Haftung bei Personenschaden auf Privatgrundstück
Hallo,
ich hatte vor 2 Tagen einen Unfall bei einer Wohnungsbesichtigung und möchte nun wissen, ob die Eigentümerin/Vermieterin dafür haften muss. Nach Besichtigung der Dachterrasse, bin ich beim Zurückgehen in die Wohnung mit voller Wucht mit dem Kopf an den Türrahmen geknallt. Es gab weder eine Kennzeichnung an der Terrassentür, noch eine Warnung von der Vermieterin und den aktuellen Mietern der Wohnung, dass hier eine erhebliche Gefahr besteht. Erst nach dem Vorfall teilte man mir mit, dass an dieser Stelle besondere Vorsicht geboten sei... danke, da hab ich schon schwarze Sternchen gesehen... Heute Morgen bin ich aufgrund meiner immer noch anhaltenden Kopfschmerzen und Schwindel zum Arzt gegangen. Es wurde ein Schädel-Hirn-Trauma (Gehirnerschütterung) und eine HWS-Kontusion (Schleudertrauma) diagnostiziert. Eine Hirnblutung konnte mittels CT zum Glück ausgeschlossen werden. Vorerst bin ich für heute und morgen arbeitsunfähig geschrieben.
Muss die Vermieterin für diesen Unfall haften? Wenn ja, wie mache ich dies geltend?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Warum sollte die Vermieterin denn haften? Raus alles einwandfrei und zurück, durch die gleiche kleine Luke, wars zu knapp. Wurde zwischenzeitlich irgend etwas verkleinert?
Danke für die "nette" Antwort... nein die eigentlich normal große und gläserne Terrassentür wurde während meiner Besichtigung nicht verkleinert^^
Aber zur Info: Die Terrasse ist nur über zwei Stufen zu erreichen, deshalb habe ich mir den Kopf beim Hinausgehen nicht gestoßen und auch nicht bemerken können, dass das einem normal gewachsenen Menschen auf dem Rückweg passieren kann!
Hi mietzekatze9,
vermutlich muß der Eigentümer nicht haften, denn beim Hausbau hat ne Abnahme stattgefunden. Wenn dabei baurechtlich nichts bemängelt wurde, wurde die Türe, so wie sie jetzt noch ist, genehmigt. Also kannste keine Ansprüche geltend machen. Grüße