Schmerztherapie abgelehnt wegen psychiatrischen Gutachten. Was kann ich tun um doch eine Schmerztherapie von der BG zu bekommen?

3 Antworten

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Darf ich mal fragen, wie viel Prozent BG Rente du erhälst, auf Grund deiner bleibenden Schäden?

Mach auf alle Fälle ein Widerspruch zur Ablehnung und wenn der Widerspruch wieder abgelehnt wird, dann reiche Klage beim Sozialgericht ein. Die Klage ist kostenlos.

Kannst du nicht notfalls über deine Krankenkasse zur Schmerztherapie?

schnute71  09.10.2015, 14:12

Na wenn es deiner Meinung nach zu wenig ist, dann mach auf den Bescheid, der dann kommen wird Widerspruch. Du kannst das Gutachten auch vom Gericht überprüfen lassen.

Und wenn die BG die Schmerztherapie verweigert, dann würde ich meine Krankenkasse in Anspruch nehmen oder mal einen Schmerztherapeuten auf suchen und mal deinen Sachverhalt besprechen.

Alexi2212  11.11.2019, 14:24

Schmerztherapie ist so schwer zu bekommen. Mein Onkel bekommt seit 3 Jahre eine. Aber das Krankenhaus schließt. Nun steht er ohne Medikamente da. Er ist 70. bis wir was gefunden haben hat Tage gedauert. Unglaublich. Er jemand abhängig machen und dann wie ne Kartoffeln fallen lassen. Ich bin sooooooo Sauer. Und ich hab hier nach Hilfe gefragt aber die meisten Stempeln jemand sofort als junki da. Ohne die Vorgeschichte zu kennen. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln .

NiZi1985 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 09:11

Ich muss mal bei der KK fragen. Aber ich denke das wird schwierig weil das mit dem Rücken ja alles über die BG läuft...

Letztes Jahr habe ich nur 20 % bekommen. Mein Arzt war der Meinung das das viel zu wenig ist. Jetzt nach der 4. OP war das jetzt das erneute Gutachten und ich warte noch auf das Ergebnis. Ich hoffe auch 30-40%... Aber bei meinem Glück bekomm ich die net :/

NiZi1985 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 09:07

Ich muss mal bei der KK fragen. Aber ich denke das wird schwierig weil das mit dem Rücken ja alles über die BG läuft...

Hoi.

Sofern die BG sich weiter weigert, sollte ein richtiger/formeller Antrag auf die Therapie gestellt werden und wenn dieser abgelehnt wird,  eine sogenannte "Leistungsklage" angestrebt werden.

Dabei verklagt man die BG auf eine bestimmte Art der Leistung - hier die Schmerztherapie. Das Sozialgericht wird dann unabhängig, mittels eigens beauftragter Gutachter, prüfen, ob die Ablehnung rechtens war.

Das Sozialgerichtsverfahren ist für den Verletzten kostenfrei und man braucht keinen Anwalt. Der VdK oder SozVD oder auch die Rechtshilfe beim Gericht können bei der Formulierung helfen.

Auf jeden Fall sollte man sich Kopien der Gutachten zuschicken lassen, damit man überhaupt mal erfährt, warum der Psychiater "plötzlich" eine andere Meinung hat.

Ciao Loki

NiZi1985 
Beitragsersteller
 19.10.2015, 21:33

Vielen Dank :)

Vielleicht kann ein anderer Psychiater nochmal ein Gutachten erstellen. Das ist ja immerhin ein ganz netter, der dir ins Gesicht lügt. Zu dem würde ich nicht mehr gehen.

mexp123  05.10.2015, 10:10

Oh je :/ weiß leider nicht wie viel so ein Gutachten kostet. Hat du schon bei der BG gefragt ob du ein zweites Gutachten machen lassen kannst (evtl mit kostensplittung) und vielleicht kannst du ja noch mit dem Psychiater reden (anrufen oder vorbeischauen) und fragen warum er dir kein Gutachten dafür ausgestellt hat. Vil kannst du in dazu bringen, das zurückzunehmen

NiZi1985 
Beitragsersteller
 05.10.2015, 11:40
@mexp123

Ich hab dem Gutachter eine eMail geschrieben mit meinem Lehrer weil ich keine Chance hatte ihn ans Telefon zu bekommen.

Das Ende vom Lied war, dass er der BG nochmal klar gemacht hat warum ich KEINE Schmerztherapie brauche :( er hat es net mal geschafft mir direkt zurückzuschreiben und das zu begründen :(

Ich weiß echt nicht was ich noch machen soll...

Habe jetzt Termin beim VdK mal sehen was die sagen. Anwalt kann i mir leider auch nicht leisten und meine Rechtschutz greift bei dem Fall leider nicht :(

mexp123  05.10.2015, 10:04

Das glaube ich nicht dass die BG das zahlt. Aber es ist ja wohl auch nicht im Interesse der BG dass sie dir die Therapie Zahlen.
Ich würde da selbst Geld investieren. Das Gutachten wird günstiger sein als die Schmerztherapie.
Vielleicht kann man rückwirkend Geld für das zweite Gutachten zurückfordern, das ist dann aber eine rechtliche Sache und da kann dir dann nur ein Anwalt helfen (den Aufwand würde ich mir sparen, außer du hast einen im Bekanntenkreis der dir helfen kann)

NiZi1985 
Beitragsersteller
 05.10.2015, 10:07
@mexp123

Ganau das ist das Problem. Ich muss momentan mit 600€ im Monat leisten. Ich kann mir keinen Gutachter noch sonst was leisten :( Es ist echt zum verzweifeln :(

NiZi1985 
Beitragsersteller
 05.10.2015, 10:01

Ich weiß eben nicht, ob ich noch ein anderes Gutachten machen lassen darf bzw ob das die BG bezahlt...