Arbeitsunfall bei Selbständigen
Hallo, Ich bin freiberuflich als Tänzerin, Yogalehrerin und Masseurin tätig. Nun hatte ich vor gut einer Woche einen Arbeitsunfall als Tänzerin während eines Auftritts. Leider muß ich am Knie operiert werden. Ich bin in keiner Berufsgenossenschaft nur freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Wer übernimmt die Kosten??? Kurz nach dem Unfall war ich zur Notaufnahme in einem Krankenhaus, ich wurde nach der Berufsgenossenschaft gefragt, auf meine Antwort hin, dass ich in keiner BG bin, meinte das Krankenhaus-Personal. gut, dann ist es ja einfach, dann geht es über die Krankenkasse. Mein behandelnder Orthopäde wiederum wollte mich erst nicht behandeln und meinte ich müsse zu einem D-Arzt, der D-Arzt hat mich wieder zurück geschickt... Nun bin ich in Behandlung (nicht krankgeschrieben) , warte auf meine OP und hab Angst, auf den Kosten sitzenzubleiben. Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen. Danke Sandra
7 Antworten
Da muss man fragen, wer Schuld am Arbeitsunfall war, Du oder der Veranstalter?
Derjenige, den hier die Schuld trifft, muss für die Kosten aufkommen. Wenn das nicht der Versanstalter war, dann übernimmt Deine Krankenkasse die Kosten für die Operation und die Krankenhausbehandlung. Alles andere musst Du selbst bezahlen.
Die Krankenversicherung bezahlt das. Unfallversicherung in dem Sinne ist nur wichtig, wenn dauerhafte Schäden bleiben.
Hallo,
einen Arbeitsunfall kann man nur haben, wenn man auch eine gesetzliche Unfallversicherung hat (alles andere sind Unfälle bei der Arbeit)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html
Somit zahlt die Krankenkasse die Leistungen wie bei einem privaten Unfall. Ggf. versucht die Krankenkasse, die Kosten vom Verursacher zurückzubekommen (z.B. zu glatter Boden, Nässe, Unebenheiten, schlechte Beleuchtung etc.).
Am besten der Krankenkasse den Unfallhergang schildern. Dann kann die Krankenkasse auch allen Behandlern bestätigen, das kein Arbeitsunfall vorliegt.
Als Tänzerin ist ggf. eine Versicherung über die Künstlersozialkasse möglich. Die KSK würde dann etwa die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernehmen.
Gruß
RHW
Die Krankenkasse bezahlt. Solltest du aber bleibende Schäden davontragen, wäre dir die Berufsgenossenschaft aber weitaus hilfreicher gewesen. Es sei denn du hast eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Du solltest dich als Selbstständige besser über die Leistungen einer Berufsgenossenschaft informieren, die hat viele Vorteile. Die <Krankenkasse zahlt natürlich nicht deinen Verdienstausfall (das wiederum hätte die BG übernommen!)
Hoi.
Auch die BG zahlt keinen Verdienstausfall. Du meinst wahrscheinlich das Verletztengeld.
"als freiwillig Versicherter pro Kalendertag den 450.Teil der von Ihnen gewählten Versicherungssumme; in der Regel ab dem 22. Kalendertag(Karrenzzeit)."
Die Kosten für eine freiwillige Versicherung bei der für dich zuständigen BG dürften bei der kleinsten Versicherungssumme von 31.500 Euro ca. 530 Euro im Jahr betragen.
Ciao Loki
Wer war denn Veranstalter des Events? Du oder jemand 3. Betriebe müssen zwangsweise einer Berufsgenossenschaft angehören. Ich bin auch selbstständig. Und habe eine Unfallversicherung - kostet 15,- € im Monat. Wiederherstellung der Gesundheit wird von der Krankenkasse bezahlt. Unfallversicherung darüberhinaus liegende Kosten, wie kosmetische Operationen, Bergungskosten und Umbau der Wohnung z.B. bei Rollstuhl etc.