Haushaltshilfe beantragen

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Haushaltshilfe gibt es in 2 Varianten:

  1. der berufstätige Partner bleibt zu Hause und erhält dafür entsprechend Verdienstausfall von der Krankenkasse bezahlt

  2. die Kasse "besorgt" die Haushaltshilfe und bezahlt diese

in deinem Fall ist es also keine Einschränkung bei der Jobsuche bzw. Verfügbarkeit beim Arbeitsamt. sobald du eine Stelle hast, kümmert sich die Kasse um eine Haushaltshilfe, die während deiner Arbeitszeit auf das Kind aufpasst und für es sorgt.

die jetzige Ablehnung war wegen deiner Arbeitslosigkeit korrekt.

StEmanuel33  05.11.2013, 00:14

Danke !

Das ist auch richtig so. In der azeit der Versorgung wird das Amt keine Angebote mitteilen. Du musst das nur dem Amt von deiner Frau informieren und mitteilen, wie lange es wohl dauert.

Und auch das Wmt, wenn sich an der Zeit was ändern sollte, so dass es länger oder kürzer dauern sollte, anderes eine Aufnahme nicht ermöglicht, dem Smt umgehend mitteilen.

Ja es ist berechtigt. Klar muss du jederzeit für die Arbeitsaufnahme verfügbar sein, aber sollte es jetzt klappen mit einem Job dann könnt ihr einen neuen Antrag stellen.

peter2910 
Beitragsersteller
 01.11.2013, 23:32

Schön dann bin ich gespannt wer so einen wie mich braucht, erstmal job findden und dann gleich wegen haushaltshilfe zuhause bleiben. Habe nämlich keeinen in der Verwandschaft der auf den Kleinen aufpassen könnte.

Du musst keinesfalls JEDERZEIT zur Verfügung stehen. Du hättest immer eine Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden. Wenn das dann einmal der Fall sein sollte, kannst du die Haushaltshilfe ja bekommen.

Hallo,

nach § 38 SGB V gibt es Haushaltshilfe nur, wenn keine andere geeignete Person im Haushalt lebt, die die Haushaltsführung übernehmen kann. Ggf. jetzt schon mit großen Pflegediensten Kontakt aufnehmen, ob und ab wann diese bei einer Arbeitsaufnahme die Betreuung übernehmen können.

Gruß

RHW