Kann die Krankenkasse herausfinden, ob ich im Ausland war?
Hallo liebe Community,
mein Partner hat mich zum Geburtstag mit einem Urlaub überrascht.
Habe mich auch tierisch darüber gefreut, das Problem ist allerdings, dass ich wegen Depressionen krank geschrieben bin seid 4 Monaten. Mein Mann wollte diesen Urlaub mit mir machen, damit ich abschalten kann und meine Seele einfach etwas mehr genesen kann und wenn ich zurück bin wieder durchstarten kann! Sprich, es soll meiner Genesung helfen und nicht schaden!
Allerdings habe ich jetzt Angst, dass es zu kurzfristig ist bei der Krankenkasse anzufragen, wegen dem Aufenthalt im Ausland. Da ich vor meinem Geburtstag nichts wusste von der Reise und die Reise in ein EU-Land etwas über 2 Wochen nach meinem Geburtstag stattfindet.
Und die Angst, die ich dabei habe ist, dass es abgelehnt wird und mir für die Tage das Krankengeld gestrichen wird.
Da der Urlaub auch schon bezahlt ist, möchte ich da nichts absagen, da mein Partner auch extra dafür Urlaub bekommen hat und diesen nicht mehr verschieben kann.
Ich hoffe, dass man mich versteht und eventuell meine Frage beantworten kann.
Mein Partner hat für die Zeit auch ein Komplettschutz und Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, sprich wenn etwas sein sollte, wären wir abgesichert.
-> Im Klartext, ich bräuchte meine Krankenkassenkarte nicht vorzeigen im Ausland bei Ärzten etc., da wir darüber versichert sind im Krankheitsfall.
4 Antworten
Wenn du den Urlaub nicht bei deiner Krankenkasse beantragst, verwirkst du den Anspruch auf Krankengeld, mindestens für die Dauer. Wenn du nicht mehr beschäftigt bist oder vorher ALG I bezogen hast, dann sogar ganz.
Lass dir von deinem behandelnden Arzt bestätigen, daß gegen die Reise keine Einwände bestehen und sie deiner Genesung eher zu- als abträglich ist. Reich das bei deiner Krankenkasse ein, dann prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen. reist du in ein Nicht- EU Land, sthet dir für die Dauer der Reise kein Krankengeld zu.
Rechne immer damit, daß die Krankenkasse davon Kenntnis erlangt, sei es durch "den netten Nachbarn", ein Schreiben, welches du nicht beantwortest, der Versuch, dich telefonisch zu erreichen etc.
Und was, wenn du im Ausland erkrankst und dort in eine Klinik musst, länger dort bleiben musst, wie willst du das der Krankenkasse dann erklären? Denn die Krankenkasse kann dich jederzeit anschreiben- Reha-Antrag, Fragen etc. Woher willst du dann auch eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen?
Willst du dir die Erholung damit verderben, jeden Moment darüber nachdenken zu müssen, nicht zu stolpern, dir keinen Infekt einzufangen etc.
Klär es mit der Krankenkasse, in der Regel stimmt sie zu.
Ich habe nur Schiss, dass es alles jetzt zu kurzfristig ist und das nicht rechtzeitig genehmigt wird. Oder geht das ganze formlos per Telefon? Ich war noch nie in dieser Lage.
Solange Du im Ausland keine Leistungen (Deiner Krankenkasse) in Anspruch nimmst, wird Deine Krankenkasse nichts über Deine Schritte, wo und in welchem Land auch immer, keine Informationen haben / bekommen / sammeln.
Solltest Du andere Sozialleistungen z.B. ALG I oder ALG II beziehen, könnte es durchaus, falls Du dort zuvor keine Zustimmung einholst, Probleme geben.
Das solltest Du über Deine Auslandskrankenversicherung klären...
... ob sie das auch abdeckt.
wir haben eine Versicherung mit Komplettschutz nikl. Reise-Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung. Dann rufe ich da mal an und frage nach :)
Wer Krankengeld bekommt, darf dennoch Urlaub in der EU machen:
Wer Krankengeld bekommt, darf dennoch Urlaub in der EU machen
... wenn denn die Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben sind.
Der Krankenkasse dürfte es reichlich egal sein. Du bist nicht bettlägerig Krank und kannst daher alles tun was deiner Genesung nicht im Wege steht. Und eine Luftveränderung kann sich unter Umstände durchaus auch positiv auf den Zustand deienr Depressionen auswirken.
Der Krankenkasse dürfte es reichlich egal sein.
Das ist allerdings ein (gegebenenfalls fataler) Irrtum!
In wie fern?
Siehe dazu die Antworten von sassenach4u und AngiedieSchlaue!
Oh, jau...da steht 4 Monate AU...ich hatte 4 Wochen gelesen...ich putz mal die Brille.
Okay, ich hatte nicht vor Leistungen in Anspruch zu nehmen. Aber sollte was sein, kann ich dies auch über die Auslandskrankenversicherung laufen lassen? Ich bin nicht nur an Depressionen erkrankt, sondern habe auch Asthma.