Kann mir die Berufsgenossenschaft OP und Krankenhaus vorschreiben?

3 Antworten

Nach menem Arbeitsunfall musste ich sofort operiert werden. Später konnte ich mich nochmals operieren lassen und ein künstliches Gelenk einsetzen lassen. Dies habe ich jedoch abgelehnt. Die BG hat mir bei dieser Entscheidung jedoch völlig freie Hand gelassen. Ich musste mich nicht dazu äußern, warum und wieso ich so entschieden habe. Ich hab auch eine zweite Meinung bezahlt bekommen, die ich vor einer Entscheidung haben wollte.

".Leider machen mir die Instabilität und starke Schmerzen sehr zu schaffen"

Da hat Dir Deine bisherige Behandlungsweise aber nicht viel gebracht. Das wird auch die BG als Anlass nehmen, denn Du kostest den Verein ja auch bissi Geld, wenn deine Verletzung nicht vollständig ausheilt. In Deinem Interesse (die BG lass mal kurz aussen vor) lass Dich vernünftig operieren und sieh zu, dass Du wieder in Ordnung kommst. Kreuzbandrisse sind nun wirklich keine außergewöhnlichen OPs und da Du vorher sowieso Gespräche führen musst (mindestens mit dem Anästhesisten), sollten auch Deine Allergien keine Rolle spielen.

Nur weil Du eine Behandlungsmethode bevorzugst, muss sie nicht die optimalste für Dich sein...

Die BG kann sicher nicht entscheiden, welche OP für dich sinnvoll ist. Das muss man den medizinischen Gegebenheiten anpassen. Wie ich das sehe brauchst du einen Anwalt.

Anacaona777 
Beitragsersteller
 01.11.2014, 13:18

Hallo,leider ist das die Praxis der BG.Die schicken einen nur zu deren von ihnen bezahlten Ärzten und die Meinungen der Ärzte bei denen ich von selbst war zählen nicht.Wo finde ich Gesetze die sich mit den Rechten der über die BG versicherten Verletzten auseinandersetzen ???Von der BG gibts nur Post mit Pflichten und Androhungen.mfg

Allexandra0809  01.11.2014, 10:52

Hier muss kein Anwalt her, hier muss im medizinischen Bereich entschieden werden, welche OP die richtige sein wird.

Goodnight  01.11.2014, 11:30
@Allexandra0809

Merkst du es nicht? Hier wird eine billigere OP aufgezwungen, nicht zum Wohl des Patienten.