Ausgesteuert, Wiedereingliederung gescheitert?

6 Antworten

Krankengeld von der Krankenkasse bekommst du nur bei einem bestehenden Arbeitsverhältnisses. Ohne ein Arbeitsverhältnis musst du Arbeitslosengeld 1 bei der Agentur für Arbeit beantragen, damit du finanzielle Zuwendungen erhalten kannst. Wurdest du aus gesundheitlichen Gründen gekündigt, tritt auch keine Sperrfrist ein. Dann bist du (kostenlos) krankenversichert und bekommst monatliche Zuwendungen. Aber er muss eine Aussicht auf Wiedereingliederung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis bestehen. Falls nicht, wird eventuell ein Rentenantrag gestellt.

Hallo ChocoMint,

Sie schreiben:

Ausgesteuert, Wiedereingliederung gescheitert?

Hallo. 
Ich bin bereits ausgesteuert in die Reha gegangen ( die Rentenkasse ist der übergangsgeld Träger) wurde arbeitsunfähig entlassen und befinde mich zurzeit in der Wiedereingliederung. Heute habe ich aber gemerkt das ich es nicht schaffen werde und somit ist die Wiedereingliederung gescheitert.

Antwort:

Damit Sie in keine finanzielle Notlage geraten, umgehend bei der Agentur für Arbeit ALG 1 beantragen! Dort anrufen, telefonisch vorab arbeitslos melden und gleichzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin vereinbaren!

Dann heißt es Aktion:

Antrag Erwerbsminderungsrente, dann sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite, sollte die zeitliche Befristung des ALG 1 naherücken oder die Agentur für Arbeit mit Auflagen lästig werden, läuft ja das Verfahren auf Erwerbsminderungsrente!

Im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente greift in der Regel die sogenannte Nahtlosigkeistregelung und das ALG bleibt erhalten für die Dauer des Antragsverfahrens!

Durch diese Vorgehensweise ist Ihre finanzielle Lage zumindest überschaubar!

Werde ich krank geschrieben und wenn ja bekomme ich eine Art Krankengeld ? Hat irgendjemand Erfahrung mit sowas?

Antwort:

Anspruch auf Krankengeld ist in der Regel auf maximal 78 Wochen begrenzt! 

>>>>Ich habe eine schwerbehinderung von 50 falls das wichtig ist.<<<<

Die Schwerbehinderung hat in der Regel auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente keine Auswirkung!

Erwerbsminderungsrenten werden in den meisten Fällen zeitlich befristet bewilligt!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wenn du ausgesteuert bis von der Krankenkasse hast die Möglichkeit Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung zu beantragen.
Lasse dich dazu vom Arbeitsamt beraten

Wenn Du ausgesteuert bist gibt's kein weiteres Krankengeld, es sei denn, Du bist wegen einer anderen Erkrankung krank geschrieben.
Wenn nicht bekommst Du Arbeitslosengeld. Ist der Anspruch auch abgelaufen, als vermutlich nach einem Jahr, bekommst Du Harz IV. Alternativ könntest Du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Die könnte auch zeitweise gewährt werden, als Vollrente oder Teilrente. Da berät Dich Dein zuständiger Rentenversicherungsträger.

Wenn Sie bereits ausgesteuert waren, besteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld nur dann, wenn eine neue Blockfrist begonnen hat. Das klingt nach der Schilderung allerdings unwahrscheinlich.

Es bleibt der Gang zum Arbeitsamt, um ALG I zu bekommen, bis über den Rentenantrag entschieden ist.