Verordnete Krankengymnastik nach Arbeitsunfall nicht wahrnehmen..folgen?
Hallo, ich hatte einen Arbeitsunfall und war eine Woche krankgeschrieben. Nun musste ich heute nochmal zum Arzt, dieser hat mich weiterhin krankgeschrieben und mir Krankengymnastik sowie Lymphdrainage verordnet. Habe schon den ganzen tag versucht Termine zu bekommen, aber das scheint momentan der schwierig zu sein. Nun meine frage, gibt es Probleme mit der Berufsgenossenschaft wenn ich die Verordnung nicht wahrnehmen und nicht zur Krankengymnastik hingehe? Bzw bekommen die das überhaupt mit? Sie würden ja schließlich auch keine Rechnung einer Praxis bekommen. Danke schonmal für eure antworten ;)
2 Antworten
Wenn Du bei der Terminsuche angibst, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt und die Rechnung von der BG bezahlt wird bekommst Du sicher schnell einen Termin. Wahrnehmen solltest Du die Sache schon, schließlich bist Du zur Mitwirkung verpflichtet und solltest alles tun um schnell wieder arbeitsfähig zu werden.
Hallo, danke für die Antwort. Klar bin ich zur Mitwirkung verpflichtet, hatte aber keinen Termin mehr bekommen. Nun ist wieder alles soweit ok und es würde ja keinen Sinn machen die Krankengymnastik nun noch in Anspruch zu nehmen. Bin auch nichtmehr krankgeschrieben und werde nächste Woche wieder normal zur Arbeit gehen. Meinst du es ist noch mit Rückfragen der Berufgenossenschaft zu rechnen wieso ich die Leistungen nicht wahrgenommen haben oder wird das für die nun erledigt sein?
Vielen Dank und viele Grüße Daniel
Hoi.
Als Folge deiner fehlenden Mitwirkung könnte die BG weitere Leistungen verweigern. Ob die das aber überhaupt mitbekommen, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn du also nicht nochmal zum D-Arzt musst, weil evtl. noch weitere AU folgt, kannst du das auch ausfallen lassen. Empfehlen kann man es nicht, der Arzt hatte seinen Grund, dich dahin zu schicken.
Und heul dann aber nicht rum, wenn die Heilung sich verzögert - Krankengymnasten gibt es, auch bei dir, sicher mehrere.
Ciao Loki
Hallo, danke für die Antwort. Klar bin ich zur Mitwirkung verpflichtet, hatte aber keinen Termin mehr bekommen. Nun ist wieder alles soweit ok und es würde ja keinen Sinn machen die Krankengymnastik nun noch in Anspruch zu nehmen. Bin auch nichtmehr krankgeschrieben und werde nächste Woche wieder normal zur Arbeit gehen. Meinst du es ist noch mit Rückfragen der Berufgenossenschaft zu rechnen wieso ich die Leistungen nicht wahrgenommen haben oder wird das für die nun erledigt sein?
Vielen Dank und viele Grüße Daniel