Ist das Verleumdung/erlaubt?

4 Antworten

Ich habe grundlos Hausverbot bekommen

Das wage ich zu bezweifeln. Da würde ich gerne mal die andere Seite hören, so nach dem Motto 'audiatur et altera pars'.

Darf die Mitarbeiterin mir überhaupt auch wenns im Auftrag war antworten, da ja der Brief persönlich an den Zahnarzt gerichtet war?

Natürlich darf sie das. Wenn der Zahnarzt ihr sagt 'bitte schreiben Sie den Brief für mich', dann sehe ich da kein Problem. Allgemein sehe ich da nicht wirklich ein Problem, denn der Arzt darf seine Post zeigen wem er will. Das sind ja keine vertraulichen Patientendaten.

Kann man das als Verleumdung meiner Person werten?

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe (bestraft)

Also: Hat die Dame wider besseren Wissens etwas über dich behauptet?

Hat die Dame eine TATSACHE über dich behauptet und keine EInschätzung oder Bewertung ihrerseits?

Ist diese Tatsache in ihrer Art und Verbreitungsweise dazu bestimmt dich in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dich verächtlich zu machen?

Sie schreibt in einem Brief, dass du auf der Toilette geweint haben sollst, weswegen sie davon ausgeht, dass das Vertrauensverhältnis zum Arzt nicht da ist (oder der Arzt sieht das so und lässt sie das formulieren).

Die einzige Tatsache, die hier behauptet wird ist, dass du auf der Toilette geweint hat. Und selbst das wäre nicht dazu geeignet dich in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, zumal es ja auch nicht öffentlich verbreitet wird.

Kurz gesagt... ich sehe hier keine Verleumdung. Und ein Hausverbot darf der Zahnarzt theoretisch immer aussprechen, das passiert aber meist nicht allein deswegen, weil jemand auf der Toilette weint oder sowas.
Ich saß mal bei einem Kieferchirurgen und da brach eine Frau im Empfangsbereich weinend zusammen, weil sie so panische Angst vor der Behandlung hatte aber sich keine Vollnarkose (mehr) leisten konnte. Die wurde auch nicht vor die Tür gesetzt und ich gehe nicht davon aus, dass das bei anderen Zahnärzten sonderlich anders ist.

Annika824 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 15:10

Aber gibt es denn nicht ein Briefgeheimnis?

Also muss ich die falschen Äußerungen gegen mich,( das war nur ein kurzer Ausschnitt um den Perspektivwechsel zu verdeutlichen) einfach so hinnehmen?

Vampire321  11.02.2022, 15:12
@Annika824

In einer Arztpraxis ? Natürlich hat jeder Arzt eine Mitarbeiterin seines Vertrauens die auch seine Post lesen und meistens sogar Überweisungen tätigen darf

was hast du denn da für ein Drama veranstaltet das die da soweit gehen?

BeviBaby  11.02.2022, 15:15
@Annika824
Aber gibt es denn nicht ein Briefgeheimnis?

Das besagt, dass eine Sendung vom Sender bis zum Empfänger geschützt ist. Wenn der Empfänger das seiner Praxiskraft hinlegt und sagt 'hier, schreiben Sie doch bitte eine Antwort', ist das nicht durch das Briefgeheimnis gedeckt. Wie gesagt, der kann die Sache zeigen wem er will.

Also muss ich die falschen Äußerungen gegen mich einfach so hinnehmen?

Wenn die Dame dich nicht persönlich beleidigt (das wäre dann der Tatbestand der Beleidigung), dann im Endeffekt ja.

Annika824 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 15:18
@Vampire321

Nichts! Er ist nur noch 14-tägig in der Patientenbehandlung in der anderen Woche nicht! In der Woche wo er nicht in der Behandlung ist, habe ich neuerdings immer Spätdienst, so dass ihn gefragt habe ob einer seiner Praxiskollegen es weiter behandeln kann! Daraufhin bin ich rausgeflogen

BeviBaby  11.02.2022, 15:22
@Annika824
Daraufhin bin ich rausgeflogen

Auch das glaube ich dir nicht.

Selbst wenn der Arzt dann angenervt wäre, würde er vermutlich einfach nur die Behandlung beenden. Aber ein HAUSVERBOT gibt man nur Leuten, die richtig aufgemuckt haben.

Vampire321  11.02.2022, 15:49
@Annika824

Also du kannst deine Arbeitszeit nicht an die Praxiszeit anpassen und beschwerst dich jetzt… richtig?

und das du kommentarlos ‚rausgeflogen‘ bist glaube ich dir nicht

Ich bin Zahntechnikermeister und arbeite seit >25 Jahren in und mit zahnarztpraxen zusammen … und ich habe noch NIE erlebt das eine Patientin rausgeworfen worden ist - warum sollten die das tun? Die bieten dir Termine an die du nicht wahrnehmen kannst - entweder musst du deine Schicht ändern oder warten bis du ne andere Schicht hast

warum sollten die Dich rauswerfen? Und warum das andere behandler nicht übernommen haben kann viele Gründe haben, das kann dir nur die Praxis beantworten

die ganze Geschichte hört sich auf jeden Fall … sagen wir ‚dubios‘ an…

Annika824 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 16:03
@Vampire321

Das habe ich gefragt, darauf gab es keine Antwort für mich!

Die Praxis Montags bis Freitags von 8-20Uhr und Samstag bis 14Uhr geöffnet, nur dieser eine Arzt arbeitet bspw. nicht Samstags! Deswegen bat ich um einen Kollegen, welcher kontinuierlich 5-6 Tage in der Praxis anwesend ist. Von seinen 14 Kollegen kennen mich 2 Weitere, die anderen habe ich maximal auf dem Flur gesehen habe!

Es klingt verrückt ich weiß war aber so!

BeviBaby  11.02.2022, 16:04
@Annika824

Naja, irgendwie scheint da ja deinerseits auch ein Stück weit Aggression dahinterzustecken, denn sonst würdest du hier nicht fragen ob du die Zahnarzthelferin wegen Verleumdung anzeigen kannst...

Vampire321  11.02.2022, 16:26
@Annika824

Wie auch immer… das das sehr seltsam klingt musst du zugeben, und das man dir eine mehr oder weniger unterschwellige Aggression unterstellt dürfte auch nachvollziehbar sein… ich muss gestehen, ich verstehe dein Problem nicht!

warum wartest du nicht einfach bis es einen freien Termin bei ihm gibt? Meine Patienten quengeln auch gern weil denen das alles zu lange dauert… ich sag dann immer, das das kein Problem ist, ich mach das auch in zwei statt acht Tagen fertig … aber ihm/ihr sollte klar sein das ‚schnell‘ UND ‚schön‘ bei Handarbeit nicht hinhauen…

wenn der Maler kommt ubd für das Streichen des Wohnzimmers drei Tage kalkuliert, der aber nur einen Tag Zeit dafür bekommt, darf man sich nicht wundern wenn Lichtschalter ubd Steckdosen nicht ausgebaut sondern einfach abgeklebt und Ecken nicht mit Acryl ausgespritzt sondern einfach überstrichen werden … und wenn der Zahnarzt seine Patienten nicht von anderen Kollegen behandeln lassen will, dann wird das einen Grund haben!

weißt du ob es eine praxisgemeinschaft oder eine Gemeinschaftspraxis ist? Das Sind haftungstechnisch kleine aber feine Unterschiede!

deshalb glaube ich nicht das du uns alles erzählt hast

Annika824 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 16:56
@Vampire321

Es ist eine BAG als Praxisform

Er war an dem Tag angepisst auf die Zahntechnik, da diese wohl vergessen haben, die Modelle für eine prov. Krone aus Kunststoff mitzusenden.

Auch war die vermeintliche Kunststoffkrone nicht aus Kunststoff laut seiner Aussage! Darauf gewartet habe ich im Übrigen 8 Wochen. Den ganzen Zorn auf die Technik hat er an mir ausgelassen, das ich ja was dafür könne! Hallo schreibe ich die Laborauftragszettel?

Nur die Frage nach einem Kollegen hat ihn zum Rausschmiss gebracht!

Vampire321  11.02.2022, 17:04
@Annika824

Glaub ich nicht… ! und provisorische Kronen fertigt der Zahnarzt i.d.r selber an ..,

und wenn das eine BAG ist, dann bist du die Patientin deines behandlers, der Umsatz Denner mit dir generiert definiert sein Gehalt

lässt der andere seine Arbeit machen, können die das wahrscheinlich nicht auseinander pflücken..,

da Lob ich mir doch die inhabergeführte feld-Wald- und wiesen Praxis mit normalen Öffnungszeiten

Darf die Mitarbeiterin mir überhaupt auch wenns im Auftrag war antworten, da ja der Brief persönlich an den Zahnarzt gerichtet war?

Natürlich? lol

Nur weil ein Brief persönlich ist, kann der Empfänger damit machen was er will & wenn er das Ding an das schwarze Brett tackert.

Kann man das als Verleumdung meiner Person werten?

Inwiefern wirst du denn dort verleumdet? Versteh mich nicht falsch, eine falsche Aussage ist eine falsche Aussage. Aber ich sehe hier keine Verleumdung. Sie stellt dich ja z. B. nirgends öffentlich bloß etc.

1.) Selbstverständlich kann der Zahnarzt den Brief auch vons einen Gehilfen beantworten lassen.

2.) Eine Verleumdung liegt nicht vor, da keine öffentlichen Äußerungen vorliegen, auf die der Tatbestand Anwendung finden könnte.

Annika824 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 15:06

Also kann ich gegen die falschen Äußerungen nicht gegen vorgehen?

Destranix  11.02.2022, 15:08
@Annika824

Nicht gerichtlich, nein.

Mit einem Widerspruch wehrst Du Dich gegen einen behördlich erlassenen Verwaltungsakt und kein Rechtsmittel, mit dem Du gegen ein Hausverbot vorgehen kannst.

Grundsätzlich hat der Zahnarzt Hausrecht.

Zu 1.: Der Hausarzt ist nicht verpflichtet Dir persönlich zu antworten, sondern kann seine Mitarbeitenden mit der Beantwortung beauftragen. Du kannst dies nicht verlangen.

zu 2.: Eine Verleumdung liegt erst dann von, wenn Unwahrheiten über Dich gegenüber Dritten behauptet werden. Das ist mit dem an Dich gerichteten Schreiben nicht erfolgt.

Annika824 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 15:11

Okay, auch wenn er der Helferin, also einer dritten das falsch erzählt hat?

HanniManni04  12.02.2022, 12:19
@Annika824

Die Helferin ist keine Dritte, sondern eine Angestellte, die auch von der Verschwiegenheitspflicht erfasst ist.