Haftung bei Personenschaden auf Privatgrundstück

2 Antworten

Warum sollte die Vermieterin denn haften? Raus alles einwandfrei und zurück, durch die gleiche kleine Luke, wars zu knapp. Wurde zwischenzeitlich irgend etwas verkleinert?

mietzekatze9 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 15:11

Danke für die "nette" Antwort... nein die eigentlich normal große und gläserne Terrassentür wurde während meiner Besichtigung nicht verkleinert^^

Aber zur Info: Die Terrasse ist nur über zwei Stufen zu erreichen, deshalb habe ich mir den Kopf beim Hinausgehen nicht gestoßen und auch nicht bemerken können, dass das einem normal gewachsenen Menschen auf dem Rückweg passieren kann!

Hi mietzekatze9,

vermutlich muß der Eigentümer nicht haften, denn beim Hausbau hat ne Abnahme stattgefunden. Wenn dabei baurechtlich nichts bemängelt wurde, wurde die Türe, so wie sie jetzt noch ist, genehmigt. Also kannste keine Ansprüche geltend machen. Grüße