Kann Ich gesetzliche Krankenversicherung widerrufen?
Ich habe gestern eine gesetzliche Krankenversicherung ei der AOK abgeschlossen, da Ich aus der Familienversicherung rausgeflogen bin (Bin 23 Jahre alt geworden). Kann Ich diese innerhalb von 14 Tagen widerrufen? Da Ich eine günstigere Versicherung gefunden habe.
MFG Danke im Vorraus!
6 Antworten
Hallo.Ja du kannst die AOK kündigen und wechseln. Ist kein Problem. Kurz und bündig formlos schreiben - Hiermit widerrufe ich die Aufnahme als Mitglied der AOK. Grund braucht man nicht an zu geben. AOK ist eh die schlechteste Kasse. Die Gesundheitskasse. Wenn du gesund bist, ist da richtig. Aber wehe eine Chronische Krankheit tritt auf, dann kommen die Probleme. Gucke mal bei google in den Bewertungen der AOK. Nur Negativ.
Da du dich nun selbst versichern willst kannst du dir die Kasse auch aussuchen aber billiger? Ich meine das gibt es nicht mehr. Sind alle gleich teuer. Weil ich auch aus der AOK will in die HKK. Man sagte mir dort, dass alle Kassen gleich teuer sind. Kann sein dass 1 oder 2 Kassen noch bei 11 % liegen aber die werden binnen in den nächsten Monaten nachziehen. Also schnell zur AOK schicken und zwar per Einschreiben mit Rückgabeschein damit du es auch beweisen kannst, dass du den Widerruf ein gereicht hast. Oder Persönlich abgeben, da du von der neuen Kasse ohnehin den Antrag vor zeigen musst, sogar ab geben musst. Die Kassen machen es dann unter sich aus und du bekommst dann Bescheid. dauert sonst 2 Monate. Aber da du gerade Antrag gestellt hast brauchst du keine 2 Monate Kündigungsfrist ein halten wie es sonst üblich ist. Tamara
Hallo,
für die Kassenwahl gelten diese Grundsätze:
Die 14-Tage-Frist gilt nur bei Eintritt von Versicherungspflicht. Was wird seit dem 23. Geburtstag gemacht? Wer zahlt seitdem die Beiträge? Soll jetzt eine gesetzliche oder private Krankenversicherung gewählt werden?
Gruß
RHW
Bei gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine (zweiseitigen) Verträge. Wenn alle Vorsussetzungen erfüllt sind, muss die gesetzliche Krankjenkasse die Versicherung durchführen (auch bei einer freiwilligen Mitgliedschaft). Es gibt keine AGB. Es gelten das SGB V (§ 175 SGB V) und die jeweilige Satzung der Krankenkasse.
Steht alles in den AGB, zur Not kannste ja auch anrufen - ist wohl auch der bessere Weg, vielleicht kann man dich am Telefon nochmal beraten ?
Die billigste V. ist nicht immer die Beste !
In der Regel schon, aber du musst doch nen Vertrag oder ähnliches haben, da steht sowas drin.
Da steht leider nix zum Thema Widerrufsrecht drin.
Die Beiträge zur gesetzl. Krankenkassen sind aber überall gleich.
ich glaube, dass ist jedem klar und er überlegt auch eher in die PKV zu wechseln^^
Hallo, es wurde von "günstiger = billiger" gesprochen und nicht von Leistungsunterschiede.
Der einheitliche gesetzl. Beitragssatz für alle Krankenkassen beträgt 15,5% - nur es gibt erhebliche Leistungsunterschiede, welche dann wieder in Abzug gebracht werden müssten ...