Hallux rigidus Versteifung 2. OP - Schwerbehinderung?
Hallo! Vor 1 1 /2 Jahren wurde bei mir eine Hallux rigidus Versteifung am Großzehengelenk vorgenommen. Nach einem Jahr stellte man auf dem CT fest, dass die eingesetzten Schrauben zu lang sind und ich deshalb immer noch Schmerzen hatte. Jetzt sind aufgrunddessen vor 4 Monaten Schrauben und Platte entfernt worden. Mit dem "Erfolg", dass ich jetzt mehr Schmerzen als vorher habe und jeden längeren Fußweg scheue. Ärzte haben keine Erklärung und ich stehe ziemlich doof da und werde es wohl hinnehmen müssen. Weiß einer, ob mir ein Grad der Behinderung "zusteht"? Lieben Dank im voraus!
3 Antworten
Du könntest es aufgrund dessen versuchen:
"Außergewöhnliche Schmerzen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen (siehe Nummer 18 Absatz 8). Schmerzhafte Bewegungseinschränkungen der Gelenke können schwerwiegender als eine Versteifung sein"
du kannst den Antrag stellen, aber ob eine Schwerbehinderung dabei rauskommt, mag ich bezweifeln. wahrscheinlich wirst du eher unterhalb der Grenze zur Schwerbehinderung bleiben, also unter 50%.
hier kannst du mal drüber lesen, in welcher Kategorie du dich siehst. aber vergiss nicht, der persönliche Sichtpunkt ist oft ein anderer, als der den die Sachbearbeiter beim Versorgungsamt haben.
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.18.1.htm#allgemeines
Hallo Maren1717,
Sie schreiben:
Vor 1 1 /2 Jahren wurde bei mir eine Hallux rigidus Versteifung am Großzehengelenk vorgenommen. Nach einem Jahr stellte man auf dem CT fest, dass die eingesetzten Schrauben zu lang sind und ich deshalb immer noch Schmerzen hatte. Jetzt sind aufgrunddessen vor 4 Monaten Schrauben und Platte entfernt worden. Mit dem "Erfolg", dass ich jetzt mehr Schmerzen als vorher habe und jeden längeren Fußweg scheue.<
Antwort:
Sie könnten sich zunächst bei der unabhängigen Patientenberatung nach Hilfestellung bzw. nach einem passenden, fachlichen Rat erkundigen, das kostet Sie nichts!
google>>
unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html
Weiß einer, ob mir ein Grad der Behinderung "zusteht"? Lieben Dank im voraus!<
Antwort:
Wenn die Schädigung länger als 6 Monate andauert und eine Besserung nicht zu erwarten ist, dann können Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung einreichen!
In diesem Zusammenhang ist es allerdings unverzichtbar, daß Sie von Ihren Ärzten glasklare, unwiderlagbare Arztberichte organsieren!
Der Grad der Behinderung orientiert sich an den versorgungsmedizinischen Grundsätzen und an den GDS/GDB-Tabellen!
Folgende Links führen Sie zu weiteren, hilfreichen Infos:
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versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
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erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
google>>
vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
google>>
vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Bitte beachten Sie, daß eine Schwerbehinderung ab einem GDB 50 beginnt!
Ab einem GDB 30 aufwärts bis GDB 50 kann ggf. bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragt werden!
google>>
vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/21146/gleichstellung_mit_schwerbehinderten_menschen
Beste Grüße, viel Erfog und bestmögliche Gesundheit
Konrad