Krankenkasse?

8 Antworten

Kinder können in aller Regel bis zum 18. Lebensjahr familienversichert werden. [....] Die Zeit verlängert sich sogar bis zum 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist z. B. wegen Schulbesuchs und bis zum 25. Lebensjahr, wenn es in Ausbildung oder einem Studium ist.

Ist die Ausbildung durch einen Wehrdienst, einen Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer unterbrochen, ist eine Verlängerung um weitere zwölf Monate möglich. Kinder, die sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen können, bleiben unbegrenzt familienversichert.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/familienversicherung-in-der-krankenkasse-wer-kostenlos-mit-rein-kommt-28982

Wenn du deine Erstausbildung abgeschlossen hast, sind auch deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.

max6262 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 10:29

Danke für die Schnelle und Hilfreiche Antwort.

Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind.

Also ist das korrekt.

Hallo,

die kostenlose Familienversicherung über die Eltern geht bis zum 23. Geburtstag. Schüler und Studenten können bis zum 25. Geburtstag familienversichert werden.

Verheiratete können kostenlos über den Ehegatten familienversichert werden, wenn dieser selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

Grundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Wichtig ist in allen Fällen, dass die monatlichen Bruttoeinkünfte 450 bzw. 470 Euro nicht übersteigen.

Der Unterhaltsanspruch ist bei der Familienversicherung ohne Bedeutung.

Der Beitrag ist sehr hoch. Wenn die monatlichen Brutto-Einkünfte unter 1097 Euro liegen, gilt der Mindestbeitrag von ca. 200 Euro monatlich.

Liste aller Krankenkassen: https://www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp?pageNo=1

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst Leistungen vom Jobcenter beantragen, dann wirst Du über das Jobcenter krankenversichert.

max6262 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 10:23

Danke für die Antwort, das war aber nicht die Frage.

Meine Frage wäre, meine Eltern sind bis 25 Jahre Unterhaltspflichtig, deshalb müsste ich doch in die Familienkasse aufgenommen werden.

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Unterhaltsanspruch ist für die Familienversicherung in der Krankenkasse kein Grund. Unterhaltsanspruch kann weit über das 25. Lebensjahr hinaus gehen.

Familienversicherung in der gesetzlichen Kran­ken­kas­se - Finanztip

Ich bin nicht erwerbstätig und freiwillig versichert. Wie hoch ist mein Beitrag? | Die Techniker (tk.de)