Ist eine Aufenthaltsbescheinigung einer Krankschreibung gleichzusetzen?
Hallo....ich war heute von 8 bis 11 Uhr zu einer ambulanten Behandlung (Vorbesprechnung) im Klinikum´, da ich am 10.11.16 eine ambulante OP habe. Als ich fertig war fragte ich nach einer Krankschreibung für diesen Tag. Ich bekam eine Aufenthaltsbescheinigung. Meine Frage ist nun ob dies auch einer Krankschreibung für den heutigen Tag entspricht. Über eure Antworten würden ich mich sehr freuen. Im Internet selbst habe ich nichts gefunden. Liebe Grüße und DANKE
4 Antworten
Bei uns in der Schule zählt das. Du warst ja heute nicht krank, sondern hattest einen Termin, welcher dir jetzt bescheinigt wurde. Da gibt es natürlich kein Attest. Aber das müsste eigentlich schon so gehen.
Es versteht sich ja von selbst, dass man danach zur Arbeit/zur Schule erscheint. Allerdings hätte man sich vorher auch freinehmen/eine Befreiung geben lassen können.
Richtig. Es sollte sich von selbst verstehn - der/die Fragesteller will aber den restlichen Tag zuhause bleiben, weil früh 1h Besprechung war.
Wenn es n ur eine Vorbesprechung war, reicht eine Bescheinigung, von wann bis wann du in dem Klinikum warst, eine Krank Meldung ist nicht nötig!
Im Sinn eines Attestes für deine Abwesenheit ja - aber auch nur für den bescheinigten Zeitraum.
Auf der Bescheinigung steht drauf, dass du ambulant behandelt wurdest und danach musst du natürlich wieder zum Unterricht oder zur Arbeit, sonst gibts Mecker vom Chef wegen unerlaubtem Fehlen.
Die Bescheinigung ist wie eine Krankschreibung anzusehen.
Nein, das ist sie nicht!
Ist sie doch - für den Zeitraum, der bescheinigt ist. Die Krankschreibung ist nur der Hinweis, dass man für die ganzen Tage entschuldigt ist und die Bescheinigung, dass man für die paar Stunden + Fahrzeiten entschuldigt ist.
Du sagst es selbst - es war ein Termin. Und nachdem der vor bei ist, hat man wieder Zeit, zum Unterricht zu gehen.