AOK hat mich fristlos gekündigt!
Also, ich wurde am 7. Dezember dreiundzwanzig Jahre alt. Wohne noch bei den Eltern und war davor über meinen Vater mit versichert. Mitte Februar kam ein Schreiben der Aok, das ich seit dem 7.Dezember nicht mehr versichert sei und ich bitte meine Karte zurück schicken soll. Habe sofort angerufen, es wurde mir gesagt das ich nichts daran ändern kann. Dann mit der Barmer Krankenkasse telefoniert, die haben mir gesagt das mir die aok niemals hätte kündigen dürfen! Hat mir auch paragraphen gesagt, bla bla bla... Außerdem wurde mir gesagt das ich 18 Monate nicht wechseln kann - aber die aok hat mich gekündigt?! Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich soweit = ) Ich hatte kein Bock mehr, dann wurde ich leicht Krank und mir ist wieder eingefallen das ich ja nicht mal mehr zum Arzt kann, mit der Aok wieder in Kontakt getreten (Juni). Jetzt haben die es so ausgelegt das ich ja seit 07. Dezember keinen Versicherung habe//ach nee die haben mir ja gekündigt//und jetzt wollen die erst mal mehr als 1000euro!!! Rückwirkend zum 7.Dez obwohl ich erst im Februar davon erfahren habe und mir gekündigt wurde und ich nicht wechseln darf. Eine Bodenlose Frechheit. Ich habe bis letzen August als Lagerist Vollzeit gearbeitet. Dann durch Todesfälle, meiner Sprachstörung die wieder extremer geworden ist, daraus enstanden Depressionen und eine kleine Sucht die mir es leider nicht mehr ermöglicht haben den Beruf weiter auszuüben. Seit letzten Oktober habe ich einen 400 Euro job//400 euro Basis// angenommen da ich leider nicht mehr schaffen konnte(ich weiß ich bin erst 23,aber es ging vom Kopf/und körperlichen her gar nicht anders, selbst der mini job beidem ich immer um die 399 euro verdiene war mir manchmal zu viel = (... Jetzt wollte ich wiider durchstarten und jetzt kommt die AOK und wirft mir wieder Steine in den Weg. Jemand eine Idee wie ich mich wehren kann??? .Bitte Fragen, wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe. Danke im vorraus für Antworten. Bitte nur ernst gemeinte Antwoten. Würde mich freuen wenn ich eine Idee bekomme wie ich daraus komme. MfG Manu
11 Antworten
Als Folge der KV-Pflicht kann Dir die Kasse nur die Leistungseinstellung ankündigen. Eine rechtswirksame Kündigung ist hingegen nicht möglich, da Du automatisch bei der letzten Kasse versichert bleibst, bis Du einen neuen Versicherungsvertrag bei einer anderen Kasse abgeschlossen hast. Du schuldest daher in der Tat der AOK die Beiträge rückwirkend ab dem Auslaufen der FamV (7.12.), und kannst auch die Versicherung nicht wechseln, ehe Du nicht die Beitragsrückstände ausgeglichen hast.
Leider ja.
Hör mal, du hast doch wohl an den - allesamt ähnlich klingenden - Rückfragen gemerkt, dass da noch ein paar Infos fehlen. Wie wär`s denn, wenn du damit mal rausrückst, anstatt die Zeit dafür zu verplempenr, auf dir nicht genehme Antworten gereizte Reaktionen zu tippen.
Kaffeesatzleserei und Kristallkugelgucken ist nämlich nicht jedermanns Stärke und auch ein bisschen enervierend.
Was ich mal so aus deinen Angaben mir zusammenreime:
Als Lagerist warst du selbst krankenversichert.
Irgendwie bist du dann wieder in die Familienversicherung gerutscht.
Per 7. Dezember hat dir die AOK mitgeteilt, dass deine (für dich kostenlose) Familienversicherung endet (was mitnichten eine Kündigung ist) und dass du fortan wieder über dich selbst versichert bist. Ohne Versicherungsschutz warst du zu keinem Zeitpunkt, auch jetzt nicht.
Wenn du keinerlei Einkünfte hast und nichtmal ALG2 bekommst oder arbeitslos gemeldet bist, musst du deine Versicherungsbeiträge selber bezahlen, dafür wird der Mindestversicherungsbeitrag veranschlagt, das können in sieben Monaten gut tausend Euro sein.
Das alles hat dir die AOK im Schreiben vom Februar sicherlich mitgeteilt.
Ein Telefonat mit einem AOK Mitarbeiter wird zu einer ähnlichen Information führen. Einfach mal anrufen und mal ein wenig die Emotionen im Zaum halten, dann wird das schon.
Ich kann nur den Kopfschütteln wenn ich deine Beiträge lese. Ziemlich Überheblich! Aber zum Glück gibt es ja noch andere Menschen auf der Welt.
zj1000 hatte Recht, manche lernen es nie.
Du wirfst solche Aussprüche in den Raum wie "bodenlose Frechheit" "hatte keinen Bock mehr" gegenüber eine Krankenversicherung, die nur geltendes (und durchaus faires) Recht anwendet und unterstellst mir Überheblichkeit???
Dann such dir mal mit deiner Einstellung die anderen Menschen auf der Welt.
Okay.... du bist also nicht mehr famlienversichert, sondern musst dch selbst versichern. Hast du für die fragliche Zeit ALG1 Ansprüche gehabt? Dann hättest du dort auch beiträge gezahlt.
Für die Zeit ohne Einkommen bzw 400 Eurojob bist du wirklich ziemlich gekniffen, du bist weiter immer versichert und musst für diese Zeit die Beiträge aufbringen. Da rächt sich ein halbes Jahr "laufen lassen wegen kleiner Sucht" sehr....
Kümmer dich um deine Versicherungen, dann gibt es auch gute Hilfen. Besonders engagiert in diesen Dingen sind die Malteser, die auch Beratung anbieten.
Das Gesetz sieht vor, dass nach § 10 (2) SGB 5 Kinder familienversichert werden können: 1. bis zum 18. Lebensjahr (grundsätzlich) 2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind 3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten
Also trifft bei Dir Nr. 2 zu.
Durch Deine geringfügige Beschäftigung warst Du nicht versicherungspflichtig, so dass Dir nach Ausscheiden aus der Familienversicherung die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung geblieben wäre. (§9 (1) 2 SGB 5)
Personen ohne Versicherung sind zur rückwirkenden Antragsstellung bei der Krankenkasse, bei welcher die letzte Versicherung bestand, verpflichtet. Damit verbunden ist auch die rückwirkende Nachzahlung der angefallenen Beiträge. Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Versicherungspflicht beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Unter gewissen Voraussetzungen (bei besonderen sozialen Härtefällen o.ä.) besteht auch die Möglichkeit zur Verminderung, Stundung oder Erlassung. Sowohl die Erhebung von Säumnisgebühren als auch die Beitragserlassung liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse. Im Allgemeinen wird nur eine einfache Nachzahlung fällig. Das gilt auch unabhängig davon, ob während des rückwirkenden Zeitraums Leistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht.
Kinder sind grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert, die Altersgrenze erhöht sich jedoch unter bestimmten, weiter unten erläuterten Voraussetzungen. . .
Die Altersgrenze für die Familienversicherung eines Kindes erhöht sich vom 18. auf das 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist.
http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/familienversicherte.html
Du hättest dich arbeitslos melden , einen sozialversicherungspflichtigen Midijob (401 €) annehmen oder dich freiwillig versichern müssen.
Die AOK hat NICHT fristlos gekündigt, sondern die Familienversicherung endet mit Erreichen des 23. Lebensjahres!
Alles klar. Danke für die Antwort. Sieht also schlecht für ich aus?!