Ausbildung abgebrochen, was genau passiert mit Krankenversicherung
hallo, ich habe vor kurzem meine Ausbildung abgebrochen, meine Mutter hatte daraufhin schon mehrmals versucht bei der Krankenkasse telefonisch durchzukommen , ohne erfolg. Nun bin ich ja noch nicht wieder familienversichert und wollte fragen wie es ist wenn ich am Montag zum Zahnarzt muss , gilt meine Krankenkarte vielleicht noch ne Weile nach der Kündigung ? Und bekommt man von der Krankenkasse eine Bestätigung wenn der Arbeitgeber mich von der Krankenkasse abgemeldet hat? Danke
5 Antworten
Hallo,
es fehlen noch wichtige Angaben:
Alter?
Sind die Eltern gesetzlich oder privat krankenversichert?
War es eine Ausbildung in schulischer Form, als Azubi oder als Beamtenanwärter?
Gruß
RHW
Dann kann man die kostenlose Familienversicherung bei der Krankenkasse der Eltern beantragen. Euinzelheiten: § 10 SGB V
Wenn man sich den Familienversicherungsantrag zufaxen oder zumailen lässt. können beide Elternteile unterschreiben. Wenn man dann den Antrag direkt bei der Krankenkasse abgibt, kann man sofort eine Bescheinigung für den Zahnarzt mitnehmen.
Nein, Du bekommst zunächst einmal nicht sofort eine Bestätigung von der Krankenkasse. Erst wenn hier zum Beispiel mehrere Wochen lang keine Beiträge gezahlt wurden (von welcher Seite auch immer), dann fragt die Krankenkasse mal nach, was bei Dir Sache ist.
Ich meine bis 25 bist du bei deinen Eltern mit versichert... Schreib doch einfach eurer Krankenkasse oder besser eurem Sachbearbeiter eine Mail...
Normalerweise solltest du dann eine neue Karte erhalten für Familien versichert. ;)
Als Azubi warst du pflichtversichert. Deine Krankenversicherung hat eine Nachhaftung von 30 Tagen. Wenn du in diesen 30 Tagen keine neue Beschäftigung gefunden hast, musst du deinen Beitrag selbst weiter zahlen.
Ob du wieder über deine Eltern weiter versichert werden kannst, hängt dann davon ab, ob du dich ordnungsgemäß bei der Arbeitsagentur gemeldet hast und ernsthaft die Suche nach einer neuen Ausbildung betreibst
Dein Arbeitgeber hat der Krankenkasse nur gemeldet, dass von IHM keine weiteren Beiträge kommen. Er kann DICH gar nicht dort abmelden
Mit Beendung der Ausbildung, endet grd. dein Vers.-Schutz. Deine Krankenkarte weiß das aber nicht und damit dein Zahnarzt auch nicht. Du kannst also normal dich behandeln lassen. Allerdings muss zwingend dein Versicherungsschutz geklärt werden. Grundsätzlich können erwerbslose bis zum 23.Lj. kostenlos über ihre Eltern familienversichert werden (Bis 25.Lj. Bei Studenten). Manchmal ist dies nicht möglich, dann muss eine freiwillige Mitgliedschaft durchgeführt werden. Diese ist dann tatsächlich zwingend, weil inzwischen jede, in Deutschland lebende, Person krankenversichert sein muss und zwar jeden einzelnen Tag.
ich bin 16 Sie sind gesetzlich versichert
es war eine betriebliche Ausbildung also azubi