Kann man sich ein Kleingewerbe anmelden, wenn Krangengeld nebenher noch läuft?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich stellen der Bezug von Krankengeld und die Aufnahme eines Gewerbes zwei verschiedene Paar Stiefel dar.
Es ist also prinzipiell schon denkbar, ein Gewerbe anzumelden, während man krank geschrieben ist. Man darf nur nichts unternehmen, was den Heilungsverlauf behindert.

Allerdings gibt es hierbei zu bedenken, dass die Krankenkasse auf die Idee kommen könnte, die Arbeitsunfähigkeit für den Hauptberuf anzuzweifeln mit der Folge, dass sie das Krankengeld ganz einstellt oder es aufgrund der zu erwartenden gewerblichen Einnahmen kürzt. Gemäß § 49 Sozialgesetzbuch (SGB) V ruht das Krankengeld in der Höhe, in der beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen wird.
Zum Arbeitseinkommen zählt gem. § 15 SGB IV auch Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.

Zudem kann er kein Kleingewerbe anmelden, entweder Gewerbe mit allen rechtlichen Konsequenzen oder gar nichts - ein wie auch immer geartetetes Mittelding gibt es da nicht.

Legatus 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 09:22

Ich danke Dir. Aber.....es gibt gar kein Kleingewerbe? Warum redet dann jeder davon? ;-)

Steuerbaer  16.11.2016, 09:36
@Legatus

Dann kennt sich "Jeder" nicht mit der Materie aus ^^

Es gibt die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Diese wird häufig volkstümlich mit "Kleingewerbe" gleichgesetzt. Das ist aber völliger Blödsinn. 

Diese besagt, dass man bis zu einem Umsatz von 17.500 im Kalenderjahr in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen muss. Davon völlig unabhängig ist die ertragsteuerrechtliche Seite. Er muss seinen Gewinn ermitteln (vereinfacht Einnahmen - Ausgaben) und eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ob und wie viel Steuern er dann nachzahlen muss, ist von vielen Faktoren abhängig, jedoch steigt die Gefahr von Steuernachzahlungen da ja z.B. der Grundfreibetrag von 8.652 ja z.B. schon mit dem Hauptjob erreicht sein dürfte.

Legatus 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 09:58
@Steuerbaer

Danke nochmal
Um zum Ende zu kommen: Wenn die Krankenkasse weiß dass er keinen Cent verlangen würde (was auch "Kunden" bestätigen würden), würde nichts dagegen sprechen?
Es g eht ihm ja nur darum, zu schauen was passiert? 

Steuerbaer  16.11.2016, 10:12
@Legatus

Das kann ich leider auch nicht mit Gewissheit sagen. Wenn die Krankenkasse von der Gewerbeanmeldung erfährt, erhält er eh einen Fragebogen zugesandt, wo er die voraussichtlichen Einnahmen darlegen muss. Wenn er im ersten Jahr mit einem Gewinn von 0 rechnet, ist das sicherlich realistisch, wie lange sich die Krankenkasse aber darauf einlassen würde, kann man hier nicht beantworten.

Zum einen es gibt KEIN Kleingewerbe. Es gibt ein Gewerbe und fertig.

Das was er meint ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG.

Danach ist er bis zu  einem Jahresumsatz von 17.500€ von der MwST berfreit. Mehr auch nicht.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.

Ich frage mich imer wieder: warum wird geblaubt, bei der §19 UstG reglung Steuern zu sparen?

Ein Gewerbe anmelden ist kein Problem.

Jedoch während einer AU beim Hauptarbeitgeberr haben, Krankegeld beziehen und dann im Nebenjob arbeiten, bringt dir eine fristlose Kündigung und die Einstellung des KG ein.

Zum anderen ist eine Selbstständigkeit weit aus stress behafteter als eine Festabnstellung. Denn selbstständig bedeutet: selbst und ständig.

Du schreibst:
wenn er unter Druck (z.B. Erwartungen von Anderen) steht, bekommt er Panik

Und genau das wird ihm als Selbstständigen dauernt treffen. Die Kunden haben Erwartungen und setzen Termine.

Wie will er diesem Stress standhalten?

Legatus 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 09:12

Moin.
Es geht ihm darum, dass er das Gewerbe anmeldet und einfach schaut, wie die Resonanz in seinem Umfeld ist? Kommen regelmäßig Leute? Könnte (!) er davon leben?? u.s.w.

 Selbstverständlich würde er keinen Cent verlangen.

Herb3472  16.11.2016, 09:24
@Legatus

 Selbstverständlich würde er keinen Cent verlangen.

Das muss er aber erst einmal dem Finanzamt plausibel machen, sonst ist er wegen Schwarzarbeit dran, wird geschätzt und darf Strafe und Steuer nachzahlen.

Legatus 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 09:59
@Herb3472

Die Kunden die bei ihm wären, würden in der Anfangsphase mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass kein Cent in Rechnung gestellt wurde bzw. verlangt wurde.

Griesuh  16.11.2016, 10:01
@Legatus

Das sind dann keine Kunden. Und das FA wird das auch nicht anerkennen.

Wie kommt man auf so eine absurde Idee?

Während des Krankengeld Bezuges darf gar nicht gearbeitet werden

Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig davon.

Legatus 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 09:01

Danke Dir....aber irgendwie will das hier sonst niemand wahrhaben...

Was für eine Schnapsidee! Selbstverständlich darf er das nicht. Das wäre Sozialbetrug und könnte teuer für ihn werden.

Legatus 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 09:05

Nur das ANMELDEN soll schon Betrug sein??????

Herb3472  16.11.2016, 09:20
@Legatus

Eine Gewerbe anzumelden, ohne es ausüben zu wollen, macht ja wohl wenig Sinn, oder?