Ist das Verboten das der Arzt einen zwingt sich auszuziehen?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wahrscheinlich nicht aber das ist auch nicht entscheidend.

Wichtig ist : Sie muß nur tun was sie will !!!

Das heisst, sie kann es auch verweigern und einfach gehen.

Die Frage ist nur ob das sinnvoll ist, wenn Sie nicht gesund ist.

Wenn ihr der Arzt nicht angenehm ist, kann sie auch einfach gehen und dann zu einem anderen Arzt. Ist überhaupt kein Problem!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Arzt hat mehr Mumus gesehen als jeder andere.

Die wollen schnell fertig werden und wissen um die unangenehme Situation der Patienten.

Die zwingen Patienten nicht.

Die sind nur ein wenig forsch. Das ist alles.

Die Tür wird von den Ärzten einfach gar nicht als so wichtig wahrgenommen. Die bewegen sich im Unterschied zu den privaten Patienten innerhalb der Öffentlichkeit.

Es ist eher wahrscheinlich, dass der Arzt es vergisst, weil er sich auf das Wesentliche konzentriert.

Naja, er muss sich ja irgendwie ihre Vagina anschauen. Sonst kann er ja nicht erkennen wie arg das Problem ist?

Über die offene Tür brauchen wir nicht reden, diese sollte geschlossen sein.

Sie muss das nicht tun. Aber dann kann der Arzt auch nichts untersuchen. Es ist aber ihr Recht, darauf zu bestehen, die Tür zu abzuschließen.

HugoGuth  09.05.2022, 17:35

Zumachen vielleicht, an aber nicht abschließen!

"Zwingen" ist selbstverständlich verboten. Wenn es so war solltest du das auch in Interesse anderer Frauen zur Anzeige bringen.

Wenn es nicht so war, solltest du deine Wortwahl nochmal überdenken. Insbesondere für die Frauen, die tatsächlich gezwungen wurden und die wegen solcher Sachen oft nicht ernst genommen werden.

(Der Arzt hat die Tür sogar nicht mal richtig zu gemacht)

Das ist üblich und dient dem Selbstschutz. Wenn nämlich die Patientin einen an der Waffel hat und Spaß an Verleumdung bzgl. sexuellen Missbrauchs hat, kann ein Dritter (bspw. Arzthelferin) vor Gericht aussagen, sie konnte alles hören um den Arzt vor einer ungerechtfertigen Gefängnisstrafe zu schützen. Deshalb wird dir Tür angelehnt. Sichtschutz für die Privatsphäre aber kein Hörschutz.