Krankenkasse zahlt kein Krankengeld, weil Arbeitsunfähigkeit Bescheinigung spät eingegangen, was kann ich dagegen tun?

6 Antworten

Meine Krankenkasse behauptet das Sie von meinen Arzt kein Arbeitsunfähigkeit Bescheinigung erhalten haben und die Krankenkasse
verweigert mir 16 Tage Krankengeld zu zahlen.

Wenn der KK keine Folgebescheinigung vorliegt, darf sie das auch gar nicht.

Also bin ich zum Arzt gegangen und ein Bescheinigung genommen das Sie die Abschnitte für die Krankenkasse zur der Krankenkasse geschickt haben. Und nochmal gebeten Sie mal auch die Krankenkasse anrufen. Leider hat die Krankenkasse denen gesagt das der Patient (ich) es selbst dahin bringen soll. 

Grundsätzlich ist es die Pflicht des Versicherten, den gelben Zettel "Für die Krankenkasse" fristgemäß zur KK zu senden. Es ist ja schön, wenn der Arzt offeriert, das zu übernehmen, aber verlassen sollte man sich darauf eben nicht. Es ist auch unerheblich, ob nun der Arzt das verspätet versandt oder die Sendung auf dem Postweg untergegangen ist. Gem. § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ist die Folgebescheinigung spätestens binnen einer Woche an die KK weiterzuleiten. Erfolgt dies nicht, kann rückwirkend kein KG Anspruch wiederaufleben. Der Anspruch ruht bis zur Einreichung einer - dann erst ab dem Ausgabetag gültigen - Folgebescheinigung.

Eigentlich musst du eine Version der AU an die Krankenkasse schicken.

Steht extra drauf -für Arbeitegeber - oder - für die Krankenkasse -

Dass das nun zu spät sein soll, finde ich seltsam. Der Beginn der AU steht ja drauf und das rechtfertigt doch allenfalls eine spätere Auszahlung. Oder wie lange ist das her?

Osmann90 
Beitragsersteller
 20.09.2016, 17:23

Grüß dich bartman76,

danke für dein Antwort.

Mein Arzt hatte mir Versichert das ich nicht extra zum KK gehen müsse, weil Sie die AU an die KK zuschicken.

Ich bin seit 04.07.2016 Arbeitsunfähig, als ich am 02.09.2016 kein Antrag auf Krankengeld erhalten habe bin ich da Persönlich hingegangen und die AU nachträglich die Kopien abgegeben. Und jetzt wollen Sie von 15.08 bis 01.09.2016 kein Krankengeld zahlen.


bartman76  20.09.2016, 17:33
@Osmann90

Mit Krankengeld habe ich wenig Erfahrung, nur mit Verletztengeld, als BG. Da lief die Abrechnung auch über die KK und die stellten sich auch sehr an.

Ich würde mich bei denen mal erkundigen, wie lang die Frist ist und in welchem Gesetz das steht.

eggenberg1  21.09.2016, 17:49
@Osmann90

dann würde ich mich auch mal an meinen arzt wenden, wenn der  trotz zusage  die Krankenmeldung nicht weitergereciht hat --soll er das mit  der KK   regeln !

bartman76  22.09.2016, 06:00
@eggenberg1

Nach meinem Verständnis ist der Arzt nicht dafür zuständig / verantwortlich.

Unklar ist was der Arzt damit zu tun hat Du bekommst doch vom Arzt ausgehändigt, die Krankmeldung für deine Arbeitsstelle und die Meldung an deine Krankenkasse.Für die Weiterleitung bist du verantwortlich.

Wie kann es dann passieren,dass die Krankenkasse die Unterlagen zu spät erhält?

Wende Dich an:

unahängige patientenberatung

WIE   die belege  zur kankenkasse kommen ,kann der krankenkasse egal   sein.ob de rarzt die ienreicht  ode r du sleber  ist  doch volkkommen egal  hauptsache siembekommen die meldung-- also  wende  dichbitte noch mal an die kasse  bzw. an deine arzt  und bitte noch al umaufklärung..  widerspruch ::__  ich widerspreche   dem inhalt ihres schreibens  vom .......

erst  betreff :ihr schreiben vom ....

hiermit widerspreche ich  dem inhalt ihres  obigen schreibens

unterschrift