Umgangsrecht Versorgung

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Für das erste Kind bekommt man 184 Euro Kindergeld. Der Vater bekommt die Hälfte des Kindergeldes, zweckmäßigerweise wird das von seiner Unterhaltsleistung abgezogen. Aslo: Wenn er 300 Euro zahlen müsste, dann zahlt er wegen des Abzugs 216,-

Es ist übrigens Quatsch, dass du das mitliefern musst. Er hat seinen Umgang selbst zu finanzieren. Bei Versorgungsempfängern wird für das Umgangswochenende sogar etwas Extra ausgezahlt. Er ist vielleicht beleidigt wegen der Schuhe, sprich ihn nochmal vorsichtig an.

Puralis 
Beitragsersteller
 04.12.2013, 14:07

er bekommt die hälfte des Kindergeldes..? Sprich da ich die volle Summe kriege, müsste ich sie ihm überweisen?

SpringBrauner  04.12.2013, 14:09
@Puralis

Nein, deshalb bekommst du ja etwas weniger Unterhalt.

Puralis 
Beitragsersteller
 04.12.2013, 14:45
@SpringBrauner

danke =) war sehr hilfreich.

Das mit den Schuhen hat er dann verstanden. Denke mal nicht das er deswegen beleidigt ist. Er ist etwas schwierig und denke mal das er dann selber für die Windeln aufkommen sollte, (statt ich mitgebe)ist er sauer geworden

Das Kindergeld hat mit deiner Windel-Frage gar nichts zu tun. Kindergeld bekommt man vom Staat aus ganz anderen Gründen.

Der Vater hat für die Zeit, in der das Kind bei ihm ist, die Nahrung, Windeln, Nebenkosten (Warmwasser, Strom in seiner Wohnung) zu tragen. Er hat das Umgangsrecht und trägt in dieser Zeit auch die Kosten für das Kind (auch z.B. wenn er für Übernachtungen in seiner Wohnung ein Kinderbett anschafft).

Die Kosten des Umgangs trägt der Vater. Kleidung, Pflegemittel ect. zahlt aber die Mutter vom Unterhalt.

Kindergeld hin oder her, du bekommst 205.-€ im Monat von ihm, und quatscht ihn wegen 3.-€ an.

....da kann ich nur den Kopf schütteln

Puralis 
Beitragsersteller
 04.12.2013, 14:15

mein kind kam auf eine neue Kleidergröße und musste für den winter eingedeckt werden. Zudem Stiefel 2x und Hausschuhe 2x

der monat war teuer, da die kleine anfrage von mir an ihm

MeineNase  05.12.2013, 14:20
@Puralis

Die kleine Anfrage wegen 3 euro? Wenn du jetzt schon danach fragst, wie es rechtlich aussieht, dann wundere dich nicht, wenn sich der Vater auch erkundigt.

Und dann könnte es sein, dass jemand, der zuviel fordert, schliesslich das bekommt was ihm zusteht.

Puralis 
Beitragsersteller
 05.12.2013, 21:15
@MeineNase

Du kennst die Situation gar nicht. Und du kennst mein Ex Freund nicht.

Er kommt schließlich dauernd mit seinen Recht und ich gebe nach. Verlange nichts von ihm und hab mir viel mist gefallen lassen! Entschuldige wenn ich mich nach meinen Recht mal etwas erkundigen möchte, und es geht hier nicht um 3 Euro, sondern allgemein ob ich verpflichtet bin alles mitzugeben wenn ich mal NICHT kann.

Hallo,

du musst ihm strenggenommen noch nicht mal die Kleidung mitgeben, sondern nur das was das Kind bei der Übergabe am Leib trägt. Den Umgang hat er zu finanzieren, wenn das Kind Windeln braucht, dann muss er welche kaufen. Es wird Zeit das er sich mal an die Preise gewöhnt, denn genau dafür ist die Hälfte des Kindergeldes, damit muss er seinen Umgang finanzieren, da ist er sogar noch im Vorteil, denn das Kind ist viel seltener bei ihm als bei dir und er bekommt trotzdem die Hälfte.

Mach ihm doch mal den Vorschlag das er mehr Unterhalt zahlt und du ihm dafür Alles komplett mitgibst...ich denke dann kommt er ins Überlegen das er dabei ein dickes Minus macht und wird in Zukunft ganz still sein mit seinen unberechtigten Forderungen.