Weiss die Krankenkasse von verschriebenen verordnungen usw?
Hallo. mich würde mal interessieren ob die krankenkasse automatisch bescheid weiss, wenn man zb eine heilmittelverordnung (krankengymnastik oder so) verschrieben bekommt, ohne das man sie in anspruch nimmt. das gleiche würde mich bei rezepten interessen.weiss die krankenkasse was ich verschrieben bekommen habe auch wenn ich das rezept gar nicht abgebe sondern verfallen lasse? das interessiert mich, da ich letztens vom kinderarzt ein rezept über ein medikament für meinen sohn erhalten habe, obwohl ich dieses medikament nicht wollte, bzw in der darreichungsform.also habe ich es verfallen lassen. wenn man verordnungen oder rezepte verfallen lässt hat das dann irgendwelche konsequenzen? (wenn die krankenkasse vom ausstellen des dokuments erfährt). danke im voraus für hilfreiche antworten
2 Antworten
Der verschreibende Arzt rechnet das Rezept mit der Krankenkasse ab.
Wenn das Rezept nicht eingelöst wurde, wird es als "nicht eingelöst" dem Arzt zurückgeschickt, bzw. wird der "verdiente" Betrag nicht überwiesen.
Verdient der Arzt an ausgestellten Rezepten?
Ob die das mitkriegen weiß ich nicht. Denke eher erst dann, wenn du es einlöst.
Aber so oder so: Ärger gibt das keinen. Ich hab auch schon das ein oder andere Rezept nicht eingelöst (Vergesslichkeit, Faulheit, weil sichs eh erledigt hate..) Hab da nie irgendwas von meiner KK gehört. Wär ja auch Unsinn, es kostet die ja nichts.