Was genau muss ich als Werkstudent bei meiner Versicherung beachten?

4 Antworten

Bei Deiner Schilderung paßt einiges nicht:

Werkstudentenstatus

Der wäre nur gegeben, wenn keine KV+PV abgezogen würden (nur RV); daher ist das eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Midijob). Für den Werkstudentenstatus mußt Du dem ArbG die Immatrikualtionsbescheinigung vorlegen (und den Nachweis über die Familienversicherung).

Familienversicherung

Da Dein Verdienst höher als 455 € (2020) ist, fällst Du raus - drin bliebest Du generell bei einem Minijob, solange Du unter 26 jahre bist.

In deinem Fall ist aber die sv-pflichtige Tätigkeit günstiger als die Studentenkrankenversicherung - ein Minijob wäre aber logischerweise noch günstiger. Die jetzige Tätigkeit kann ja in einen Minijob umgewandelt werden (auch rückwirkend möglich) - aber der ArbG müsste dann mehr Sozialabgaben zahlen - ob er das dann macht, ist fraglich.

und solle jetzt den Beitrag zurückzahlen - Nun wurde ich von meiner Krankenkasse aufgefordert, Geld nachzuzahlen

Was für einen Beitrag sollst Du zurückzahlen oder auch nachzahlen? Es findet ab Beschäftigungsbeginn ein Wechsel von der Familienversicherung in die eigene Krankenkassenversicherung statt - dann bist Du ja krankenversichert und brauchst keine zusätzliche Studentenkrankenversicherung; der ArbG hat Dich entsprechend angemeldet und führt die SV-Beiträge dann ab - da gibt es nichts nachzuzahlen.

okieh56  10.10.2020, 09:42

Da haben sich ein paar Fehler eingeschlichen!

„...solange Du unter 26 jahre bist.“ Das ist nicht falsch, „unter 25 Jahre“ muss es heißen, denn die Familienversicherung endet am 25. Geburtstag.

Einen Nachweis über die Familienversicherung kann er seinem Arbeitgeber nicht vorlegen, weil diese nicht mehr zutrifft.

Man kann sich nicht aussuchen, ob man als Werkstudent oder Midijobber geführt werden möchte - das ist klar geregelt. Wenn das Studium zeitlich überwiegt (wovon ich ausgehe), ist er Werkstudent, wird in der KVdS versichert und muss die Beiträge zur KV + PV selbst zahlen. Der Arbeitgeber führt nur RV-Beiträge ab.

CheeseCake5590 
Beitragsersteller
 10.10.2020, 05:23

Mein Arbeitgeber hat eine Immatrikulationsbescheinigung von mir und im Arbeitsvertrag steht auch Werkstudent.

Daher weiß ich nicht, wieso in die KV und PV + AV und RV eingezahlt worden ist...

Die Nachzahlung der Krankenkasse sollen die Beiträge sein, die von der Arbeit noch nicht gezahlt worden sind!

Dabei steht doch sogar auf meinen Lohnabrechnungen die gesetzlichen Abzüge

okieh56  10.10.2020, 09:44
@CheeseCake5590

Dann ist die Abrechnung falsch! Das musst du mit deinem Arbeitgeber klären. Am besten, du legst ihm eine Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse vor, aus der hervorgeht, dass du in der KVdS versichert bist.

Doppelt zahlen musst du nicht. Finanziell günstiger wäre aber ein Minijob, denn der wäre für dich versicherungsfrei - bis auf 3,6% RV-Beiträge, die du abwählen kannst aber nicht solltest. Dann könntest du bis zum 25. LJ in der Familienversicherung bleiben.

CheeseCake5590 
Beitragsersteller
 10.10.2020, 15:51
@okieh56

Dachte ich mir schon...

Überlege wahrscheinlich zu kündigen wenn ich in die Familienversicherung nicht wiederaufgenommen werden kann, leider ist das der schade weil meine Arbeitskollegen echt klasse sind.

Aber ca. 112€ pro Monat weniger für einen Studenten ist sehr viel :/

okieh56  10.10.2020, 18:22
@CheeseCake5590

Ja. Da lohnt ein Minijob wirklich eher, denn der ist unschädlich für die Familienversicherung.

Hallo,

wenn man nur diese Beschäftigung hat, darf der Arbeitgeber keine Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung vom Gehalt abziehen. Wenn möglich, mit der Person sprechen, die die Gehaltsabrechnung erstellt hat. Wenn es ein Steuerberater sein sollte, ggf. dabei sein, wenn der Chef dort anruft. Ggf. lag die Studienbescheinigung bei der gehaltsabrechnenden Stelle nicht rechtzeitig vor und es gibt im Folgemonat eine Korrekturabrechnung.

Von den Bruttobezügen als Werkstudent darf man 1000 Euro im Kalenderjahr als Werbungskostenpauschale abziehen. Wenn das Ergebnis dann unter 455 Euro monatlich liegt, kann man weiterhin kostenlos familienversichert bleiben. Ggf. ganz gezielt bei der Familienversicherungsabteilung der Krankenkasse nach dieser Sonderregelung fragen.

Welches Entgelt wurde genau im Vertrag vereinbart?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
CheeseCake5590 
Beitragsersteller
 10.10.2020, 15:49

541€/Brutto

8€ sind eine nicht anrechenbare Zulage, dort versuche ich gerade darauf zu verzichten, dann würde ich auf 533€/Brutto kommen, das müsste auch die Werbekostenpauschale abdecken.

RHWWW  10.10.2020, 17:32
@CheeseCake5590

Wenn es eine steuerfreie Zulage ist, hat sie für die Familienversicherung keine Bedeutung. Es zählen nur grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte.

Von Experte RHWWW bestätigt

Ich gehe davon aus, dass dein Studium zeitlich gegenüber deinem Job überwiegt. Dann bist du ein Werkstudent.

Da ist etwas schief gelaufen.

  1. ist es richtig, dass du bei einem Einkommen von mehr als 455 € nicht mehr familienversichert bleiben kannst. Du musst in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) versichert werden
  2. musst du als Werkstudent nur Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

Dein Arbeitgeber hat einen Fehler gemacht, denn er hat dich als normalen Beschäftigten (Midijobber) behandelt. Kläre das mit deinem Arbeitgeber, indem du ihm die Studienbescheinigung vorlegst. Der Arbeitgeber profitiert von einem Werkstudenten, da auch er nur die Zuschüsse zur Rentenversicherung zahlen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Arbeitgeber darf nur dann als Werkstudenten anmelden, wenn du ihm eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule vorlegst.

Ebenso braucht die Kasse einen solchen um den Anspruch auf KVdS auch durchführen zu können.

Nur dann gibt es

  1. Keine KV/PV Abzüge vom Lohn
  2. Keine Nachforderungen der Kasse.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung