Haushaltshilfe Stundenlohn

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Die Kosten werden von allen Krankenkassen in gleicher Höhe übernommen:

Sofern die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, zahlt die TAUNUS BKK die Haushaltshilfe täglich für maximal 8 Stunden. Für eine privat selbst organisierte, nicht verwandte oder verschwägerte Hilfskraft übernehmen wir einen Stundensatz von bis zu 8,00 €. Täglich ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% (mindestens 5,00 €, maximal 10,00 €) vom Gesamtbetrag durch den Versicherten zu übernehmen.

https://www.taunus-bkk.de/-snm-0176293920-1239133274-0616800000-0000000651-1239143271-enm-taunusbkk/n17/Haushaltshilfe/?node_id=55&e=c

Maultier 
Beitragsersteller
 08.04.2009, 00:31

Danke für die ausführliche Antwort.
LG Muli

http://www.krankenkassen.de/krankenkassen-vergleich/gesetzlich/service/zusatzleistungen/ hier wäre ein Vergleich von versch. KK Anbietern. Was mir aufgefallen ist, dass bei der AOK nichts von ambulanter Behandlung steht, bei den anderen Anbieter wird das
wiederum extra erwähnt. (Oder wie darf man den Begriff Schwere Erkrankung verstehen? )Es scheint so, dass es keine Regelleistung ist und
in den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt wird. Also ist es sinnvoll bei der KK nachzufragen, was die jeweilige Satzung in diesem Fall vorsieht.

Siam1  08.04.2009, 01:17

siehe auch>>

http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/laenderspiegel/art2388,841576

Man kann sich jedoch auch selbst eine Haushaltshilfe beschaffen. Auch hier beteiligen sich die Kassen an den Kosten - jedoch nur in "angemessenem Umfang". Angemessen aus Sicht der Kassen sind zurzeit 62 Euro pro Tag. Das gilt allerdings nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Kommt also die Schwiegermutter oder die Schwester ins Haus, übernehmen die Kassen allenfalls die Fahrtkosten. Alternative: Das gesunde Elternteil nimmt unbezahlten Urlaub. Auch in diesem Fall lohnt es sich, mit seiner Krankenkasse zu sprechen, da einige Kassen den vollen Verdienstausfall erstatten.

http://www.ard.de/ratgeber/finanzen/recht-im-alltag/haushaltshilfen/-/id=355352/nid=355352/did=896880/16xipa1/index.html

Googlesuche >Zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe <

(mir wurden, alleinstehend, nach Entlassung des Krankenhauses - für die 4 Tage - bis zur stationären Aufnahme der Reha a`2 Std. bewilligt. Nach Entlassung erhielt ich die Rechnung von 5 Euro Eigenbeteiligung pro Tag.)