Verordnete Krankengymnastik nach Arbeitsunfall nicht wahrnehmen..folgen?

2 Antworten

Wenn Du bei der Terminsuche angibst, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt und die Rechnung von der BG bezahlt wird bekommst Du sicher schnell einen Termin. Wahrnehmen solltest Du die Sache schon, schließlich bist Du zur Mitwirkung verpflichtet und solltest alles tun um schnell wieder arbeitsfähig zu werden.

dani014711 
Beitragsersteller
 03.01.2015, 22:08

Hallo, danke für die Antwort. Klar bin ich zur Mitwirkung verpflichtet, hatte aber keinen Termin mehr bekommen. Nun ist wieder alles soweit ok und es würde ja keinen Sinn machen die Krankengymnastik nun noch in Anspruch zu nehmen. Bin auch nichtmehr krankgeschrieben und werde nächste Woche wieder normal zur Arbeit gehen. Meinst du es ist noch mit Rückfragen der Berufgenossenschaft zu rechnen wieso ich die Leistungen nicht wahrgenommen haben oder wird das für die nun erledigt sein?

Vielen Dank und viele Grüße Daniel

Hoi.

Als Folge deiner fehlenden Mitwirkung könnte die BG weitere Leistungen verweigern. Ob die das aber überhaupt mitbekommen, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn du also nicht nochmal zum D-Arzt musst, weil evtl. noch weitere AU folgt, kannst du das auch ausfallen lassen. Empfehlen kann man es nicht, der Arzt hatte seinen Grund, dich dahin zu schicken.

Und heul dann aber nicht rum, wenn die Heilung sich verzögert - Krankengymnasten gibt es, auch bei dir, sicher mehrere.

Ciao Loki

dani014711 
Beitragsersteller
 03.01.2015, 22:09

Hallo, danke für die Antwort. Klar bin ich zur Mitwirkung verpflichtet, hatte aber keinen Termin mehr bekommen. Nun ist wieder alles soweit ok und es würde ja keinen Sinn machen die Krankengymnastik nun noch in Anspruch zu nehmen. Bin auch nichtmehr krankgeschrieben und werde nächste Woche wieder normal zur Arbeit gehen. Meinst du es ist noch mit Rückfragen der Berufgenossenschaft zu rechnen wieso ich die Leistungen nicht wahrgenommen haben oder wird das für die nun erledigt sein?

Vielen Dank und viele Grüße Daniel