuldigt hab ich mich auch und ich will halt dem größten Übel aus dem Weg gehen. Und wie ist das mit einer nachträglichen Klage ohne Beweisaufnahme?

MaxiBerger  27.12.2015, 03:47
@intenseurge

Die aussage reicht aus. Außerdem gab es sicherlich Zeugen für diesen Vorfall.

CrystalSnow  27.12.2015, 03:47
@intenseurge

Ich schätze der Beweis wäre deine Aussage. Wenn du halt zugibst, dass du sie ausversehen angefahren hast. Wenn das dann jemals vor Gericht gehen sollte (was ich eig nicht glaub) sagt der Richter ja, dass Falschaussagen irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen

intenseurge 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 04:14
@CrystalSnow

Nee das meine ich nicht, ich dachte mir nur, dass keine Beweise einer Verletzung aufgenommen wurden. Und dementsprechend könnte sie die Rückenschmerzen, oder was auch immer, ja auch haben weil sie zuhause die Treppe runtergefallen ist und das vor Gericht nicht äussert. 

CrystalSnow  27.12.2015, 04:30
@intenseurge

Hmm glaubst du echt ,dass das Mädchen so dreist ist? Aber grundsätzlich muss jeder vor Gericht die Wahrheit sagen. Ich glaub aber auch nicht, dass sie jetzt so ein großes Theater draus macht