Kann mein Freund mich mitversichern?
Mein Freund arbeitet nicht bekommt derzeit Arbeitslosengeld 1 , wir wollen denächst Heiraten wie sieht es mit der Krankenversicherung aus dann ? Da ich mich abmelde vom Jobcenter , muss doch eine möglichkeit geben das ich nichts zahlen muss , habe ja eh kein Geld.
4 Antworten
Mein Freund arbeitet nicht bekommt derzeit Arbeitslosengeld 1 ,
Aha.
wir wollen denächst Heiraten wie sieht es mit der Krankenversicherung aus dann ?
Als Ehefrau eines GKV-Versicherten kannst du kostenlos in der GKV des Ehemanns mitversichert werden (FamV).
Da ich mich abmelde vom Jobcenter ,
Warum?
muss doch eine möglichkeit geben das ich nichts zahlen muss
Nach Eheschließung - ja.
Ja. Entscheidend ist nur, dass er in der GKV versichert ist.
Hallo,
jedes eigenständige Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung kann den Ehegatten kostenlos familienversichern. Die Art der Mitgliedschaft (Arbeitnehmer, Selbstständiger, Rentner, Student, Arbeitslosengeldbezieher ...) ist dabei ohne Bedeutung.
Der Verlobte sollte sich bei seiner Krankenkasse einen Antrag für Familienversicherung besorgen (ggf. auf der Internetseite der Krankenkasse). Wichtig ist, dass die Bruttoeinnahmen des Familienversicherten 455 Euro monatlich nicht übersteigen.
Wenn das Arbeitslosengeld II vom Jobcenter nicht bis zum Tag vor der Heirat gezahlt wird, beginnt eine beitragspflichtige Mitgliedschaft. Diese ist dann zu kündigen (die Kündigungsfrist bestimmt die Satzung der bisherigen Krankenkasse).
Gruß
RHW
Nein, die Familienversicherung nach §10 ist eine Vorrangversicherung und ersetzt jede andere ;) Somit ist eine vorherige freiwillige oder Pflichtversicherung eben nicht an eine Kündigungsfrist gebunden. Es bedarf nichtmal einer Kündigung (ausgenommen private Versicherung, aber auch dort gibt es keine Kündigungsfrist), der Nachweis der Versicherung nach §10 reicht aus.
Nein. In §192 SGB V stehen alle Gründe, aus denen eine freiwillige Mitgliedschaft enden kann:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__191.html
Eine Familienversicherung ist kein Grund für das Ende einer freiwilligen Mitgliedschaft - entscheidend ist die Kündigung.
In den meisten Satzungen der Krankenkassen stehen auch Aussagen zum Ende einer freiwilligen Mitgliedschaft bei Wechsel in die Familienversicherung.
Korrektur: nicht §192 SGB V, sondern § 191 SGB V
Erst wenn ihr verheiratet seid, kannst du über ihn familienversichert sein. Wenn du noch nicht 23 bist, kannst du noch über deine Eltern familienversichert sein, wenn die gesetzlich versichert sein.
Ansonsten musst du eben die ~195€ (nächstes Jahr ca. 200€) pro Monat zahlen.
Familienversicherung gilt nur für Ehepartner und deren Kinder.
Also erst nach der Hochzeit.
Wieso meldest du dich denn vom JobCenter ab? Das kannst du ja immer noch wenn du verheiratet bist.
geht das auch wen mein Freund nicht Arbeitet ?