Krankenkasse?
Hallöchen, ich bin zurzeit Arbeitslos und meine Eltern übernehmen für mich die Kosten der Krankenkasse. Mir wurde am Telefon gesagt das ich nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden könnte weil ich zu alt bin (24).
Nun zahlt mein Vater jeden Monat 260 Euro was für uns Zuviel ist.
Meine Frage wäre, meine Eltern sind bis 25 Jahre Unterhaltspflichtig, deshalb müsste ich doch in die Familienkasse aufgenommen werden. Ich beziehe kein Arbeitslosengeld und habe keine anderen Einkünfte.
Und stimmt es das die Familienversicherung nur Personen unter 24 Jahren aufgenommen werden können.
8 Antworten
Kinder können in aller Regel bis zum 18. Lebensjahr familienversichert werden. [....] Die Zeit verlängert sich sogar bis zum 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist z. B. wegen Schulbesuchs und bis zum 25. Lebensjahr, wenn es in Ausbildung oder einem Studium ist.
Ist die Ausbildung durch einen Wehrdienst, einen Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer unterbrochen, ist eine Verlängerung um weitere zwölf Monate möglich. Kinder, die sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen können, bleiben unbegrenzt familienversichert.
Wenn du deine Erstausbildung abgeschlossen hast, sind auch deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.
Danke für die Schnelle und Hilfreiche Antwort.
Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind.
Also ist das korrekt.
Hallo,
die kostenlose Familienversicherung über die Eltern geht bis zum 23. Geburtstag. Schüler und Studenten können bis zum 25. Geburtstag familienversichert werden.
Verheiratete können kostenlos über den Ehegatten familienversichert werden, wenn dieser selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Grundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Wichtig ist in allen Fällen, dass die monatlichen Bruttoeinkünfte 450 bzw. 470 Euro nicht übersteigen.
Der Unterhaltsanspruch ist bei der Familienversicherung ohne Bedeutung.
Der Beitrag ist sehr hoch. Wenn die monatlichen Brutto-Einkünfte unter 1097 Euro liegen, gilt der Mindestbeitrag von ca. 200 Euro monatlich.
Liste aller Krankenkassen: https://www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp?pageNo=1
Gruß
RHW
Du kannst Leistungen vom Jobcenter beantragen, dann wirst Du über das Jobcenter krankenversichert.
Danke für die Antwort, das war aber nicht die Frage.
Meine Frage wäre, meine Eltern sind bis 25 Jahre Unterhaltspflichtig, deshalb müsste ich doch in die Familienkasse aufgenommen werden.
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Unterhaltsanspruch ist für die Familienversicherung in der Krankenkasse kein Grund. Unterhaltsanspruch kann weit über das 25. Lebensjahr hinaus gehen.
Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse - Finanztip