Haftet ein Geschäft für Verletzungen, die ein Kind innerhalb dessen Geschäftsräume erleidet?
Der Sohn einer Freundin hat sich innerhalb eines Geschäfts (Baumarkt) verletzt. Die Verletzung betrifft wohl den Fuß, dem Anschein nach sind einige Holzpaletten darauf gefallen. Der dort angestellte Filialleiter behauptet nun, das Geschäft müsste dafür nicht haften, die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt, weswegen sie auch das Verschulden und somit die Haftung trifft. Hat er damit Recht?
7 Antworten
generell muss dem baumarkt eine haftung und somit verschulden nachgewiesen werden...
das stimmt nicht denn das kann er gar nicht beurteilen...da in der aufsichtspflicht nur gerelegt ist....dass in bestimmt wiederkehrenden abständen nach den kindern geschaut werden muss...aber auch nur wenn diese was kaputt machen....also selber einen schaden verursachen!
dass ist ein personenschaden...wo die haftung nachgewiesen werden muss...z.bsp....falsch lagerung...zu viel bretter...ungeeignet...usw....dieser schaden ist über die betriebshaftpflicht gedeckt...es muss aber wie gesagt ein verschulden nachgewiesen werden....am besten zum anwalt gehen der klärt es mit der betriebshaftpflicht...fotos machen wo es passiert ist
Grundsätzlich wird durch das BGB auch eine Fürsorgepflicht für solche Personen erfasst, welche nicht selbst Vertragspartei werden sollen (siehe § 311 III 1). Der Sohn deiner Freundin fällt wohl darunter. Aufgrund dessen ist der Ladeninhaber auch ihm gegenüber dazu verpflichtet, auf seine Rechtsgüter (in dem Fall Gesundheit) Acht zu nehmen. Er muss also solche Anstrengungen unternehmen, welche zur Vermeidung einer solchen Rechtsgutverletzung erforderlich sind. In deinem Fall würde ich sagen, dass die Holzpaletten so korrekt aufgestellt worden sein müssen, dass keine Gefahr für vorbeigehende Besucher besteht. War dies der Fall, so könnte er mit seiner Behauptung Recht haben, denn dann würde tatsächlich eine Verletzung der Aufsichtspflicht seiner Eltern vorrangig sein. Letztendlich klären kann dies aber nur ein Rechtsberater.
Genauso isses
Ist er auf die Paletten geklettert oder hat da gespielt? Da du nicht geschrieben hast, wie es passiert ist, vermute ich mal, daß die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Paletten stehen ja nicht einfach wackelig in der Gegend rum.
So leicht ist das nicht. Um eine hilfreiche Antwort zu geben, müßte ich bitte genauer wissen, was passiert ist. Wie alt ist das Kind? Ist der Unfall passiert, weil sich eine Gefahr im Baumarkt realisiert hat? Oder haben tatsächlich die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt? Kinder haften grundsätzlich nie, wenn sie unter 7 sind, es sei denn, die Eltern vernachlässigten die Aufsichtspflicht (dann haften die Eltern). Der Baumarkt haftet, wenn er nicht alle Massnahmen zur Vorsicht und Umsicht getroffen hat (analog dem Hausbesitzer, der seinen Gehweg streuen muß, denn er haftet für Unfälle auf dem Eis vor seinem Haus).
Es kommt darauf an, ob "das Geschäft" haftbar ist. Und das hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.