AOK hat mich fristlos gekündigt!

11 Antworten

Als Folge der KV-Pflicht kann Dir die Kasse nur die Leistungseinstellung ankündigen. Eine rechtswirksame Kündigung ist hingegen nicht möglich, da Du automatisch bei der letzten Kasse versichert bleibst, bis Du einen neuen Versicherungsvertrag bei einer anderen Kasse abgeschlossen hast. Du schuldest daher in der Tat der AOK die Beiträge rückwirkend ab dem Auslaufen der FamV (7.12.), und kannst auch die Versicherung nicht wechseln, ehe Du nicht die Beitragsrückstände ausgeglichen hast.

Alkmene712 
Beitragsersteller
 16.07.2012, 10:31

Alles klar. Danke für die Antwort. Sieht also schlecht für ich aus?!

Hör mal, du hast doch wohl an den - allesamt ähnlich klingenden - Rückfragen gemerkt, dass da noch ein paar Infos fehlen. Wie wär`s denn, wenn du damit mal rausrückst, anstatt die Zeit dafür zu verplempenr, auf dir nicht genehme Antworten gereizte Reaktionen zu tippen.

Kaffeesatzleserei und Kristallkugelgucken ist nämlich nicht jedermanns Stärke und auch ein bisschen enervierend.

Was ich mal so aus deinen Angaben mir zusammenreime:

Als Lagerist warst du selbst krankenversichert.

Irgendwie bist du dann wieder in die Familienversicherung gerutscht.

Per 7. Dezember hat dir die AOK mitgeteilt, dass deine (für dich kostenlose) Familienversicherung endet (was mitnichten eine Kündigung ist) und dass du fortan wieder über dich selbst versichert bist. Ohne Versicherungsschutz warst du zu keinem Zeitpunkt, auch jetzt nicht.

Wenn du keinerlei Einkünfte hast und nichtmal ALG2 bekommst oder arbeitslos gemeldet bist, musst du deine Versicherungsbeiträge selber bezahlen, dafür wird der Mindestversicherungsbeitrag veranschlagt, das können in sieben Monaten gut tausend Euro sein.

Das alles hat dir die AOK im Schreiben vom Februar sicherlich mitgeteilt.

Ein Telefonat mit einem AOK Mitarbeiter wird zu einer ähnlichen Information führen. Einfach mal anrufen und mal ein wenig die Emotionen im Zaum halten, dann wird das schon.

Alkmene712 
Beitragsersteller
 16.07.2012, 10:39

Ich kann nur den Kopfschütteln wenn ich deine Beiträge lese. Ziemlich Überheblich! Aber zum Glück gibt es ja noch andere Menschen auf der Welt.

Kleinalrik  16.07.2012, 10:45
@Alkmene712

zj1000 hatte Recht, manche lernen es nie.

Du wirfst solche Aussprüche in den Raum wie "bodenlose Frechheit" "hatte keinen Bock mehr" gegenüber eine Krankenversicherung, die nur geltendes (und durchaus faires) Recht anwendet und unterstellst mir Überheblichkeit???

Dann such dir mal mit deiner Einstellung die anderen Menschen auf der Welt.

Okay.... du bist also nicht mehr famlienversichert, sondern musst dch selbst versichern. Hast du für die fragliche Zeit ALG1 Ansprüche gehabt? Dann hättest du dort auch beiträge gezahlt.

Für die Zeit ohne Einkommen bzw 400 Eurojob bist du wirklich ziemlich gekniffen, du bist weiter immer versichert und musst für diese Zeit die Beiträge aufbringen. Da rächt sich ein halbes Jahr "laufen lassen wegen kleiner Sucht" sehr....

Das Gesetz sieht vor, dass nach § 10 (2) SGB 5 Kinder familienversichert werden können: 1. bis zum 18. Lebensjahr (grundsätzlich) 2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind 3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten

Also trifft bei Dir Nr. 2 zu.

Durch Deine geringfügige Beschäftigung warst Du nicht versicherungspflichtig, so dass Dir nach Ausscheiden aus der Familienversicherung die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung geblieben wäre. (§9 (1) 2 SGB 5)

Personen ohne Versicherung sind zur rückwirkenden Antragsstellung bei der Krankenkasse, bei welcher die letzte Versicherung bestand, verpflichtet. Damit verbunden ist auch die rückwirkende Nachzahlung der angefallenen Beiträge. Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Versicherungspflicht beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Unter gewissen Voraussetzungen (bei besonderen sozialen Härtefällen o.ä.) besteht auch die Möglichkeit zur Verminderung, Stundung oder Erlassung. Sowohl die Erhebung von Säumnisgebühren als auch die Beitragserlassung liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse. Im Allgemeinen wird nur eine einfache Nachzahlung fällig. Das gilt auch unabhängig davon, ob während des rückwirkenden Zeitraums Leistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht.

Kinder sind grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert, die Altersgrenze erhöht sich jedoch unter bestimmten, weiter unten erläuterten Voraussetzungen. . .

Die Altersgrenze für die Familienversicherung eines Kindes erhöht sich vom 18. auf das 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist.

http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/familienversicherte.html

Du hättest dich arbeitslos melden , einen sozialversicherungspflichtigen Midijob (401 €) annehmen oder dich freiwillig versichern müssen.

franzi111  16.07.2012, 10:46

Die AOK hat NICHT fristlos gekündigt, sondern die Familienversicherung endet mit Erreichen des 23. Lebensjahres!