Relevanz Übergewicht im Beamtenverhältnis auf Widerruf
Hallo liebe Leute,
nun habe ich so viel recherchiert und bin dadurch leider nur noch verwirrter geworden und hoffe durch euch ein wenig Licht ins Dunkle bringen zu können.
Es geht darum, dass ich die Chance auf eine Ausbildung im Beamtenverhältnis aus Widerruf habe, sofern meine Diensttauglichkeit festgestellt werden kann. Dafür muss ich nun demnächst zu einem Amtsarzt, der dieses Urteil fällen soll. Leider bin ich derzeit noch übergewichtig. Ich habe seit dem letzten Jahr große Erfolge vermerken können, was meine Gewichtsreduktion angeht und bin selbstverständlich noch immer auf meinem Weg zum Normalgewicht. Außer einer Schilddrüsenunterfunktion, gegen die ich Medikamente bekomme, habe ich keine Erkrankungen, nehme keine Medikamente und meine Blutwerte befinden sich alle im absoluten Normbereich. Die Laboruntersuchung des großes Blutbildes werde ich dem Amtsarzt mit vorlegen.
Nunja, meine Frage ist daher, ob jemand mit dieser Situation schon Erfahrungen sammeln konnte. Teilweise lese ich, dass es für das Beamtenverhältnis auf Widerruf noch kein Ausschlusskriterium ist (erst für das auf Probe/Lebenszeit), teilweise ist jedoch auch das komplette Gegenteil zu lesen und das Übergewicht wird dann als totales Ausschlusskriterium dargestellt. Dazu zu sagen ist, dass es sich um eine Ausbildungsstelle im öffentlichen, gehobenen Dienst bei einer Stadtverwaltung handelt.
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
Bei der Einstellung zum Beamten auf Widerruf ist das in der Regel kein Problem, teilweise kommt da gar keine amtsärztliche Untersuchung. Nach Bestehen der Laufbahnprüfung und der Einstellung zum Beamten auf Probe wird das deutlich anders gesehen, da führt Übergewicht in der Regel nur zur Einstellung im Angestelltenverhältnis.
Man muss allerdings auch sagen, dass das auf den Amtsarzt ankommt. Und darauf, wie stark du übergewichtig bist. Wenn du, z.B. einen BMI von gerade 29-31 hast, ist das was anderes als wenn du einen BMI von 40 hast.