Kann man doppelt gesetzlich krankenversichert sein?
Bin seit Februar 2017 bei der AOK freiwillig gesetzlich versichert, davor war ich bei der IKK.
Die Kündigung dort hat mein Berater der AOK übernommen. Trotzdem kommen immerwieder Mahnungen über versäumte Beiträge bei der IKK. Ich habe dorthin schon mehrfach geschrieben, auch per Einschreiben, und erhalte keine Antwort. Beim Kundencenter sagte man mir, sie können da nichts machen das muss ich brieflich regeln.
Kann mir nicht vorstellen, dass ich da etwas zu befürchten habe ich habe ja fristgerecht gewechselt und bin definitv bei der AOK versichert.
Aber die Mahnungen (über 6000 Euro) machen mich einfach nervös.
Hat mir jemand einen Rat?
VIELEN DANK <3
7 Antworten
Eine Doppelversicherung gibt es nicht.
"Die Kündigung dort hat mein Berater der AOK übernommen"
Ich vermute, du hast eine vorgefertigte Kündigung unterschrieben, die der Berater für dich an die IKK weiterleiten wollte, denn der Berater kann nicht für dich kündigen.
Wenn die Kündigung rechtzeitig bei der IKK eingegangen ist, musst du eine Kündigungsbestätigung bekommen haben. Diese braucht die AOK, da sie ohne Klärung der Vorversicherungszeit die Mitgliedschaft nicht durchführen kann. Wenn dies nicht geklappt hat, bist du weiterhin bei der IKK versichert und musst erneut kündigen. Die AOK kann dich dann nicht versichern.
Falls du bei der IKK eine Bindungsfrist hast (noch keine 18 Monate Mitglied gewesen), kannst zu erst zum Ende der Bindefrist kündigen.
Du musst die Kündigungsbestätigung von der IKK einfordern und an die AOK weiterleiten. Erst dann kann die Versicherung in der AOK durchgeführt werden. Die Versicherungsbestätigung der AOK muss dann wiederum an die IKK gegeben werden (was die AOK für dich übernehmen kann), andernfalls kommt der Wechsel nicht zustande.
Hast Du einen Nachweis von deiner neuen Versicherung zum Thema Kündigung?
Mir ist nicht bekannt das ein Mitarbeiter einer GKV für dich eine Kündigung aussprechen darf. Auf welcher rechtlichen Grundlage auch...... Er ist weder dein Vormund noch dein Interessenvertreter, ist weder Anwalt noch Notar und wenn Du Ihm nun keine schriftliche Vollmacht gegeben hast - dann hast Du den Fehler schon gefunden.
Auch erwähnst Du nicht das der bisherige Versicherer eine Kündigung ablehnt. Somit kannst Du denken das da gar keine Kündigung angekommen ist!
Du wirst Dich also mit der neuen Kasse in Verbindung setzen und die Rückabwicklung verlangen müssen, den der Altvertrag besteht noch!
und du liest nicht so genau: In der rage steht doch "Mahnungen über versäumte Beiträge"
Auch dabei knn es sich um Altschulden handeln.
Nein, es handelt sich in der Tat um die Beitragszahlungen von Februar 2017 bis jetzt.
Es kann sein, dass ich bei der AOK etwas unterschrieben habe. Es hiess da aber tatsächlich, dass sich die AOK um alles kümmert!
Wenn die AOK deine Kündigung an die IKK weitergeleitet hat, müsstest du eine Kündigungsbestätigung von der IKK erhalten haben, denn die geht nicht an die AOK. Ich vermute, die IKK hat keine Kenntnis von der Kündigung. Dann musst du dies nachholen und bist innerhalb der Kündigungsfrist noch in der IKK versichert. Deine Nachfrage bei der IKK muss diese nicht als Kündigung werten. Die AOK kann dich ohne Bestätigung der Vorversicherung nicht versichern!
Ist dir denn bekannt für was doe Forderungen sind?
Die gesetzliche Veersicherung geht nicht doppelt. Deine neue Lasse muss eine Bestätigung der alten Kasse anfordern, vorher kann die Versicherung nicht anlaufen.
"Ist dir denn bekannt für was doe Forderungen sind?"
Steht doch in der Frage.
Ich denke er meint ob es evtl. noch Altschulden gibt?
Bin einfach schon froh, wenn es keine doppelte GKV geben kann.
Die Kündigung bei einer vorherigen Krankenkasse ist nur form- und fristgerecht möglich.
So lange du noch wirksam Mitglied in einer anderen Kasse bist, kann eine neue Kasse dich gar nicht versichern. Insofern ist eine solche Doppelversicherung UNMÖGLICH.
Der jüngere Vertrag wird aufgelöst, und du musst die Beitragsrückstände im alten Vertrag bezahlen.
Vielen Dank für eure Antworten!!!
Ihr hattet Recht, die Kündigung erfolgte durch eine Vollmacht durch den AOK-Berater.
Falls irgednwann jemand hier mit dem gleichen Problem Infos braucht noch ein Nachtrag:
Die Kündigungsbestätigung der IKK lag vor, allerdings hat die AOK der IKK keine Versicherungsbestätigung ihrerseits vorgelegt. Laut IKK wurde ich vor über einem Jahr darauf hingewiesen. An ein solches Schreiben kann ich mich allerdings nicht erinnern und dazu kommt, dass ich ja zigmal versucht habe, mit der IKK Kontakt aufzunehmen und nie eine Antwort bekam (nur weitere Mahnungen)- deswegen kümmert sich jetzt ein Anwalt darum. Ich weiss nicht, inwieweit ich selbst (bei dem einen Schreiben) oder der AOK-Mensch gepennt haben, anschliessend bleibt mir nur der Rat, sich nicht bei der IKK zu versichern. Zum Glück habe ich noch die ganzen Belege (Emails sowie Einschreiben), das bereitet mir eine ganz gute rechtliche Grundlage, gegen die IKK vorzugehen.
du springst da ein bisschen schnell zu Schlussfolgerungen. Die Forderungen können ja noch andere Ursachen haben.