Kann BG mich zu einer OP zwingen

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Hoi.

Nein, zwingen kann man dich nicht:

"§ 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung

(2) Behandlungen und Untersuchungen,

  1. bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,

  2. die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder

  3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,

können abgelehnt werden."

Die Leistungen könnten nur dann gekürzt werden, wenn die BG Gutachter findet, die sagen würden, dass durch eine OP ganz sicher weniger Rente fällig wird.

Naja, nach zwölf Jahren gibt es in der Medizin schon mal Fortschritte, sodass heute ein Arzt Behandlungsmöglichkeiten sieht, die es früher so nicht gab. Aber eine OP birgt ja immer ein Restrisiko und das sich dein Zustand verbessert, kann keiner garantieren.

Sonst rede mit der BG, dass du natürlich gerne möchtest, dass es dir besser geht. Aber du möchtest nochmal eine andere Meinung hören und suche dir dann selber einen weiteren Gutachter(mit Kostenübernahme durch die BG).

Ciao Loki

steffen0902 
Beitragsersteller
 13.09.2012, 13:58

Die Bg hat seid ca. 2 wochen das Gutachten vorliegen, aber einen Bescheid habe ich bis heute keinen bekommen. Ich weiß ja nicht wie lange die BG nun Zeit hat, ein bestehendes gutachten zu Bescheiden.

Eine Auffoderung zur einer OP habe ich demzufolge auch noch keine bekommen. Bis wann kann es denn ca. Dauern eh ein Bescheid erstellt wird?

Lokicorax  13.09.2012, 17:02
@steffen0902

Hoi.

Eine feste Frist zur Bescheidung gibt es nicht, das ist eher abhängig von dem Gutachten und den Verletzungsfolgen sowie ob schon alle Daten(z.B: Jahresarbeitsverdienst) vorliegen.

Es kann auch sein, dass die BG das Gutachten intern, die haben da sogn. Beratungsfachärzte, prüfen lässt. Oft dauert eine Bescheidung ca. vier-fünf Wochen.

Also - Geduld. Aber danach würde mal anrufen und nachfragen....

Was ist die BG eine Krankenversicherung?

clemensw  22.08.2012, 15:41

BG steht für Berufsgenossenschaft.

Vermutlich hast du das schreiben schon bekommen, dass du keinen anspruch auf irgendeine art der Rente besitzt. Invalidenrente z.B.

Wenn du die OP verweigerst, können sie eben zahlungen kürzen. Die Berufsgenossenschaft ist sehr komisch.

Hatte das Theater mit den leuten vor ein paar jahren, ebenfalls wegen des Fußes. Plötzlich waren die Schäden nämlich nicht mehr vom Unfall, und sie stellten die zahlungen ein.

Naja zwingen können sie dich nicht das würde gegen deine Grundrechte verstoßen. Aber das was Inominze sagt stimmt die Zahlung könnten sie dir kürzen.