Ist eine vom Amtsarzt empfohlene Psychotherapie verpflichtend?
Hallo zusammen,
ich bin aufgrund einer schweren seelischen Erkrankung vom Amtsarzt per Gutachten arbeitsunfähig geschrieben. Ich habe viele Klinikaufenthalte hinter mir und befinde mich, wie vom Amtsarzt empfohlen, in einer psychotherapeutischen Behandlung. Nun muss ich zum wiederholten Mal dem Sozialamt die Fortführung der Therapie nachweisen, was ich auch tun werde, doch fühle ich mich durch die regelmäßigen Nachweise stark kontrolliert und unter Druck gesetzt. Ich gebe ja schon mein Bestes. Darf das Amt diese Nachweise fordern, bzw. überhaupt die Therapie verlangen? Bin ich im Rahmen der Mitwirkungspflicht dazu verpflichtet, und hätte ansonsten Leistungskürzungen zu befürchten? (Ich hatte irgendwo einmal gelesen, dass der Erfolg einer Therapie Freiwilligkeit voraussetzt und daher nicht verpflichtend sein kann..)
Danke und liebe Grüße
5 Antworten
Grundsätzlich bist du weder verpflichtet, eine Therapie zu machen, noch bist du verpflichtet, irgendjemandem über deinen Gesundheitszustand Auskunft zu geben. Ob eine solche Verweigerungshaltung Sinn macht, wage ich zu bezweifeln.
Allerdings willst du vom Sozialamt Geld haben. Ohne entsprechende Nachweise wird dieses nicht bewilligt. Ohne Nachweise gibt es kein Geld. Die Träger müssen ja letztlich wissen, wem sie Geld geben und wofür.
Inwieweit du "dein Bestes" gibst, ist mir nicht klar. Du solltest dir der Tatsache bewusst sein, dass es letztlich immer auf ein Geben und Nehmen hinausläuft.
SGB I § 63 Heilbehandlung:
"Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird."
"soll" heißt, dass dies in der Regel Pflicht ist, und dass nur in individuell begründbaren Fällen eine Ausnahme gemacht werden darf.
"Freiwilligkeit als Motivation" ist natürlich ein Scherz. Wenn man leidet, sollte das Motivation genug sein. Und wenn der Geldbeutel des Staates oder der Kranken- oder Rentenkasse leidet und damit die Solidar-Gemeinschaft, ist das auch Grund genug, sich behandeln zu lassen.
Mein Rheuma oder mein gebrochenes Bein lasse ich ja auch selbst unfreiwillig behandeln - warum nicht auch ein psychisches Leiden. Falls eine Therapie nicht anschlägt, wenn man dazu nicht bereit ist, muss dies eben festgehalten und bestätigt werden. Dann wird entschieden, ob es Alternativen gibt, oder ob diese Therapie zumutbar ist oder nicht.
Gruß aus Berlin, Gerd
Hallo Tami,
wenn Du Deinen Lebenunterhalt selbst bestreitest und keine Unterstützung von irgendwelchen Stellen einforderst kannst Du machen was Du willst.
Sobald Du von einer Stelle unterstützt wirst möchte diese Stelle natürlich wissen, ob Du selbst alles tust um wieder gesund zu werden.
Es stimmt, eine Therapie kann nur erfolgreich sein, wenn sie freiwillig ist, also der Patient motiviert ist. Man kann dich zwingen zur Therapie zu gehen, man kann Dich nicht zwingen motiviert zu sein.
Wenn Du willst kannst Du alle Therapien scheitern lassen und krank bleiben bis zur Rente....
LG und alles Gute!
Hourriyah
Du bist verpflichtet, ja.
Du wurdest aufgrund deiner Erkrankung vorzeitig für Erwerbsunfähig erklärt und bekommst sicher eine Rente.
Nun hofft man doch und geht auch davon aus, das du dich erholst, deine Genesung gut verläuft und du wieder für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Auch hier bist du zur Mitarbeit verpflichtet und hast alles Mögliche zu unternehmen und deine Genesung zu fördern (Therapien).
Alle Kostenträger (AG, RV, GKV) wollten und müssen regelmäßig informiert werden.
Das was der Amtsarzt sagt, ist verpflichtend