Hohe Kosten für einen ärztlichen Befund/Diagnose
Ich habe mich im öffentlichen Dienst beworben. Bei der amtsärztlichen Untersuchung wurde ich gebeten eine Diagnose meines Arztes nachzuliefern. Ich war bei dem Arzt damit dieser mir eine Diagnose liefert. Er hat mir dann etwas zwei Zeilen geschrieben. Sinngemäß: Patient war am 04.11. und 12.11. in Behandlung wegen ... wurde behandelt und ist folgenlos ausgeheilt. Soweit alles schön. Ich habe dann ein paar Tage später eine Rechnung in Höhe von 50 EUR dafür bekommen. Abgerechnet natürlich alles mit Faktor 2,3. Ich muss dazu sagen, dass ich privat versichert bin. Allerdings erstattet mir weder die Privatversicherung noch mein Arbeitgeber die Kosten. Auch bei dem kurzen Gespärch beim Arzt war überhaupt nicht die Rede davon, dass hier Kosten entstehen und wie hoch die sind.
Ist das Legitim wenn ich ohne Absprache eine Rechnung bekomme? Ist die Höhe von 50 EUR für zwei Zeilen auf formlosen Papier gerechtfertigt? Was kann ich tun ich finde höchstens die hälfte angemessen?
7 Antworten
Schriftliche ärztliche Atteste (Gutachten) sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Zumindest in Ö. Wahrscheinlich auch in D, da es nichts mit einer Behandlung zu tun hat.
erstens sind 50 euro keine hohen kosten
zweitens. der arzt hat dir zwei zeilen geschrieben aber um die zu schreiben musste man dich behandeln und damit er diese zeilen sxchreiben kann musste er jahrelang studieren etc.
und wenn man bedenkt dass schon normale techniker die stunde ca 25 euro verlangen ist es bei einem arzt sogar wenig. denn auch wenn er nur zwei zeilen geschrieben hat es ist eine angefangene arbeitsstunde
Die Behandlung ist auch nicht Gegenstand der Frage. Die habe ich bereits bezahlt und war fünfmal so teuer.
Bullshit, was hat das mit Stundenlohn zu tun? der Arzt ist an die GoÄ gebunden.
Sorry, aber ich muss mich doch sehr wundern. Du bist privat versichert und ereiferst dich über Kosten, welche entstehen, wenn du mit deinem Arzt sprichst und um die Ausstellung eines Attests bittest? Natürlich entstehen dabei Kosten, darauf muss der Arzt einen Privatpatienten nicht gesondert hinweisen. Als du erstmalig bei deinem Arzt warst, hast du sicherlich auch eine Privatpatientenvereinbarung unterschrieben, in der dies alles geregelt ist. Aber allein die Tatsache, dass du dich als Privatpatient beim Arzt vorgestellt hast, rechtfertigt die Rechnung, und kein Arzt arbeitet kostenlos. Außerdem ist der Hebesatz von 2,3 normal. Der Arzt hätte auch ohne Rücksprache einen Hebesatz von 3,5 ansetzen dürfen.
Der Fairnesshalbe, hätte dich dein Arzt über die Kosten aufklären müssen.
Deine PKV trägt die Kosten nicht, weil es nicht um eine Krankheit handelt, sondern eher um eine Art Atest.
Allerdings, denke ich auch, das Dein evt Arbeitgeber, hätte sagen müssen, das er die Kosten dafür übernimmt.
Evt. erstattet dir die ARGE ja die kosten als Bewerbungskosten. Ob die Kosten gerechtfertigt sind, ist sicher nach irgendeiner Leistungstabelle der Ärzte geregelt. Frag am besten bei deinem Arzt einfach mal nach, und auch, warum er dich nicht darauf hingewiesen hat. Evt. lässt sich auf dem Kulanzwege, ja noch was machen.
Der Arbeitgeber oder das Gesundheitsamt haben das Attest angefordert. So müssen die auch die Kosten für das Attest tragen und Rechnungsempfänger sein. Hast du diese Anforderung schriftlich?