Ist das so in Ordnung, was die Zahnpraxis gemacht hat?
Es ist so: Bin gesetzlich versichert und demnach sollte ich die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung selber begleichen. Nachdem ich die 70€ nun bar bezahlt habe, habe ich einen Briefumschlag erhalten. In dem Briefumschlag steht eine Rechnung von 70,56€ drinnen, aber eine Quittung (das ich schon bezahlt habe) habe ich nicht gefunden.
Als ich an der Rezeption nachfragte, warum ich lediglich 70€ (statt 70,56€) zahlen musste und wo die Quittung ist, antwortete die Dame an der Rezeption genervt Folgendes: „Ich habe die Summe gerundet, ist das schlimm für Sie? Und die Quittung ist hier…“ Sie zeigte mir auf den mit einem Kugelschreiber handgeschriebenen Satz „Betrag dankend erhalten.“ Diesen Satz konnte ich auf den ersten Blick nichtmals lesen. Können sie das so machen? Oder benötige ich schon einen halbwegs amtlichen Beleg?
PS: In der Zahnarztpraxis war ich zum ersten Mal.
8 Antworten
Als beleg reich das durchaus aus. Es muss ja nur eine cshriftliche mitteilung sein vom Rechnungsausteller das die rechnung beglichen ist.
Dies wurde ja gemacht. Und dir auch nochmal mündlich bestätigt.
Ist in der nähe des satzes noch irgendwas offizielles was darauf hinweisst das das geschriebene wirklich vom Zahnarzt stammt?
Wenn ja ist das so gesehen wasserdicht.
Abgesehen davon dient ja eine Quittung dazu das du vor dem Rechnungsteller einen beleg hast das du bezahlt hast. Und der nicht nochmal ankommt und sagt: die rechnung ist noch offen.
Ja und. Brauchst Du noch eine Beglaubigung vom Gemeindepfarrer?
Du hast eine Rechnung und eine Bestätigung, das diese beglichen wurde. Nennt man Beleg, auch wenn es handschriftlich ist.
Lässt sic in dieser Form auch bei zB Finanzamt einreichen.
wo steht denn der Satz? Auf der Quittung?
Eine Quittung auch ohne Unterschrift ist ausreichend.
Ich verstehe Dein Problem nicht.
Du hast eine korrekte Rechnung, der Erhalt des Betrags wurde schriftlich quittiert = alles in Ordnung.
Was hättest Du denn gerne? Zusätzlich zur Rechnung noch einen Brief in dem man sich bei Dir für die Zahlung bedankt?
und wo genau ist hier das Problem? ich seh es ehrlicherweise nicht ganz
Müsste der Beleg nicht halbwegs amtlich vertretbar sein? Ich meine, taugt ein mit Kuli geschriebener Satz wirklich als Beleg?
Warum amtlich vertretbar ? Wills Du es irgendwo einreichen ? Der Satz Dankend erhalten reicht vollkommen aus.
Ja es reicht völlig den Erhalt handschriftlich auf der Rechnung zu quittieren. Das macht man schon seit 150 Jahren so
Willst Du noch eine Bestätigung vom Finanzamt drauf? Welche Probleme hast Du sonst noch?
Darunter ist Datum und Unterschrift, ebenfalls handgeschrieben.