Kann ein Privatarzt für einen gesetzlich Versicherten ein Kassenrezept ausstellen?
Ich bin gesetzlich versichert, möchte jedoch lieber die Leistungen eines Privatarztes in Anspruch nehmen (für die ich natürlich auch aufkommen werde, da die GKV diese Kosten nicht übernimmt).
Wenn nun dieser Privatarzt eine Kassenrezept - für z.B. ein Medikament austellt, ist dann die GKV verpflicht die Kosen für dieses Medikament zu übernehmen?
Wenn der Privatarzt Blutuntersuchungen anordnet, ist die GKV verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen?
Danke für Feedback.
8 Antworten
Ein privat Arzt darf keine Kassenrezepte ausstellen, da er keine Zulassung zu den GKV Kassen hat.
Deshalb kann er auch keine Rechnungen für Untersuchungen an eine GKV richten.
Du musst alle angedachten Untersuchungen privat bezahlen.
Er wird dir auch nur ein Privatrezepte ausstellen.
Du musst das Medikament dann kompl. selbst bezahlen, genauso wie die Rechnung des Arztes über deine Untersuchungen.
Und keine einzige GKV wird dir diese Gelder rückerstatten.
Und was hast du von dieser Aktion?
Fühlst du dich dann besser?
Die GKV ist nur in sehr seltenen Fällen dazu verpflichtet, die Verordnungen eines Arztes ohne Kassenzulassung zu erstatten.
In der Regel kannst du davon ausgehen, dass alles, was ein Privatarzt verordnet auch privat zu tragen ist.
er lässt sich das üblicherweise schriftlich beauftragen, dass er privatärztliche Leistungen erbringt die nicht von der Kasse bezahlt werden. Auch IGel genannt, Individuelle Gesundheitsleistungen. Belastungs EKG ohne Beschwerden, Augeninnendruck messen, Blutuntersuchung sind beliebte IGel Leistungen.
Du kannst aber auch von vorneherein sagen, dass du Kassenpatient bist, aber einen Privattermin möchtest. Dann gibts normalerweise ohne Wartezeit den Termin, der Arzt lässt sich mehr Zeit und schickte eine Private Rechnung. Das bedeutet aber nicht, dass er dann alles nur privat berechnet, er kann sich auch zusätzlich deine Karte geben lassen und notwendige Behandlungen und Rezepte mit der Krankenkasse abrechnen, und stellt nur eine "eingehende Beratung" in Rechnung für 50 Euro. Die Kosten sind somit überschaubar. Und nach den Kosten fragen ist auch kein Tabu.
Der Arzt bleibt der gleiche und dabei ist es egal, ob er gesetzlich-, oder privat versicherte Personen behandelt.
Jeder Arzt, darf auf Leistungen erbringen die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. In diesem Fall muss der Patient dann die Kosten übernehmen, was er dann vor der Behandlung dem Arzt bestätigen darf.
Der Privatarzt stellt dir ne Rechnung, diese bezahlst du und reist die Rechnung bei deine Krankenkasse ein, dann wirst du sehen, was davon übernommen wird.
Ein reiner Privatarzt stellt meines Erachtens keine Kassenrezepte aus. Auch hier mußt du in Vorkasse gehen und hoffen, das die Kasse die Medikation für nötig erachtet und zahlt.
Du scheinst ja nen bestimmten Arzt im Auge zu haben. Warum fragst du nicht einfach.
Nein - darf er nicht, da er keine Kassenzulassung hat
Die Frage ist, ob er kein Kassenrezept ausstellen DARF? Ich weiss, knifflige Frage.