Heilmittelverordnung

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Bis das Quartal, in dem es ausgestellt wurde, zuende ist.

Daher muss man gleich hin zur Gymnastik und sich Termine geben lassen, die können auch über das Quartal hinausgehen...

Eine Heilmittelverordnung verliert ihre Gültigkeit:

  1. Wenn die HM-Behandlung nicht innerhalb von 10 Tagen (Physikalische Therapie) bzw. innerhalb von je 14 Tagen (Ergotherapie oder Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) begonnen wurde, es sei denn, auf dem Verordnungsvordruck wird ein anderer späterer Behandlungsbeginn angegeben.

  2. Wenn die HM-Behandlung länger als 10 Tage (Physikalische Therapie) oder länger als
    je 14 Tage (Ergotherapie oder Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) unterbrochen wird."

Quelle: http://www.physio.de/hmr/lexikon.htm

Du kannst aber vor Ort die Termine absprechen, denn ich konnte erst 3 Termine in Anspruch nehmen, die letzten 3 nach einer Pause von 14 Tagen. So kannst du auch den Anfang deiner Krankengymnastik später beginnen, du musst nur die Verordnung termingerecht abgeben, alles andere ist absprechbar, denn mit der Verordnung kann frühzeitig und temingercht eine Abrechnung erfolgen.

Garten123  02.03.2013, 17:07

Wenn ich ein KG-Rp. habe, vom Arzt ausgestellt am 01.03.2013, wann kann/muss ich spätestens damit anfangen. Wenn möglich Wochentag und genaues Datum angeben. Danke

weder Quartal noch Abgabetermin sind relevant!bei kassen die zur rvo gehören(z.b.aok) muß die Behandlung innerhalb 14 Werktagen begonnen werden.bei kassen die zur Vdek gehören(Ersatzkassen...)innerhalb 10 kalendertagen.außnahme:wenn der Arzt einen anderen behandlungsbeginn vermerkt hat.andernfalls muß die Verordnung nochmals zum Arzt und der spätere behandlungsbeginn vom Arzt mit stempel u.unterschrift bestätigt werden.wann ich das Rezept zum Therapeuten bringe ,auch wenn ein Termin ausgemacht wird-diese fristen müssen eingehalten werden.nochmals-das Quartal ist egal!

In den meisten Fällen der Heilmittelverordnung muss der erste Termin innerhalb von 10 Tage in Anspruch genommen sein, manchmal auch 14 Tage, je nach Verordnung. Auch dürfen die Termine nicht soweit auseinander liegen auch da ist eine Regelung von 10 oder 14 Tagen zu berücksichtigen. Frag am besten in der Praxis wo du die Heilmittelverordnung abgibst - dort kann man dir es ganz gnau sagen. Es gibt da Unterschiede: Erw. oder Kd., wie oft pro Woche eine Verordnung ist, ob Krankengymnastik oder neurologische Verordnungen.

Das gilt nur für das Quartal, in welchem es ausgestellt wurde.