Häusliche Pflege durch Einzelperson § 77 SGB XI?

2 Antworten

Die Versorgung durch Einzelpflegekräfte n. § 77 SGB XI ist ein schwieriges unterfangen.

Zum einen muss es keine geigneten anderen ambulanten Versorgungen durch zugelassene Pflegeeinrichtungen geben und zum anderen muss es der ausgesprochene Wunsch des Betroffenen sein, eine solche Kraft zu erhalten.

Jetzt kommt das Problem.

Solch eine Kraft wäre selbstständig.

Müsste also für ihre Steuern und sozialabgaben eigenständig aufkommen.

Sie brauch zusätzliche Versicherungen wie Betriebshaft - und Betriebsrechtschutzversicherung, Betriebsinventarversicherung, sie bräuchte zu ihrer KV eine zusätzliche Krankenhaustagegeld und Krankengeldversicherung ( Ein Unfall oder eine Erkrannkung kommt schneller als einem Lieb sein kann)

Dann kommen noch die Verwaltungskosten dazu, Kosten für Fahrzeug und so weiter.

Zum anderen würde sie den Qualitätsanforderungen eines zugelassenen ambul. Pflegedienstes unterliegen:

Dazu kommt noch, mit nur einem Kunden wäre der Lebensunterhalt der Einzelpflegekraft ( Zur Erinnerung sie ist Selbsständig) nie und nimmer zu bestreiten.

Sie bräuchte mind. 10- 15 Kunden um davon Leben zu können.

Und weiter gehen die Probleme:

Sie kann nie allein 10 oder 15 Kunden versorgen, sie kann nie alleine 24/7 in Rufbereitschaft und Arbeitseinsatz sein.

Was geschied mit den Kunden im Krankheitsfall der Einzelpflegekraft?

Was geschied mit ihren Kunden, wenn sie in Urlaub möchte?

Was geschied an den WE an denen sie mal frei haben möchte?

Du siehst Probleme über Probleme.

Deshalb wirst du fast keine Einzelpflegekräfte n. § 77 SGB XI finden.

Diese Aktion des vormaligen Gesundheitsminster's war ein todgeborenes Kind, das kaum ein Pflegebedürftiger beansprucht und kaum jemand sich aus wirtschaftlichen Gründen als Einzelpflegekraft bei den Pflegekassen anmeldet.

Zumal die Behandlungspflege aussen vor ist und nur Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung angeboten werden dürfen.

Und auch die Dokumentationspflicht und Qualitätsanforderungen schrecken zurück.

Und das beste zum Schluß: die Abrechnungen mit den Pflegekassen müssen elektronisch über den sogenanten DatenTrägerAustausch (DTA) erfolgen. Sprich Abrechnungen nur über PC möglich.

Manuelle Rechnungen werden nicht mehr anerkannt, bzw. die Rechnungen werden um 5% gekürzt.

So ein Abrechnungsprogramm mit DTA sowie mit Kundenverwaltung und Leistungsnachweiserstellung, das Pflicht ist, kostet je nach Anbieter um die 8000€ bis 10.000€. Zudem kommt dazu, dass alle 2 Jahre ein neues Zertifikat von Dakota benötigt wird, damit die Abrechnungen von den Abrechnungsprogramm der Kassen erkannt wird.

Und wer kann und oder will sich als Einzelpflegekraft das antun?

Grüße von einem GuK, PDL ( mit eigenem ambul PD), Pflegeberater, Wundmanager und vormals MDK Gutachter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kabir7 
Beitragsersteller
 03.01.2019, 12:49

hallo ich möchte noch einmal nachhaken.. undzwar muss ich für meine Arbeit quellen angeben.. könnten Sie mir ggf. für folgende Anhaltspunkte quellen angeben? ich habe bereits selbst im internet recheriert bin aber nicht fündig geworden.

  • DTA nutzung mittels software welche zwischen 8000-10000 eur kostet
  • 5% kürzungen bei manuellen Rechnungen
  • 2 jahres intervall für neues zeritfikat von dakota
Kabir7 
Beitragsersteller
 03.01.2019, 23:19
@Griesuh

ich ziehe den hut danke vielmals.... ich befasse mich gerade mit dem thema und mir wird schwindelig wenn mir nicht mal der gkv-spitzenverband aussreichend telefonische infomationen zum § 77 SGB XI liefern kann.. bin grade am ende meiner desatation. und versuch eben so viel wie möglich an argumenten aufzusammeln (*mit quelle versehen) warum es mehr als unwirtschaftlich ist sich hier selbstständig zu machen

Griesuh  04.01.2019, 10:30
@Kabir7

Da kannste mal sehen welche Hürden pflegeeinrichtungen nehmen müssen um zum einen ein Zulassung zuerhalten und zum anderen an ihr redlich verdientes Honorar zugelangen. Als PDL eines ambl. PD's musste da durch.

Kabir7 
Beitragsersteller
 31.12.2018, 15:10

WOW !!!!! Vielen DANK das ist genau das was ich gebraucht habe!!! SUPER !!! Grüße zurück!

Griesuh  31.12.2018, 16:57
@Kabir7

Und noch ein Nachtrag dazu: die Einzelpflegekräfte müssen mit den Pflegekassen Versorgungsverträge und Honorarverträge abschließen, sonst läuft da nix. Und sie müssen auch Pflegeverträge zwischen den Kunden und sich abschließen. Du siehst es ist nicht lohnend sich als Einzelpflegekraft einbringen zu wollen.

Schwieriges Thema weil es wenige Pflegekräfte gibt, die diese Art der Pflege anbieten. Bei uns in einer Großstadt gibt es meines Wissens nur eine Frau. Problem dürfte die Urlaubs/Krankheitsvertretung sein. Wegen des Mangels an Ambulanten Diensten könnte es in Zukunft aber häufiger zu solchen Verträgen kommen.

Ansonsten stehen den Pflegefällen alle Hilfen für Pflegebedürftige im Häuslichen Bereich zur Verfügung, die auch beim Ambulanten Dienst anfallen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/pflege-zu-hause.html

Kabir7 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 18:08

kannste mir mal sagen welche stadt das wäre?