Haus überschreiben vom dementen Opa,wie läuft es ab?
Hallo :) bei uns stellen sich momentan sehr viele Fragen. Mein Freund soll das Haus seiner Großeltern übernehmen in dem nur noch seine Oma (80 Jahre) wohnt. Der Opa leidet seit längerer Zeit an Demenz und befindet sich in einem Pflegeheim. Allerdings gehört das Haus dem Opa , sein Sohn (vater meines Freundes) ist sein Betreuer und kümmert sich um alles. Jetzt soll mein Freund das Haus überschrieben bekommen, aber scheinbar gar nicht so einfach. Der Opa ist durch seine Demenz quasi ,,nicht mehr zurechnungsfähig. Wer entscheidet jetzt? Was müssen oder können wir tun um das abzuklären?
6 Antworten
"Sein Sohn ist sein Betreuer."
Hier wäre wichtig zu wissen, ob der Sohn beispielsweise ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer ist. Genauso ist denkbar, dass der Sohn durch eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht tätig wird. Für eine genauere Auskunft wäre dies schon wichtig zu wissen.
Unabhängig davon hat ein Betreuer stets die Interessen der zu betreuenden Person zu berücksichtigen. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass er ohne weiteres die Überschreibung von Grundbesitz befürworten oder veranlassen kann.
Da der Betreuer der Sohn des betreuten und der Vater des Schenkungsempfängers ist, muss das Gericht hier zustimmen.
Betreut er ihn nur oder ist er von offizieller Stelle als Betreuer eingesetzt?
Zu diesem "späten" Zeitpunkt macht eine Schenkung nicht wirklich Sinn. Denn geschieht sie nur, um dem Staat den Zugriff auf sein Vermögen zu entziehen - im Hinblick auf zu erwartende Pflegekosten, kann eine solche Schenkung auch angefochten werden.
Er kümmert sich quasi nur um seine ganzen Sachen, verfügungen, Rechnungen etc.
Die Entscheidung trifft das Vormundschftsgericht, indem es prüft, ob und welchen Nutzen der Verkauf für das Mündel hat.
Könnte eine Marathonstrecke werden!?!
Wenn es ein gerichtlich bestellter Betreuer ist, wird er eine entsprechende Vollmacht haben oder sie besorgen können. Viel Glück.
Bei solchen Geschäften will stets ein Richter beim Vormundschaftsgericht gefragt werden.
... sie besorgen können.....
Selbst wenn es möglich wäre, ist hier die Schenkungssteuer zu beachten.