Keinen Taxi-Schein nach ambulanter OP weil zu jung?
Ich habe morgen einen kleinen operativen Eingriff vor mir. Ich werde danach definitiv nicht selbst fahren können und mit dem Bus nach Hause wird eher eine Qual als eine Spazierfahrt.
Ich habe die Sprechstundenhilfe gefragt, ob ich mich für einen Taxi-Schein qualifiziere. Sie druckste etwas herum und es war ihr etwas unangenehm, aber sie sagte wenn ich 85 sei, hätte ich einen Anspruch darauf, in meinen jungen Jahren jedoch nicht.
Äh wenn jemand nach einer OP nicht laufen kann und die ganze Sache nicht selbstverschuldet sondern medizinisch notwendig ist, wieso bekommt man dann keinen Taxi-Schein?! Ob ich nun mit fast 30 oder 105 operiert werde ist doch Banane....
Kann ich darüber mit meiner Krankenkasse sprechen oder wer ist in diesem Falle zuständig?
13 Antworten
Um welchen Eingriff handelt es sich denn? Ich denke das ist schon etwas davon abhängig was denn gemacht wird, wenn du eine Vollnarkose bekommst (das geht ja heutzutage auch ambulant) hats du eigentlich gute Karten, wenn dich keiner abholen kann. wenn du am Bewegungsapparat operiert wirst eigentlich auch. In unserem uniklinikum gibt es sogar einen shuttleservice der im Umkrais von 30 Kilometern nach Bedarf vekehrt.
das hat doch aber mit dem alter nichts zu tun - ruf sofort bei deiner krankenkasse an und klär das direkt ab
Voraussetzung für die Kostenübernahme (Transportschein) durch die GKV ist eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und zwar immer vor Antritt der Fahrt. Auch gilt dies für Fahrten zu ambulanten OP im Krankenhaus oder in einer Praxis, einschl. der in Zusammenhang mit dieser OP stehenden Fahrten zur Vor- und Nachbehandlung. So ist die gesetzliche Grundlage. Erfrage vorsichtshalber telefonisch bei Deiner KGV, ob die Genehmigung erteilt wird.
Die Aussage der Arzthelferin ist nicht ganz richtig. Einen Transportschein bekommt man nicht nach dem Alter, sondern nach dem Zustand des Patienten. Ich kenne zB 20 Jährige, die einen Transportschein bekommen und 85 Jährige, die keinen Transportschein bekommen. Der behandelnde Arzt entscheidet Aufgrund der Diagnose und deines Zustandes, ob ein Externer Transport erforderlich ist. Allerdings kommt auch eine Einschätzung der ZUMUTBARKEIT dazu, die natürlich im höheren Lebensalter abnimmt. Das Taxi musst du sowieso erstmal selber bezahlen und dir mit der Taxi-Quittung mit Streckenangabe (und der Transportverordnung) bei der Krankenkasse das Geld ersetzen zu lassen.
das hat nichts mit dem Alter zu tun.
Fahrten aufgrund ambulanter Behandlungen werden von der Kasse nur bezahlt, wenn man schwerbehindert mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) ist oder die Pflegestufe 2 oder 3 hat.
alle anderen müssen die Heimfahrt mit dem Taxi selbst bezahlen. man kann die Kosten dann bei der Steuererklärung angeben.