Wieder gesund! Was muss man tun um für die Wochen nach der letzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Krankengeld zu bekommen?
Hallo zusammen,
Frau Maier bezieht seit 8 Wochen Krankengeld. Sie wurde zuletzt am 16.08.17 von Ihrem Arzt bis einschließlich 04.09.17 arbeitsunfähig geschrieben. Eine "Endbescheinigung" hat Ihr der Arzt am 16.08.17 nicht ausgestellt, sondern das Kreuz wie schon mehrfach zuvor bei "Ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall" gemacht, da noch nicht absehbar war, ob Frau Maier am 04.09.17 wieder arbeitsfähig sein wird. Nachdem Sie die Bescheinigung zu Ihrer Krankenkasse geschickt hat bekam Sie Krankengeld bis zum 16.08.17 ausgezahlt (da es ja immer Rückwirgend bezahlt wird).
Frau Maier fühlt sich nun besser und wird am 05.09.17 wieder ihre arbeit aufnehmen. Was muss Frau Maier nun tun, um Krankengeld für den Zeitraum vom 16.08.17 bis 04.09.17 zu bekommen? Muss sie am 04.09.17 nochmals zum Arzt, so dass er Ihr eine "Endbescheinigung" austellt?
Viele Grüße
4 Antworten
die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankengeldbezug haben sich geändert. es muss eine Endbecheinigung ausgestellt werden. diese darf nicht im Vorfeld ausgestellt werden. in Ausnahmefällen darf die Endbescheinigung einen Tag vor Ende der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden.
in besagten Fall bedeutet dies, dass der Arzt frühestens am 4.9. eine Endbescheinigung ausstellen darf. mit dieser Endbescheinigung wird dann auch die restliche Krankengeldzahlung vorgenommen.
einfach anrufen bringt überhaupt nichts.
viele vergessen, dass das Enddatum einer Krankmeldung kein feststehendes Datum ist, sondern nur eine Prognose. erst mir der Endbescheinigung wird diese Prognose bestätigt und es kommt zur Krankengeldauszahlung.
zum 1.1.2016 wurden neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingeführt und auch die Regelung über das Ende der Arbeitsunfähigkeit bei Krankengeldbezug.
siehe Seite 2
http://www.kvs-sachsen.de/fileadmin/data/kvs/img/Mitglieder/KVS-Mitteilungen/2016-06/s\_12\_13.pdf
oder auch hier nachlesbar
http://www.kbv.de/media/sp/2015\_10\_28\_Praxisinformation\_Arbeitsunfaehigkeit.pdf
weitere Quellen gibt es zuhauf im Internet
Zur Aufklärung, da es ja interessant ist weil drei Personen drei Meinungen hatten:
Nach Rücksprache mit der Krankenkasse sowie dem Arzt ist es also in der Tat so, dass Frau Maier am letzten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit nochmals zum Arzt muss, sodas dieser ihr nochmals eine AU-Bescheinigung ausstellt bei welcher das Kreuzchen bei "Endbescheinigung" gemacht ist.
Frau Maier hat dringendst morgen früh ihre Krankenkasse anzurufen. Die Krankschreibung vom Arzt ist wichtig.
Weshalb soll Frau Maier am morgigen Sonntag, den 03.09.17 ihre
Krankenkasse anrufen? Sie ist ja bis einschließlich Montag, den 04.09.17 arbeitsunfhäig geschrieben.
die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankengeldbezug haben sich geändert. es muss eine Endbecheinigung ausgestellt werden. diese darf nicht im Vorfeld ausgestellt werden. in Ausnahmefällen darf die Endbescheinigung einen Tag vor Ende der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden.
Frau Meier muss gar nichts tun. Es gibt keine Endbescheinigung. Bis einschliesslich 04.09. krankgeschrieben heißt automatisch dass ab 05.09. wieder gearbeitet wird.
Bei der Krankenkasse anrufen und sagen dass es keine weitere AU geben wird, die an den 04.09. anschließt könnte den Prozess aber evtl beschleunigen.
die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankengeldbezug haben sich geändert. es muss eine Endbecheinigung ausgestellt werden. diese darf nicht im Vorfeld ausgestellt werden. in Ausnahmefällen darf die Endbescheinigung einen Tag vor Ende der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden.
Wäre gut, wenn Du mal eine Quelle bzw. Link geben kannst.