Kamin abnehmen lassen...
Hallo, habe mir heute einen Kamin mit 9 KW aufgestellt. letztes jahr zu ca. dieser zeit haben ich meinen Schornsteinfeger gefragt ob Ich einen Kamin aufstellen kann (hatte ihm ein Modell mit 12KW als Beispiel genannt) er meinte ja kein Problem, da der Schacht genug durchmesser hat(25cm). Heute habe Ich mir dann die Brandenburgische Feuerungsverordnung zur Hand genommen und nichts von der Abnahme gelesen... Das Ich diesen schon zwecks Sicherheitshalber vom Schornsteinfeger abnehmen lasse ist klar, jedoch muss ich dies? Meine Frage zielt dahingehend das ich gerne vorher einen Probelauf vollziehen würde, da ich gerne wissen Würde ob der Abzug und die Heizleistung meinen wünschen entsprechen ohne mich rechtlich ins Abseits zu schießen...
4 Antworten
Also grundsätzlich habe ich schon den Eindruck, dass der Fragesteller verantwortlich mit dem Thema umgeht da der Schornsteinfeger ja gefragt wurde.
Bei mir war es so, daß ich den Schornsteinfeger fragte welches Modell passend wäre und ihm das Datenblatt meines Wunschmodelles gab. Sein o.k. brachte mir dann den Flaschner der den Ofen angeschlossen hat. Da haben wir natürlich auch versucht zu heizen. Das ging.
Ein paar Tage später kam dann die Abnahme.
Die Verordnungen sind lt. meinem Schornsteinfeger so "komisch" dass oftmals deren Innung sich mit dem Gesetzgeber in Verbindung setzen muss um Details zu klären, von dort käme dann "sie sind doch der Fachmann" bestimmt: im Anschließen und der technischen Vorgang aber nicht mit Wortspielereien.
Ja, der Schornsteinfeger muss abnehmen, wenn sonst etwas passiert dann ist der Betreiber fällig und keine Versicherung der Welt würde irgendetwas zahlen - vielleicht noch nicht einmal eine Krankenversicherung...
Wenn Du wie ich ein Anfänger in Sachen Kamin sein solltest, kannst Du gerne mal in meiner Homepage schnüffeln, wo nämlich meine Anfangsfehler drin sind, aber auch viele Infos von meinem Schornsteinfeger, der mir sehr geholfen hat. Eben weil er mir vor der Abnahme sagte, an die Stelle wo ich den Ofen stellen wollte, würde er es mir verbieten. Mit Recht hat sich herausgestellt. http://beistellherd.rezeptbibliothek.de/
Lieben Gruß von Dagmar
normalerweise macht der, der den ofen einbaut eine probefeuerung bei der einweisung. am besten den schorni kommen lassen, denn wenn bei deinem versuch was schief geht bist du nicht versichert. Du musst ihn vom schorni abnehmen lassen, allein wie geschrieben der versicherung wegen, denn wenn was passiert, stehst du sonst alleine da. lieber mit dem schorni probefeuern.... da bist auf der sicheren seite.
Landesbauordnung Brandenburg §36Abs6
Äußerst leichtsinnig von Dir.
Erst die Abnahme durch den Fachmann.
Wenn da was schiefläuft, brauchst Du evtl. zukünftig keinen Kamin mehr.
Schade, dass Du die Antwort nicht verstanden hast.
Ich habe es nicht nötig, Punkte zu sammeln.
Aber den Verstand, um zu wissen, dass Deine geplante Handlungsweise schon fast kriminell ist.
Aber nimm den Kamin ruhig ohne Genehmigung in Betrieb. :-))
Darf ich zu dir Sie sagen? Bitte lesen Sie sich die Fragestellung durch... Ich finde in der bei mir gültigen Feuerungsverordnung keinerlei Pkte zur Abnahme... meine Frage bezog sich mit den Absatz rechtlich ins Abseits zu darauf ob es irgendwo steht das dieser abgenommen werden muss. Zudem habe Ich nur den Wunsch des Betriebes geäußert und keinerlei Andeutung gemacht dies auf jeden fall zu tun... Meine Frage nochmal verständlich welche Sie mir bestimmt beantworten können: Wo steht es geschrieben diesen vorher abnehmen lassen zu müssen.
so, Habe endlich selber einen Part in der Landebauordnung gefunden... thema geschlossen...
Themen schließt allenfalls der Support.
Deine Frage lautete
meine Frage zielt dahingehend das ich gerne vorher einen Probelauf vollziehen würde, da ich gerne wissen Würde ob der Abzug und die Heizleistung meinen wünschen entsprechen>
Und diese habe ich Dir beantwortet.
Achso, vergessen zu schreiben... Keine Punktesammlungen von Kurzantworten welche meine Frage nicht beantworten können oder wollen...