Versicherung Einzelunternehmen?

6 Antworten

Kommt drauf an, ob du dein Gewerbe als Nebenerwerb angemeldet hast oder evtl. sogar als Haupterwerb...

Beiträge für hauptberuflich Selbstständige

Die Krankenkassen gehen mindestens von einer Einkommensuntergrenze (Gewerbegewinn plus andre Einkünfte) von ca 2.250 €/Monat aus. Der KK-Beitrag beträgt je nach Krankenkasse ca. 18 % davon. Ggf.kann die Einkommensuntergrenze auf ca. 1.500 €/Monat gesenkt werden. Näheres muss mit der jeweiligen KK geklärt werden.
Wichtig: Selbstständige müssen innerhalb der ersten drei Monate ihrer Selbstständigkeit klären, ob sie in die gesetzliche Krankenkasse wollen! Wenn erst später kapieren, dass die am Anfang so verlockend niedrigen Beiträge der privaten Krankenversicherungen im Alter unerträglich hoch werden, ist ein Wechsel schon längst unmöglich!!

Nebengewerbe

Die Einküfte aus einem Nebengewerbe (Gewerbe neben einer Tätigkeit als Angestellter) sind in der Regel beitragsfrei. Ab welchem Gewinn, bzw. ab welcher Arbeisstundenzahl Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, sollte man mit der jeweiligen Krankenkasse klären und sich von ihr schriftlich(!) geben lassen. Schriftlich deshalb, weil viele Krankenkassenmitarbeiter meiner Erfahrung nach nicht sicher informiert sind, wenn es um das Zusammenkommen von Beruf oder Teilzeitjob und (Neben-) Gewerbe geht.

https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#krankenkasse

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
Cardanus 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 10:54

Bringt mir die Freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft was?

siola55  12.07.2020, 10:57
@Cardanus

Ja klar bringt diese was im Leistungsfall...

siola55  12.07.2020, 11:11
@Cardanus

...für welche Branche bist du denn tätig?

Cardanus 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 11:47
@siola55

Heizung

Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du das deiner Krankenkasse mitteilen. Diese prüft dann deinen Status, ob du noch pflichtversichert bist oder in das freiwillige Versicherungsverhältnis wechseln musst.

Sie kann dann jedes Jahr von dir verlangen, dass du deinen ESt-Bescheid vorlegst.

Cardanus 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 14:24

Danke

Hallo,

es gibt zwei Möglichkeiten:

  • wenn man nebenberuflich selbstständig ist, werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur über den Arbeitgeber gezahlt. Wenn man aktuell bereits eine Rente oder rentenähnliche Einnahmen hat (z.B. auch als Hinterbliebener), sind die Einnahmen aus der Selbstständigkeit auch beitragspflichtig.
  • wenn man hauptberuflich selbstständig ist, werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus allen Einnahmen (z.B. auch Miet- und Zinseinnahmen) berechnet. Die Beiträge hat der Versicherte allein zu zahlen, einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht.

Die Krankenkasse prüft anhand dieser Punkte, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist (die Art der Gewerbeanmeldung ist für die Krankenkasse nicht entscheidend!):

  • wöchentliche Arbeitszeit als Arbeitnehmer und Selbstständiger?
  • Höhe der Einnahmen aus den einzelnen Quellen?
  • werden in der Selbstständigkeit eigene Arbeitehmer beschäftigt?

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ändert sich in der Arbeitnehmertätigkeit gar nichts.

Ob die Selbstständigkeit rentenversicherungspflichtig ist, hängt von der Branche und der Tatsache ab, ob man überwiegend für einen Auftraggeber tätig ist.

Am besten die Krankenkasse und die Rentenversicherung kontaktieren und schriftliche Aussagen einholen.

Den aktuellen Arbeitgeber auf jeden Fall über die Selbstständigkeit informieren.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RHWWW  13.07.2020, 16:47

Bevor man sich für eine freiwillige Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft entscheidet, sollte man sich über die Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit von der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse informieren.

Es kommt nicht auf die Arbeitszeit an, es kommt darauf an, was Du als selbständiger damit verdienst!

siola55  12.07.2020, 10:54

Es kommt in erster Linie drauf an, wie das Gewerbe angemeldet ist: z.B. als Nebenerwerb, dann gilt folgendes:

Die Einküfte aus einem Nebengewerbe (Gewerbe neben einer Tätigkeit als Angestellter) sind in der Regel beitragsfrei. Ab welchem Gewinn, bzw. ab welcher Arbeisstundenzahl Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, sollte man mit der jeweiligen Krankenkasse klären und sich von ihr schriftlich(!) geben lassen. Schriftlich deshalb, weil viele Krankenkassenmitarbeiter meiner Erfahrung nach nicht sicher informiert sind, wenn es um das Zusammenkommen von Beruf oder Teilzeitjob und (Neben-) Gewerbe geht.
Cardanus 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 10:56

Es ist ein Nebengewerbe. Um es also auszuüben werde ich mir entweder Urlaub nehmer oder Unbezahlt freien Tag. Und um eben diese Tage geht es mir.

GutenTag2019  12.07.2020, 11:05
@Cardanus

Ich kann dir auch nur raten, das mit deiner Krankenkasse schriftlich zu klären. Ich war selbstständig neben WW-Rente, die ja auch absichert und in dieser Zeit war die ständige Diskussion mit meiner Krankenkasse die größte Belastung für mich!

GutenTag2019  12.07.2020, 11:08
@Cardanus

Als ich das Gewerbe abgemeldet habe, hat die Krankenkasse übrigens rückwirkend alles nachgerechnet!

siola55  12.07.2020, 11:10
@Cardanus

Einfach den o.g. Tipp von klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen" beachten: mit deiner Krankenkasse bitte schriftlich abklären😅!

Cardanus 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 11:48
DerHans  12.07.2020, 14:25
@Cardanus

Wenn du unbezahlten Urlaub nimmst, wegen deiner Nebentätigkeit, reduzierst du ja auch deinen Krankenkassenbeitrag. Das kann dann durchaus dazu führen, dass du als "freiwillig versichert" eingestuft wirst.

Und während des normalen Jahresurlaub darfst du auch nicht ohne weiteres selbständig arbeiten. Der Urlaub dient der Regeneration.

GutenTag2019  12.07.2020, 10:44

Doch, auch die Arbeitszeiten spielen eine Rolle.

Ein sehr undurchsichtiges Prüfverfahren!

okieh56  13.07.2020, 19:26

Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung kommt es vor allem auf die Arbeitszeit an!

Aber auch darauf, wie das Gewerbe angemeldet worden ist (Haupterwerb/Nebenerwerb oder gar keine Anmeldung) und ob es Angestellte gibt - das Einkommen spielt nur eine untergeordnete Rolle.

Wenn du Vollzeit Beschäftigt bist, ist dies dein Haupterwerb. Die Selbständigkeit tritt dann als Nebenbeschäftigung hinter der Hauptbeschäftigung zurück. Es sei denn, du hast das Gewerbe als Haupterwerb angemeldet oder hast jemanden angestellt - wovon ich nicht ausgehe.

Das Kriterium ist der zeitliche Aufwand - der bei der Beschäftigung offensichtlich überwiegt.

Für die Krankenkasse bist du versicherungspflichtig beschäftigt, die Selbständigkeit bleibt beitragsfrei. Steuern musst du natürlich auf beide Einkommen zahlen.

Denke daran, dass dein Arbeitgeber sich mit der Nebenbeschäftigung einverstanden erklären muss, da es sonst arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung