Kann man in einem Krankenhaus Hausverbot bekommen? Wird man dann wo anders umverlegt?
Bei vielen Krankenhäusern ist es so, dass man Hausverbot bekommt, wenn man gegen die Hausordnung verstößt.
Ich meine konkret Alkoholmissbrauch oder Dorgenkonsum in einem Krankenhaus. Davon abgesehen gehen wir einfach mal aus, dass gegen die Hausordnung verstoßen wurde und ein Hausverbot ausgesprochen wurde.
Die Grauzone wäre, dass das KH eigentlich verpflichtet wäre zu helfen, sofern der Gesundheitszustand labil ist. Wäre das KH dann auch dafür zuständig, einen Patienen zu verlegen beziehungsweise in ein anderes Krankenhaus zu bringen?
Wie könnte man dagegen vorgehen, wenn das KH einfach Hausverbot ausspricht und einen einfach des Hauses verweist, ohne dass ich um eine weitere Behandlung gekümmert wird?
3 Antworten
Das Krankenhaus wird kein Hausverbot aussprechen, sondern den Patienten weiter behandeln, wenn dies notwendig ist. Es wird aber dafür sorgen, dass der Patient während seines Krankenhausaufenthalts nicht mehr an Alkohol oder Drogen rankommt.
Wenn beides nicht besteht, kann es den Patienten einfach vor die Tür setzen.Dann kann er sich selber ein anderes KH suchen.
"Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen diese Hausordnung können Patienten/innen, Besucher/innen und andere Personen aus dem Krankenhaus verwiesen werden (Hausverbot). Die Stations- und Abteilungsärzte sind gehalten, Patienten die gegen die Hausordnung verstoßen, mit Ausnahme solcher Patienten, die sich in einem akuten lebensbedrohlichen Zustand befinden, nicht weiter zu behandeln. In Abwesenheit der Geschäftsführung übt der diensthabende Allgemeinchirurg das Hausrecht aus."
Auszug aus der Hausordnung.
Es ist schon erstaunlich...
Die Frage ist nicht:“Was habe ich falsch gemacht? Welche Regeln gibt es, an die ich mich zu halten habe?“
Die Frage ist vielmehr: Ich hab mich Sch***e benommen, bin deshalb rausgeflogen. Wogegen kann ich vorgehen, damit meine Umgebung doch machen muss, was ICH will? Wie kann ich möglichst hart diskutieren und den Anderen eins reinwürgen?“
Solche Leute sind beliebt wie Kopfschmerzen.
A.
Das kann das Krankenhaus nicht tun. Es könnte nur versuchen den Patient in eine Psychiatrie zu verlegen lassen. Zwangseinweisen geht aber nur mit Beschluss, wenn Eigen- oder Fremdgefährdung besteht.