Krankenkasse zahlt kein Krankengeld, weil Arbeitsunfähigkeit Bescheinigung spät eingegangen, was kann ich dagegen tun?
Hallo, ich hätte mal da ein Problem. Meine Krankenkasse behauptet das Sie von meinen Arzt kein Arbeitsunfähigkeit Bescheinigung erhalten haben und die Krankenkasse verweigert mir 16 Tage Krankengeld zu zahlen. Nachdem ich da angerufen habe und gefragt habe haben Sie mir gesagt das ich ein Widerspruch schreiben soll. Also bin ich zum Arzt gegangen und ein Bescheinigung genommen das Sie die Abschnitte für die Krankenkasse zur der Krankenkasse geschickt haben. Und nochmal gebeten Sie mal auch die Krankenkasse anrufen. Leider hat die Krankenkasse denen gesagt das der Patient (ich) es selbst dahin bringen soll. Hat das alles sein Rechten? Und wie soll ich den Widerspruch schreiben?
MfG
6 Antworten
Meine Krankenkasse behauptet das Sie von meinen Arzt kein Arbeitsunfähigkeit Bescheinigung erhalten haben und die Krankenkasse
verweigert mir 16 Tage Krankengeld zu zahlen.
Wenn der KK keine Folgebescheinigung vorliegt, darf sie das auch gar nicht.
Also bin ich zum Arzt gegangen und ein Bescheinigung genommen das Sie die Abschnitte für die Krankenkasse zur der Krankenkasse geschickt haben. Und nochmal gebeten Sie mal auch die Krankenkasse anrufen. Leider hat die Krankenkasse denen gesagt das der Patient (ich) es selbst dahin bringen soll.
Grundsätzlich ist es die Pflicht des Versicherten, den gelben Zettel "Für die Krankenkasse" fristgemäß zur KK zu senden. Es ist ja schön, wenn der Arzt offeriert, das zu übernehmen, aber verlassen sollte man sich darauf eben nicht. Es ist auch unerheblich, ob nun der Arzt das verspätet versandt oder die Sendung auf dem Postweg untergegangen ist. Gem. § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ist die Folgebescheinigung spätestens binnen einer Woche an die KK weiterzuleiten. Erfolgt dies nicht, kann rückwirkend kein KG Anspruch wiederaufleben. Der Anspruch ruht bis zur Einreichung einer - dann erst ab dem Ausgabetag gültigen - Folgebescheinigung.
Eigentlich musst du eine Version der AU an die Krankenkasse schicken.
Steht extra drauf -für Arbeitegeber - oder - für die Krankenkasse -
Dass das nun zu spät sein soll, finde ich seltsam. Der Beginn der AU steht ja drauf und das rechtfertigt doch allenfalls eine spätere Auszahlung. Oder wie lange ist das her?
Mit Krankengeld habe ich wenig Erfahrung, nur mit Verletztengeld, als BG. Da lief die Abrechnung auch über die KK und die stellten sich auch sehr an.
Ich würde mich bei denen mal erkundigen, wie lang die Frist ist und in welchem Gesetz das steht.
dann würde ich mich auch mal an meinen arzt wenden, wenn der trotz zusage die Krankenmeldung nicht weitergereciht hat --soll er das mit der KK regeln !
Nach meinem Verständnis ist der Arzt nicht dafür zuständig / verantwortlich.
Unklar ist was der Arzt damit zu tun hat Du bekommst doch vom Arzt ausgehändigt, die Krankmeldung für deine Arbeitsstelle und die Meldung an deine Krankenkasse.Für die Weiterleitung bist du verantwortlich.
Wie kann es dann passieren,dass die Krankenkasse die Unterlagen zu spät erhält?
Wende Dich an:
unahängige patientenberatung
WIE die belege zur kankenkasse kommen ,kann der krankenkasse egal sein.ob de rarzt die ienreicht ode r du sleber ist doch volkkommen egal hauptsache siembekommen die meldung-- also wende dichbitte noch mal an die kasse bzw. an deine arzt und bitte noch al umaufklärung.. widerspruch ::__ ich widerspreche dem inhalt ihres schreibens vom .......
erst betreff :ihr schreiben vom ....
hiermit widerspreche ich dem inhalt ihres obigen schreibens
unterschrift
Grüß dich bartman76,
danke für dein Antwort.
Mein Arzt hatte mir Versichert das ich nicht extra zum KK gehen müsse, weil Sie die AU an die KK zuschicken.
Ich bin seit 04.07.2016 Arbeitsunfähig, als ich am 02.09.2016 kein Antrag auf Krankengeld erhalten habe bin ich da Persönlich hingegangen und die AU nachträglich die Kopien abgegeben. Und jetzt wollen Sie von 15.08 bis 01.09.2016 kein Krankengeld zahlen.