Ich bin seit 3 1/2 Jahren Großmutter und habe meinen Enkel noch nie gesehen. Habe ich ein Umgangsrecht?

9 Antworten

Es gibt immer Gründe wenn es keinen Kontakt gibt. Ich und mein Mann sind in der gleichen Situation. Unseren Enkel 9 Jahre haben wir seit 2 Jahren nicht gesehen. Wir haben dagegen geklagt. Leider erfolglos. Trotz sehr engen Verhältnis zu unserem Enkel. Und das zweite Enkel kennen wir gar nicht. 2 Jahre alt. Um so mehr Zeit vergeht, umso mehr entfernt man sich. Wir lassen jetzt alles ruhen und hoffen dass unser Enkel allein den Weg zu uns findet. Die Eltern wissen überhaupt nicht was sie ihren Kindern nehmen. Nur aus lauter Frust und Hass. Alles Gute!

Goldblau  26.03.2018, 09:56

Tochter enterbt andere adoptiert? Kein Wunder ...Schämen Sie sich nicht? Hat ja zu Recht Kontakt zu Ihnen abgebrochen. Kinder sind oft seelisch verletzt da braucht nur ein blödes Wort rausrutschen und schon fühlen sich die Kinder nicht geliebt, körperliche schmerzen vergehen, seelische bleiben ewig! Aber gut, machen Sie bei ihrer Fake Tochter alles besser, die biologisch niemals eine Verbindung zu Ihnen haben wird und wenn sie alt sind, haben sie gar keine Töchter. Wohl verdient, ich arbeite im Pflegeheim und weiß wo von ich spreche. Eltern sind niemals unschuldig, bevorzugen immer ein Kind mehr. Und dann wundern die sich wieso das andere Kind den Kontakt abbricht usw.

DellaMano 
Beitragsersteller
 12.03.2016, 11:36

vielen Dank. Ich habe schon eingesehen, dass ich da keine Chance habe, jedoch deswegen auch meine Konsequenzen gezogen. Ich habe meine Tochter enterbt und statt dessen eine andere Tochter adoptiert. 

Nach § 1685 Abs. 1 BGB besitzen auch die Großeltern das Recht zum Umgang mit ihren Enkelkindern.

Voraussetzung dafür ist nur, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

maja11111  16.02.2016, 10:02

voraussetzung dafür das es dem kindeswohl entspricht, ist dass ein sehr guter und enger kontakt bestand. tut es aber nicht, also leitet sich kein umgangsrecht ab.

wenn ein sehr enger kontakt zwischen enkel und großeltern bestand, dann entspräche umgang dem kindeswohl. da garkein kontakt besteht, das kind noch nie gesehen wurde, besteht auch kein umgangsrecht.

es wird einen grund haben, warum diene tochter keinen kontakt möchte. vielleicht räumst du die probleme zwischen deiner tochter und dir erstmal aus dem weg. dann kannst du fragen ob du ihr kind kennenlernen darfst.

bei sehr guten kontakt zwischen großeltern und kind bestünde ein umgangsrecht von 2-3 stunden im monat. wenn du dein kind um verzeihung bittest, dann könnten das wohl mehr als zwei stunden im monat werden. dazu gehört vertrauen und das hat sie zu dir momentan nicht, mit grund nicht.

Ja, das hast du und du kannst das sogar notfalls einklagen.

Ob das allerdings der richtige Weg wäre, besonders für das Kind, wage ich zu bezweifeln. Denn in einem vergifteten Umfeld, kann sich kein Guter Umgang entwickeln.



Ja, auch Großeltern haben ein Umgangsrecht, das sogar gerichtlich eingeklagt werden kann.