Arbeitsunfall von der BG abgelehnt,Chancen beim Sozialgericht?

12 Antworten

Ich rate Dir, auf jeden Fall gegen den Bescheid der BG Widersruch einzulegen, und wenn dieser abgelehnt wirtd, dann zu klagen. Der Widerspruch ist zwingend vorgeschrieben. Beim Sozialgericht gilt die sog. Offizialmaxime, das heißt, dass das Gereicht von Amts wegen den Sachverhalt aufklären muss und Du nicht davon abhängig bist, selbst Beweise vorlegen zu müssen. Im Zweifel wird das Gericht selbst ein Gutachten anfordern. Das ist für Dich in aller regel kostenfrei. Sollte das gericht von Dir Kosten verlangen, dann spricht das dafür, dass die Klage keine aussicht auf Erfolg hat. Dann kannst Du sie immer noch zurücknehmen. Die Tatsache, dass Du ja auch am Sprunggelenk massiver verletzungen hast, spricht eher dafür, dass der Kreuzbandriss nicht als Gelegenheitsursache anzusehen ist, denn das Traume war ja kein Bagatelltrauma, also kein austauschbares Ereignis.

Ich stehe auf dem Standpunkt: es lohnt sich immer einen Widerspruch einzulegen. Hatte in meiner Familie einen ähnlichen Fall wo man uns sagte die Perücke wird nicht gezahlt. Wir haben eine Anwalt eingeschaltet und oh Wunder die Perücke wurde gezahlt...Nimm Dir einen Anwalt und lege Widerspruch ein. Mehr als auf dem jetzigen Stand zu bleiben kann nicht passieren.

Einspruch vor Gericht einlegen müssen Sie. Aber nicht enttäuscht sein, wenn sich das Trama fortsetzt - so meine Erfahrung.

Ich selbst hatte 1999 einen Wegeunfall, der auch der BG angezeigt wurde (nicht vom D-Arzt!) und habe mich irgendwie selbst über Wasser gehalten. 2006 erhielt ich dann einen Bescheid, gegen den ich im Dezember 2006 die Klage einreichen konte. 2009 kam das Urteil, die Berufungsentscheidung fiel am 30.04.2012.

2006 diagnostizierte ein Gutachter der BG anhand meiner gesammelten ärztlichen Unterlagen eine Bagatellverletzung fest. Es ist darauf hinzuweisen, dass 2009 Natascha Richardson nach einem Unfall mit den gleichen Merkmalen, die der BG-Arzt zugrunde legte, an einer derartigen Bagatellverletzung verstarb.

2008 stellte ein Gutachter fest, dass er anhand der vom Gericht vorgelegten Unterlagen nie auf eine Verletzung hin untersucht wurde. Die anschließenden apparativen Diagnostiken bestätigten eine Verletzung, die aufgrund der übereinstimmenden, zeitnahen Unfallangaben als Beschleunigungsverletzung identifiziert und klassifiziert wurde.

Haarsträubend und fernab jeder Logik und Rechtssicherheit, was ich erlebte.

Bei Gericht läuft es nicht viel anders als in der BG ab. Das muss man erlebt haben. Rechtssicherheit? Rechtssicherheit in Deutschland, das können Sie vergessen. Da wird gebogen und gehämmert, bis das Ergebnis heraus kommt, was man schon immer haben wollte. Da gibt es Logik, die wird eigens für Sie erfunden.

Wenn es Ihnen hilft, dann bin ich bereit auch vor Ihrem Gericht unter Eid zu bestätigen, dass 2005 eine Mitarbeiterin einer BG mir sagte, dass sie wisse, wo meine Unfallunterlagen in der BG seien. Sie seien nämlich im Keller der BG, im Archiv. Erst wenn ein Anwalt oder ein Gericht sich meldet, würden sich die Juristen den Fall ansehen und schauen, was sie machen können. Die Mitarbeiter war nicht bei der BG beschäftigt, die sich mit meinem Fall konkret auseinander setzte.

Das könnte Ihnen helfen wenigstens rechtliches Gehör zu bekommen. Über eine derartige Aussage kommt dann keiner mehr drüber, wenn er ohne anfragen bei behandelnden Ärzten, Eingangs- und Bearbeitungsstempel behaupten will, er sei tätig gewesen.

Diese Schilderung, aber auch die Formulierungen, die in diesem Forum angebracht wurden, sind mir aus meinen eigenen Unterlagen und Schreiben mit der BG und dem Gericht bekannt. Daraus kann man schließen, dass es sich um Standardformulierungen handelt ohne Bezug zum jeweiligen Fall handelt, die man auch nicht als persönlichen Angriff auffassen darf.

Man hat hier mit Juristen zu tun und alle pfeifen auf die Vorschriften, die Sie und ich im Sozialgesetzbuch lesen. Das muss man wissen.

Das Trama in der BG setzt sich bei den Sozialgerichten fort.

Haben die Recht oder Unrecht. Wenn es von dem Unfall kommt und Du kannst das Belegen, ab zum Gericht

Ich empfehle, in jedem Fall einen Fachanwalt (Arbeitsrecht) zu konsultieren. Selbst wenn bereits vor Jahren eine ähnliche/gleiche Verlettzung vorlag, besteht die Möglichkeit, die BG in die Pflicht zu nehmen.

Wenn dokumentiert ist und zweifelsfrei feststeht, dass die erneute Verletzung Folge des Arbeitsunfalles ist, kann eine bereits bestandene und evtl. ausgeheilte Verletzung duch einen Arbeitsunfall "reaktiviert" werden. Und somit ist die BG leistungspflichtig, wenn möglicherweise auch in eingeschränktem Maße.

In jedem Falle wird die BG versuchen, den Focus auf die "Altverletzung" zu lenken. Hier kann ein guter Anwalt/Anwältin aber helfen.

Persönliche und fachliche Informationen zum Thema Arbeitsunfall, Trauma und Therapieformen auf www.Arbeitsunfall-Hilfe.de