Kind bei Vater mitversichern ohne dessen Zustimmung?
Hallo, meine Tochter ist 1 Jahr alt und seit ihrer Geburt privat versichert, da ich Soldatin bin. Der Vater des Kindes hat sich schon während der Schwangerschaft von mir getrennt. Ich habe ihn gebeten das Kind bei sich mitzuversichern (AOK), da es ihn nichts kostet und ich über 50€ im Monat bezahle. Anfangs hat er zugestimmt, inzwischen hat ihm seine neue Freundin allerdings den Kontakt zu uns verboten und es ist bislang nichts passiert. Er ist für mich auch nicht mehr erreichbar. Nun meine Frage: kann ich das Kind auch ohne ihn über ihn mitversichern? Bitte nur Antworten von Leuten, die es wissen. Ich denke es geht nicht, weil... nützt mir nichts... ;-) Danke...!!
6 Antworten
Sie haben, auch ohne Zustimmung des Vaters, das Recht, das Kind bei dessen Krankenversicherung anzumelden. Wichtig ist, nachzuweisen, dass er der Vater des Kindes ist. Dort wird dann auch die abweichende Anschrift hinterlegt. Bei dem Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung handelt es sich um einen Rechtsanspruch ihres Kindes gegen die Kasse des Vaters, der auch durchsetzbar ist, wenn der Stammversicherte (Vater) nicht aktiv wird. hierzu gibt es auch einschlägige Gerichtsurteile.
Ich bin Fachfrau- nun dürfen Sie entscheiden, wem der Antwortgeber Sie glauben möchten...
Das wäre ja klasse. Ich schade dem Kindsvater ja nicht, weil er ja keine Mehrkosten dadurch hat. Wir waren nicht verheiratet. Mein Einkommen liegt aber über seinem, wenn das eine Rolle spielt...? 600 € sparen im Jahr ist schon fast ein Urlaub freu :-) Was muss ich dafür machen? Einen Antrag stellen bei der AOK? Wahrscheinlich gleich eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde beilegen...?
Da Sie nicht verheiratet sind, spielt es keine Rolle, ob Sie mehr verdienen. Wenden Sie sich an die AOK, bitten um Zusendung eines Antrages auf kostenfreie Familienversicherung und senden dann eine Kopie der Geburtsurkunde, aus der der Vater zu ersehen ist, mit. Besser, Sie gehen dort vorbei, wenn möglich, dann können Sie den Antrag vor Ort ausfüllen und auch gleich die Anschrift Ihrer Tochter hinterlegen lassen, damit die Karte und Anschreiben an Sie gehen.
Hallo TaJolie,
Sie schreiben:
Kind bei Vater mitversichern ohne dessen Zustimmung?<
Antwort:
Dies ist eine rechtliche Grauzone und sollte von Ihnen direkt mit der zuständigen Krankenkasse vor Ort und rechtsverbindlich geklärt werden!
Siehe hierzu bitte auch unter folgendem Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung#Voraussetzungen
Auszug:
Kraft Gesetzes müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 10 SGB V (nach § 25 SGB XI für die beitragsfreie Versicherung in der Pflegeversicherung) u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ein Ehegatte, Kind und eine ihm gleichgestellte Person kann nur dann familienversichert sein, wenn der andere Ehegatte, ein Elternteil des Kindes oder bei Stiefkindern und Enkeln der Stiefelternteil bzw. Großelternteil Pflicht- oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Bitte lesen Sie ggf. unter obigem Link weiter!
Fazit:
Ob die Krankenkasse des Vaters die Familienversicherung ohne dessen Einverständnis einrichtet, ist mit juristischen Unsicherheiten behaftet und jeder Einzelfall ist schließlich anders!
Machen Sie daher Nägel mit Kopf und klären Sie diese Dinge direkt mit der zuständigen Krankenkasse, dann sind Sie auf der sicheren Seite!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Was schreiben Sie sich da eigentlich immer zusammen? Das ist keine Grauzone, das ist Recht und Gesetz. Halbwissen hilft Fragenden nicht, wie wäre es, wenn sie bei Ihren Fachthemen bleiben?
ohne Zustimmung macht die AOK da gar nichts! (wäre ja auch noch schöner)
Woher beziehen Sie dieses Wissen?
Ja, sowas dacht ich mir schon, allerdings dacht ich, da es ihn ja nichts kostet und ich ja anhand der Geburtsurkunde beweisen kann, dass es sein Kind ist gäb es vielleicht irgendeine Möglichkeit. Ich zahl halt über 600 € im Jahr für etwas was wir kostenlos haben könnten... das ärgert mich... aber gut, lässt sich wohl nicht ändern... :-(
Ohne seine Zustimmung nicht.
Theoretisch geht das nicht mehr weil ihr nicht mehr verheiratet seid... Aber vielleicht ist mein Wissen veraltet...^^
Selbst wenn sie verheiratet wären würde das nicht ohne Zustimmung gehen, da man als Ehefrau nicht automatisch eine Vollmacht und Befugnis hat alles ohne Ehemann zu klären
eben
Kann ich als ebenfalls Fachfrau nur bestätigen. Wichtig hierbei ist nur, dass die Zugangsvorraussetzungen zur Familienversicherung gemäß §10 SGB V erfüllt sind.
Ich kann beispielsweise nicht erkennen, ob der Kindesvater mit der Kindesmutter verheiratet war und vielleicht noch ist- denn dann würde es Ausnahmen von der kostenlosen Familienversicherung geben, wenn die privat versicherte Kindesmutter über einer bestimmten Einkommensgrenze liegen würde und der Kindesvater ein geringeres Einkommen hätte. Gilt aber nur bei noch bestehender Ehe.