Kann man sich ein Kleingewerbe anmelden, wenn Krangengeld nebenher noch läuft?
Guten Morgen
Mein Bruder Tobias ist seit 3 Monaten im Bezug von Krankengeld wegen einer Angst-Störung. Immer dann, wenn er unter Druck (z.B. Erwartungen von Anderen) steht, bekommt er Panik. Er kann daher seinen Beruf (Werkzeugmechaniker) nachweisbar nicht ausführen und ist seit Ende August krankgeschrieben. Das nur dazu. Die Ärzte haben schon gemeint, dass es chronisch sein kann, aber damit will er sich nicht abfinden. Gestern kam er hoch zu mir und sagte, dass er sich ein Kleingewerbe anmelden möchte, weil er ein begnadeter Berater für Computer-Dinge ist. Es kommen wirklich Leute zu ihm die eine EDV Beratung möchten. Nun möchte er wie gesagt das Kleingewerbe anmelden. Bei dieser Tätigkeit, wo er zu Hause wäre und sich wohl fühlt, kommen auch keine Angst-Attacken.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich will nicht dass er Dummheiten macht. Er meint, solange es keine "echte" Selbstständigkeit ist und er nur bis zu einem gewissen Punkt Einnahmen hat (wenn überhaupt), spricht nichts dagegen.
Kann er also das Kleingewerbe anmelden, während er Leistungen von der AOK bekommt? Also Krankengeld?
MFG
5 Antworten
Grundsätzlich stellen der Bezug von Krankengeld und die Aufnahme eines Gewerbes zwei verschiedene Paar Stiefel dar.
Es ist also prinzipiell schon denkbar, ein Gewerbe anzumelden, während man krank geschrieben ist. Man darf nur nichts unternehmen, was den Heilungsverlauf behindert.
Allerdings gibt es hierbei zu bedenken, dass die Krankenkasse auf die Idee kommen könnte, die Arbeitsunfähigkeit für den Hauptberuf anzuzweifeln mit der Folge, dass sie das Krankengeld ganz einstellt oder es aufgrund der zu erwartenden gewerblichen Einnahmen kürzt. Gemäß § 49 Sozialgesetzbuch (SGB) V ruht das Krankengeld in der Höhe, in der beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen wird.
Zum Arbeitseinkommen zählt gem. § 15 SGB IV auch Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.
Zudem kann er kein Kleingewerbe anmelden, entweder Gewerbe mit allen rechtlichen Konsequenzen oder gar nichts - ein wie auch immer geartetetes Mittelding gibt es da nicht.
Dann kennt sich "Jeder" nicht mit der Materie aus ^^
Es gibt die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Diese wird häufig volkstümlich mit "Kleingewerbe" gleichgesetzt. Das ist aber völliger Blödsinn.
Diese besagt, dass man bis zu einem Umsatz von 17.500 im Kalenderjahr in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen muss. Davon völlig unabhängig ist die ertragsteuerrechtliche Seite. Er muss seinen Gewinn ermitteln (vereinfacht Einnahmen - Ausgaben) und eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ob und wie viel Steuern er dann nachzahlen muss, ist von vielen Faktoren abhängig, jedoch steigt die Gefahr von Steuernachzahlungen da ja z.B. der Grundfreibetrag von 8.652 ja z.B. schon mit dem Hauptjob erreicht sein dürfte.
Danke nochmal
Um zum Ende zu kommen: Wenn die Krankenkasse weiß dass er keinen Cent verlangen würde (was auch "Kunden" bestätigen würden), würde nichts dagegen sprechen?
Es g eht ihm ja nur darum, zu schauen was passiert?
Das kann ich leider auch nicht mit Gewissheit sagen. Wenn die Krankenkasse von der Gewerbeanmeldung erfährt, erhält er eh einen Fragebogen zugesandt, wo er die voraussichtlichen Einnahmen darlegen muss. Wenn er im ersten Jahr mit einem Gewinn von 0 rechnet, ist das sicherlich realistisch, wie lange sich die Krankenkasse aber darauf einlassen würde, kann man hier nicht beantworten.
Zum einen es gibt KEIN Kleingewerbe. Es gibt ein Gewerbe und fertig.
Das was er meint ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG.
Danach ist er bis zu einem Jahresumsatz von 17.500€ von der MwST berfreit. Mehr auch nicht.
Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.
Ich frage mich imer wieder: warum wird geblaubt, bei der §19 UstG reglung Steuern zu sparen?
Ein Gewerbe anmelden ist kein Problem.
Jedoch während einer AU beim Hauptarbeitgeberr haben, Krankegeld beziehen und dann im Nebenjob arbeiten, bringt dir eine fristlose Kündigung und die Einstellung des KG ein.
Zum anderen ist eine Selbstständigkeit weit aus stress behafteter als eine Festabnstellung. Denn selbstständig bedeutet: selbst und ständig.
Du schreibst:
wenn er unter Druck (z.B. Erwartungen von Anderen) steht, bekommt er Panik
Und genau das wird ihm als Selbstständigen dauernt treffen. Die Kunden haben Erwartungen und setzen Termine.
Wie will er diesem Stress standhalten?
Moin.
Es geht ihm darum, dass er das Gewerbe anmeldet und einfach schaut, wie die Resonanz in seinem Umfeld ist? Kommen regelmäßig Leute? Könnte (!) er davon leben?? u.s.w.
Selbstverständlich würde er keinen Cent verlangen.
Selbstverständlich würde er keinen Cent verlangen.
Das muss er aber erst einmal dem Finanzamt plausibel machen, sonst ist er wegen Schwarzarbeit dran, wird geschätzt und darf Strafe und Steuer nachzahlen.
Die Kunden die bei ihm wären, würden in der Anfangsphase mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass kein Cent in Rechnung gestellt wurde bzw. verlangt wurde.
Das sind dann keine Kunden. Und das FA wird das auch nicht anerkennen.
Wie kommt man auf so eine absurde Idee?
Während des Krankengeld Bezuges darf gar nicht gearbeitet werden
Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig davon.
Danke Dir....aber irgendwie will das hier sonst niemand wahrhaben...
Was für eine Schnapsidee! Selbstverständlich darf er das nicht. Das wäre Sozialbetrug und könnte teuer für ihn werden.
Nur das ANMELDEN soll schon Betrug sein??????
Eine Gewerbe anzumelden, ohne es ausüben zu wollen, macht ja wohl wenig Sinn, oder?
Ich danke Dir. Aber.....es gibt gar kein Kleingewerbe? Warum redet dann jeder davon? ;-)