Hundevertrag..abgeben verboten....ist das rechtens?
Hallo!
Da meine Tochter leider eine Allergie gegen unseren Welpen hat (Junghund), müssen wir uns leider von ihm trennen. Im Vertrag wurde aber reingeschrieben, das es verboten ist den Hund an dritte weiterzugeben oder zu verkaufen.....aber ist das wirklich erlaubt? Ich meine es kann doch immer mal etwas sein mit dem man absolut nicht rechnet. wie sieht es mit der rechtlichen Lage aus?
LG
15 Antworten
Diese Klausel wird oft in Verträge aufgenommen, ist aber nicht rechtsgültig. Der Hund ist dein Eigentum, somit kannst du mit ihm machen was du willst.
So etwas herzloses wird auch noch ausgezeichnet - pfui!
ja klar..... ist doch die Antwort, die man hören will....^^
@BS3BM
Hier wurde einzig und allein nach der Rechtslage gefragt. Die Userin gibt keinen Anlass anzunehmen, dass sie den Welpen verhökern noch ihm sonst etwas Negatives antun will, Sie hat "lediglich" ein krankes Kind und macht sich Sorgen. Ich hab es schon zweimal erlebt, dass eine befreundete Züchterin in die Notfallstation des Krankenhauses gefahren ist um sich den Hausschlüssel des neuen Besitzers des Welpen holen musste. Weil ohne irgendwelche Vorzeichen eine heftige Allergie aufgetreten ist und sie den Welpen abholen musste. Für die Rechtslage kann ich nichts, genauso kann auch die Userin nichts dafür, dass ihr Kind krank ist. Das ist für alle schwer genug!
Dein Kommentar ist repektlos und zeugt von deinen eigenen schlechten Gedankengängen.
"Goodnight": Der Hund ist dein Eigentum, somit kannst du mit ihm machen was du willst.- Deine Worte!!!!! Und die stören mich gewaltig! Du kennst doch die Hintergründe der Fragerin auch nicht, also spiel dich nicht so auf. Und wenn die Fragerin verantwortungsbewusst wäre, würde sie nicht erst hier "Rechtsfragen" stellen, sondern unverzüglich eine Lösung mit der Züchterin suchen. Mein Kommentar ist nicht respektlos oder von eigenen schlechten Gedankengängen geprägt. Schau doch nur mal die Seiten von "Tiere in Not" in diversen Tierheimen an. Dort leben sie, die Tiere, die gedankenlos angeschafft wurden und nun ein tristes Dasein fristen müssen. Die Verantwortung gegenüber einem Tier fängt schon vor der Anschaffung an - d. h. man sollte z. B. vorher sein Kind testen lassen bezüglich Allergien gegen Tiere. Siehe mein Beitrag weiter unten!
Entweder dem Verkäufer zurückgeben oder aber vorher mit ihm reden, ihm die Sache erklären, und ihm auch den potentiellen Käufer vorstellen. Es geht dabei ja nur darum, dass Du nicht als Zwischenhändler auftrittst und dem Verkäufer Konkurrenz machst. Und natürlich auch darum, dass das Tier in gute Hände kommt. Wenn der Verkäufer dahingehend beruhigt ist, hat er sicher nichts dagegen. Ob die Klausel im Ernstfall überhaupt haltbar wäe, wage ich zu bezweifeln. Das Egentum an den Hund ist auf Dich übergegangen und kann vom Verkäufer nicht solcherart eingeschränkt werden. Im übrigen müsste der Vertrag dann auch eine Klausel über die Folgen eines Verstoßes enthalten. Die fehlt vermutlich. oder?. Ansonsten wäre der Vertrag durch den Verstoß nichtig, und dann hieße es wiederum: Verkauf rückgängig machen, Hund gegen Kaufpreis...
Kommt drauf an, was genau da steht. Bei Tierheimen ist es beispielsweise so, dass der Hund im Besitz des Tierheimes bleibt und dann ist die Klausel rechtskräftig. Um Ärger zu vermeiden würde ich mich aber ohnehin erstmal da melden, wo der Hund herkommt.
Das kommt drauf an, wie der Satz lautet. Wahrscheinlich lautet er, dass der Hund nicht an Dritte, sondern nur zurückgegeben werden darf, oder? Wenn wir den Hund von einem Tierheim habt, müsst ihr diesen auch an das Tierheim zurückgeben.
Wenn dieser Zusatz nicht verzeichnet ist und nur die Abgabe verboten ist, dann ist das mehr oder weniger unzulässig.
m.E. sind solche Klauseln nicht wirksam. Ein Hund ist ein Gegenstand und wenn du diese rechtswirksam erworben hast, kannst du mit deinem Eigentum machen was du willst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein ehemaliger Eigentümer auch nur mit irgendeiner Klausel weiterhin wirksam seinen Willen auf dich abwälzen kann. Insofern wäre ich da ziemlich entspannt.
Das ist DIE Antwort DH!! Zufügen möchte ich noch die Konsequenz eines solchen Passus im Vertrag: Demnach müßte der Hund zurückgenommen werden. Was aber wenn nicht? Dann würde das Einschläfern anstehen! Wer Eigentum an einer Sache hat kann sie auch veräußern (BGB)