"Ich nehme Ihnen Blut ab" = genug Aufklärung für eine Viggo?
Reicht die Ankündigung einer Blutabnahme aus, um ohne zusätzliche Einverständnis des Patienten eine Viggo zu legen? Mir geht es um das rein Rechtliche. Falls die Frage ausreichend genug ist, kann der folgende Teil gerne übersprungen werden:
Bei meinem ambulanten Krankenhausaufenthalt, sagte mir die Krankenschwester, dass sie mir gerne Blut abnehmen würde. Ich war damit einverstanden und drehte den Kopf zur Seite, damit ich es nicht sehe, da mir schon mal schwindelig wurde, wenn ich vorher nichts gegessen habe.
Als sie fertig war und ich hinschaue, sehe ich eine Viggo in meinem Arm. Ich direkt zu ihr: "Sie wollten mir doch nur Blut abnehmen, wieso haben Sie mir jetzt eine Venenverweilkanüle gesetzt?" - Die Krankenschwester darauf: "Ja genau, damit wir Ihnen später eventuell Medikamente geben können."
Ich war innerlich richtig sauer daraufhin, wollte aber keine Umstände machen, weil ich endlich kurz davor war, ein Problem abzuklären, was ich schon seit über einen Monat hinauszögere.
War das von der Schwester so in Ordnung? Ich hätte eher gedacht, dass das Legen eines Zuganges einen gesonderten Satz bräuchte, denn diese hätte ich eigentlich abgelehnt.
Bitte nur rein rechtliches, kein "Stell dich nicht so an". Ich gehe schwer davon aus, dass die Krankenschwester für mich nur Gutes tun wollte. Allerdings finde ich trotzdem, dass man diese Handlung als Körperverletzung ohne Einverständnis auslegen könnte. Wie seht ihr das?
3 Antworten
Nun ja... Wurde diese Maßnahme vom Arzt angewiesen? Dann weiß ichs nicht. Normalerwekse müsste selbiger Arzr vorher mit dir gesprochen und dein Einverständnis eingeholt haben.
Wars eine "ich leg schonmal los" eigenverantwortliche Maßnahme, dann war das definitiv nicht genug Aufklärung. Die Aufklärung muss den Patienten in die Lage versetzen, das Für und Wider abzuwägen und anhand dessen zu einer Entscheidung zu kommen. Sprich, es gehört erklärt was man macht, wozu, was schief gehen kann und was das für Folgen hätte, und was passiert wenn der Patient nicht einwilligt.
Erst sah ich die Schwester -> Viggo gelegt -> EKG -> Ärztin sagt hallo. So war exakt die Reihenfolge.
Allerdings muss ich dazu sagen, dass mir die Rezeptionistin an der Ambulanz sagte, Sie könne das Überweisungsschreiben vom Hausarzt nicht akzeptieren, weil keine Einweisung, und es würde deswegen als "Notfall" behandelt. Auf meine Frage, ob das für mich Unterschiede macht, kam: "Nein".
"Auslegen könnte"
So deine Worte
Und so wird es vermutlich auch sein
Wenn du sie jetzt anzeigen würdest würde jemand darüber entscheiden müssen
Und dann spielen die Umstände eine Rolle
Und auch in wie weit man was nachweisen kann
Aus Interesse: warum hättest du die viggo abgelehnt?
Und über die viggo kann man doch blutabnehmen , so wie sie angekündigt hat
Daher bezweifle ich stark das es dort rechtlich für die Schwester Probleme geben wird
Und wenn du nicht weggeschaut hättest, hättest du ja sagen können das dir nicht klar war was sie macht
Woher hast du selbst die Ahnung von der Materie ?
Wieso ich die Viggo abgelehnt hätte:
Ich kam dort nur hin, um mein Herzstolpern (selbstdiagnostizierte supraventrikuäre Extrasystole mit evtl. Myokarditis-Ursache) abzuklären, größtenteils zwecks EKG.
Daraufhin bekam ich zuerst die Viggo mit Blutabnahme, dann das EKG. Dann erst kam die Ärztin, die im EKG zwar keine Extrasystole feststellen konnte, aber so heiß darauf war meine Herzfrequenz von 90 mit Betablockern zu heilen. (Treating the monitor)
Am Ende hatte sie dann die gleiche Verdachtsdiagnose wie ich...
Weil ich ungefähr wusste wo das ganze hinführt, wollte ich keine Viggo haben. Meine Frequenz ist übrigends auch nicht runtergegangen.
Sorry ich habe den Kommentar irgendwie mit einem anderen verwechselt. meinen vorherigen Kommentar bitte ignorieren :)
Die Erklärung wieso ich die Viggo abgelehnt hätte, kommt:
Die Einverständniserklärungen für die Körperverletzung würde eingeholt, von daher stellt dies keine Verstoß dar. Ob die Aufklärung so ausreichend war, lässt sich nur in der genauen Situation nachvollziehen, so ist das etwas schwierig
Ich persönlich teile vorher mit, das ich jetzt einen Katheter in die Vene lege, dass schließt Missverständnise aus.
Juristische Schritt wären aber mMn. Zu viel .
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich hatte auch nie vor juristisch vorzugehen, die Schwester wollte mir wie gesagt nur gutes tun.
Mein Problem ist: Wenn Sie gesagt hätte: "Ich würde Ihnen jetzt gerne eine Viggo legen für eventuelle spätere Medikation", dann hätte ich dies abgelehnt. Bewusst habe ich Ihr nur für eine Blutabnahme (also einen kleinen Pieks und nacher wiede raus) die Körperverletzung erlaubt.
Aber gut Sie meinen ja, dass die genaue Differenzierung, ob es zusätzliche Aufklärung bedarf, rechtlich nicht eindeutig ist. Danke nochmal.
Danke für die ersten 3 Zeilen, die beziehen sich auf meine Frage. Für den Rest kann ich nur sagen: genauer lesen, nicht hineininterpretieren und Meinungen den Eltern erzählen. Eine Anwort auf deine Interessensfrage hast du dir leider nicht verdient.